STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/4971 Thema: Pflegestellenförderprogramm nach dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele und welche sächsischen Krankenhäuser haben bis dato Fördermittel aus dem Pflegestellenförderprogramm zu Neueinsteilungen im Bereich Pflege beantragt? Bisher sind keine Mittel beantragt worden. Die Verhandlungen der Entgeltvereinbarungen für 2016 haben erst begonnen. Frage 2: Gibt es aktuell, neben dem Pflegestellenförderprogramm des Bundes, eine Fördermöglichkeit für Neueinsteilungen im Pflegebereich durch das Land Sachsen? Wenn ja, welche und wie hoch sind die für 2016 geplanten Mittel hierfür? Es gibt neben dem Pflegestellenförderprogramm des Bundes aktuell keine Fördermöglichkeit des Freistaates Sachsen für Neueinsteilungen im Pflegebereich . Frage 3: ln den Jahren 2009 bis 2011 existierte mit dem Pflegesonderprogramm gemäß § 4 Abs. 10 Satz 12 KHEntgG ein ähnliches Förderprogramm . Welche sächsischen Krankenhäuser erhielten damals Fördermittel aus dem Pflegesonderprogramm und welchen Umfang hatten diese? (Differenzieren Sie bitte jeweils nach den einzelnen Jahren und den einzelnen Krankenhäusern) Frage 4: Wie viele Stellen konnten jeweils in den Jahen 2009 und 2011 in den sächsischen Krankenhäusern durch Fördermittel des Pflegesonderprogramms neu geschaffen werden? Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141.51-16/387 Dresden, 6Mai2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ (Differenzieren Sie bitte jeweils nach den einzelnen Jahren und den einzelnen Krankenhäusern) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 - 4: Eine differenzierte Darstellung der erhaltenen Fördermittel und der damit geschaffenen Stellen ist nicht möglich, da diese Angaben unter das Geschäftsgeheimnis der einzelnen Einrichtung fallen (BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006- 1 BvR 2087, 2111/03). Aggregierte Daten zur Umsetzung mit sachsenspezifischen Kennzahlen sind im Abschlussbericht des GKV-Spitzenverbandes zum Pflegesonderprogramm für 2009 bis 2011 vom 30.06.2013 enthalten. Demnach nahmen an diesem Förderprogramm 75 Prozent der förderfähigen sächsischen Krankenhäuser teil. ln Sachsen wurden den Krankenhäusern in den Jahren 2009 bis 2011 zusätzlich 28 Mio. EUR im Rahmen des Pflegeförderprogramms zur Verfügung gestellt sowie nach Angaben der Krankenhäuser 820 zusätzliche Pflegestellen geschaffen. Mit freundlichen Grüßen 0 , JR'/j Barbar~:k~ Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-05-18T10:42:10+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes