STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 0 1 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/4973 Thema: Sozialleistungen durch Leistungserbringer und Pflegebedürftige Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Pflegebedürftige gab es in Sachsen in den Jahren 2013, 2014, 2015 sowie im ersten Quartal 2016? (Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln sowie nach der Pflegestufe und der Betreuungsart .) Nach der vom Statistischen Landesamt alle zwei Jahre erhobenen Pflegestatistik betrug die Zahl der Pflegebedürftigen in Sachsen im Dezember 2013 insgesamt 149.461. Davon waren 84.233 Personen der Pflegestufe I zugeordnet, 48.292 Personen der Pflegestufe II und 16.746 der Pflegestufe 111 (einschließlich Härtefälle) sowie 190 Personen noch ohne Zuordnung. Zur Aufschlüsselung nach Landkreisen und Betreuungsarten wird auf die Anlage verwiesen. Die Datenerhebung erfolgt nur für die ungeraden Jahre. Daher liegen keine Angaben für 2014 und 2016 vor. Die Auswertung für 2015 steht noch nicht zur Verfügung. Frage 2: Wie viele Erstbegutachtungen nach § 18 SGB XI wurden in den Jahren 2013, 2014, 2015 sowie im ersten Quartal 2016 durchgeführt, bei denen keine Pflegebedürftigkeit festgestellt werden konnte? (Falls möglich, bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln.) Hierzu wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Eine Auswertung nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten ist nicht möglich. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.51-16/383 Dresden, ~Mai2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Anzahl der Erstbe- Zeitraum gutachtungen* insgesamt 2013 52.408 2014 51.800 2015 56.499 I. Quartal2016 14.452 Quelle: MDK Sachsen STAATSMlNlSTF.RlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ davon Empfehlungen "nicht pflegebedürftig im Sinne des SGB XI" absolut Anteil in% 13.001 24,8% 12.084 23,3% 14.342 25,4% 3.810 26,4% *einschließlich der Erstanträge nach einer Eilbegutachtung Frage 3: Wie viele anlassbezogene Begutachtungen nach § 114a SGB XI - und aus welchem Grund -erfolgten in den Jahren 2013, 2014, 2015 sowie im ersten Quartal 2016, bei denen eine Pflegebedürftigkeit nicht mehr festgestellt werden konnte? (Falls möglich, bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten und nach Einrichtungsart aufschlüsseln.) Die Prüfungen nach § 114a SGB XI dienen nicht der Überprüfung der Pflegebedürftigkeit einzelner Versicherter. Ziel ist die Überprüfung, ob die zugelassenen Pflegeeinrichtungen die Leistungs- und Qualitätsanforderungen nach dem SGB XI erfüllen. Frage 4: Wie viele Strafverfahren gab es gegen Pflegebedürftige wegen Vortäuschung von Pflegebedürftigkeit und in wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2013, 2014, 2015 sowie im ersten Quartal 2016 durch ambulante Pflegeeinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflegeinrichtungen, Hospiz- und Palliativdienste Leistungen vorsätzlich falsch abgerechnet? (Falls möglich, bitte nach den zuvor genannten Einrichtungen sowie Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln.) Strafverfahren gegen Pflegebedürftige wegen Vortäuschung von Pflegebedürftigkeit sind der der Aufsicht des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) unterliegenden AOK PLUS für den Zeitraum von 2013 bis zum I. Quartal 2016 bisher nicht bekannt. Eine entsprechende statistische Erfassung wird bei den sächsischen Staatsanwaltschaften nicht geführt. Zur Fallzahl von vorsätzlichen Falschabrechnungen der in der Frage benannten Leistungserbringer wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Die AOK PLUS teilt mit, dass sich die Frage des Vorsatzes bei Falschabrechnungen durch die benannten Leistungserbringer nicht immer vollständig klären lässt. Somit bezieht sich die nachfolgende Aufstellung auf die geführten Strafverfahren wegen Betruges gemäß § 263 StGB, da Grundlage ein vermuteter Vorsatz ist. Es handelt sich um die bei der Polizei zur Anzei- Seite 2 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ ge gebrachten Fälle. Auswertungsgrundlage sind nur die sächsischen Fälle. Eine detailliertere Aufschlüsselung ist nicht möglich. Jahr Fallzahl 2013 11 2014 10 2015 6 I. Quartal 2016 1 Quelle: AOK PLUS Frage 5: Wie viele Regressforderungen - und aus welchem Grund -wurden an ambulante Pflegeeinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflegeinrichtungen, Hospiz- und Palliativdienste sowie Pflegebedürftige in den Jahren 2013, 2014, 2015, sowie im ersten Quartal 2016 gestellt? (Falls möglich, bitte nach den zuvor genannten Einrichtungen aufschlüsseln.) Der Staatsregierung liegen hierzu die folgenden Angaben der der Aufsicht des SMS unterliegenden AOK PLUS vor. Auswertungsgrundlage ist das Eingangsjahr eines Falles und nicht der tatsächliche Geldeingang zu der Regressforderung. Meist ist eine Rückforderung aufgrund der Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft (Einstellung des Verfahrens) nicht möglich. Weitere Aufschlüsselungen liegen nicht vor. Jahr Sachstand 2013 Abrechnung nicht erbrachter Leistungen • 3 Regressforderungen i.H.v. insgesamt 3.526,36 € Fehlende Qualifikation/Zulassung • 1 Regressforderung i.H.v. insgesamt 6.647,09 € 2014 Abrechnung nicht erbrachter Leistungen • 1 Regressforderung i. H. v. insgesamt 949,44 € 2015 Fehlende Qualifikation/Zulassung • 1 Regressforderung i. H. v. insgesamt 15.000 € I. Quartal 2016 Keine Regressforderung, da Fälle noch in Bearbeitung sind Quelle: AOK PLUS Darüber hinaus erfolgen regelmäßige Prüfungen der Abrechnungsqualität ambulanter Pflegedienste. Aus der nachfolgenden Übersicht geht hervor, in welchem Umfang Abrechnungsfehler bei der Prüfung des vertragskonformen Personaleinsatzes festgestellt wurden. Die AOK PLUS weist darauf hin, dass es sich bei Abrechnungsfehlern nicht zwingend um vorsätzliche Handlungen durch die Pflegedienste handelt, sondern oft auch um Unwissenheit über die vertraglichen Regelungen. Seite 3 von 4 Freistaat SACHSEN Anzahl aller ambulanten Pflegediens-Jahr te (APO), Stand Dezember 2013 1.058 2014 1.077 2015 1.095 I. Quartal 2016 1.100* Quelle: AOK PLUS * Stichtag 1. April 2016 Mit freundlichen Grüßen ~a~scL Anlage STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ ~SACHsEN Anzahl der ge- Anzahl der APO Rückforderungs-prüften APO ohne mit Beanstan- Beanstandungen dungen summe 204 62 711.252,95 { 180 65 694.524,77 { 286 43 519.675,72 { 80 11 120.040,22 { Auszug der Tabelle "Leistungsempfänger der Pflegeversicherung im Dezember [ ... ] 2013 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Leistungsart" Seite 4 von 4 Anlage zur Drs .-Nr.: 6/4973 IJ 13 NQch; 2. Leistungsempfänger der Pflegeversicherung im Dezember 2007, 2009, 2011 und 20t3 nach Kreisfreien Stadten und Landkreisen sowie Leistungsart Leistungsart - ambulante Prlege Kreisfra o Stadt darunter Ulndkrela ln&g81Samt Empfllng&r II® vonstationäre P1legegettfl1 Land zusammen Komblna1lonsltlttungen Pll&ge'l • (Sach· und Pftegegeldlalstungen ) 2011 ChemnltZ, Stadt 8099 2022 617 3022 3 055 Erzgebirgskreis 14 115 4379 1 521 3 733 6 003 Mittelsachsen 11100 3175 1235 3563 4 3S2 Vogtlandkreis 7 956 2 306 753 2 878 2774 Zwickau 13 558 3976 1262 4S88 5194 Dresden. Stadt 13455 3234 1353 5244 4977 Bautzen 11 196 2 796 1081 3405 4995 Görlitz 11 579 3230 1190 3 518 4 831 Maißen 8259 2 31 1 975 2499 3449 Sichalsehe Schweiz- Osterzgebirge 8400 2 261 899 2 971 3168 Leipzig, Stadt 15220 4080 1378 5 727 5413 Leipzig 8920 2 534 855 2 659 3 727 Nordsachsen 71 30 1781 680 2 210 $139 SachMn 138 IST 3100 14003 45 815 55 087 2013 Chemnltz, Stadt 6831 2337 1058 3082 3412 Erzgebirgskreis 14 808 4974 2347 3 831 6003 Mittelsachsen 11 681 3 645 1529 3637 4499 Vogtlandkreis 8 210 2421 964 3 088 2701 Zwickau 13 988 4181 1723 4 541 5266 Dresden, S1adt 14976 3662 1400 5 296 6 018 Sautzen 12 629 3583 1 556 3378 5668 G~r1itz 12 612 3 799 1461 3519 5294 Melßen 9 275 2 881 1173 2 482 3 912 Sichalsehe Schweiz- Osterzgebirge 9353 2704 1196 3053 3596 Leipzig, Stadt 16283 4686 1593 5 576 6041 Leipzig 9157 2554 1270 2806 3 795 Nameachsen 7658 2052 907 2218 3388 Sachsen 1 .. 9481 433all 11177 48509 !8593 -1) ~:Ohne Empftnger \101'! Tag81S• oder Nadltpfiage, dlese ernalten in der Regelauch ambulante Pllage oder Pllegegeld 2) Ohne Empfänger von Pflegegeld, dle zusättllellauch ambulante Pllege erhalten. Oleaewerden l'lel der ambulanten Pflege berOckalchtlot. 2016-05-25T09:55:09+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes