STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 101079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/4980 Thema: Nachfrage zur Kleinen Anfrage mit der Drs.Nr. 6/4686: Sozial beratung und psychologische Beratungsleistungen der sächsischen Studentenwerke Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Zur Frage 4 der o.g. Kleinen Anfrage antworteten Sie, dass den sächsischen Studentenwer ken für den Bereich Sozialberatung und psychologische Beratung pro Jahr Haushaltsmittel im Umfang von ca. 1.000 T€ zur Verfügung stehen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer waren die Empfänger von Zahlungen im Jahr 2015 aus o.g. Haushaltsmitteln? Die Empfänger der Zuwendungen des Freistaates Sachsen für die Studen tenwerke i. H. v. 10 Mio. €, die anteilig auch für die Sozialberatung und psy chologische Beratungsleistungen eingesetzt werden können, waren die Stu dentenwerke Chemnitz-Zwickau, Dresden, Freiberg und Leipzig. Frage 2: Wie hoch waren jeweils die Zahlungen und wofür sind die Mittel verwendet worden? Die Gesamthöhe der Zuwendungen an die Studentenwerke in den Jahren 2015 und 2016 beträgt jeweils 10 Mio. €, wovon ca. zehn Prozent für Sozial beratung und Psychosoziale Beratung vorgesehen sind. Die Höhe der Zu wendungen an die einzelnen Studentenwerke orientiert sich an der Anzahl der jeweils durch die Studentenwerke zu betreuenden Studierenden. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/1/87-2016 Dresden, ^fj" Mai 2016 Zertifikat seit 2007 auditbei jTundf.j"ii lie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. •Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Studentenwerke erhielten 2015 innerhalb des Zuschusses von 10 Mio. € anteilig für die Sozialberatung und Psychosoziale Beratung folgende Zuwendungen: Studentenwerk Höhe der Zuwendung Chemnitz-Zwickau ca. 145.000 € Dresden ca. 415.000 € Freiberg ca. 110.000 € Leipzig ca. 330.000 € Im Wesentlichen wurden die nachfolgenden Leistungen erbracht: Allgemeine Sozialberatung - Sozialleistungen (z. B. Sozialgesetzbuch, Kindergeld) - Studienorganisation - Beurlaubung/Prüfungsverfahren - Kinderbetreuung - Jobben/Arbeitsrechtliche Fragen - Unterhalt(-srecht) (Elternunterhalt) - Gesetzliche Krankenversicherung - Finanzierungsfragen zum Studienabschluss bei Überschreitung der Regelstudienzeit sowie nach dem Studium - Sozialrechtliche Fragen - Kredite/Darlehen/Beihilfen. Psychosoziale Beratung - Studienbezogene Probleme: • Lern- und Arbeitsstörungen/Leistungsprobleme • Arbeitsorganisation/Zeitmanagement • Studienabschlussprobleme • Prüfungsangst • Studienwahl/Studienabbruch - Probleme im persönlichen Umfeld: • Depressive Verstimmungen • Ängste • Identitäts- und Selbstwertprobleme • Partnerschaftsprobleme • Probleme mit den Eltern • Stressbewältigungsprobleme. Detaillierte Angaben zu den Leistungsempfängern (z. B. Namen der Studierenden) sind nur den jeweiligen Einrichtungen (Sozialberatung, Psychosoziale Beratung) bekannt und dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht weitergegeben werden. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 3: Unter welchen Bedingungen kann eine Förderung aus o.g. Haushaltsmit teln erfolgen? Grundlage für die Gewährung einer Zuwendung ist, dass die Studentenwerke einen Wirt schaftsplan für das Folgejahr im Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst einreichen. Mit dem Bescheid zur Genehmigung des Wirtschaftsplanes erhalten die Studentenwerke entsprechend der im Haushaltsplan ausgewiesenen Mittel eine Zu wendung zum laufenden Betrieb für die beitragsfinanzierten Kostenstellenbereiche. Da mit ist die Verwendung der Mittel auf die beitragsfinanzierten Kostenstellenbereiche be schränkt. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 3 von 3 2016-05-18T10:49:01+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes