STAATSTVI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/4981 DresdenA . Mai 2016 Kleine Anfrage das Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4981 Thema: Randale anlässlich des Fußballspiels 1. FC Magdeburg gegen Dynamo Dresden am 16. April 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellen sich die gewalttätigen Ausschreitungen vor, während und nach dem Spiel aus Sicht der Staatsregierung dar? (Bitte um konkrete zeitliche Angabe, etwa der Ausschreitungen durch wie viele Personen an welchem Ort, an welchen Orten/Verkehrsmitteln eingesetzte Polizeikräfte , der Anwendung von Gewalt gegen welche Personen(- gruppen), von Sachbeschädigungen an Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln , des Eintreffens und Loslaufens von Fans, des Einsatzes von Polizeigewalt, Friedlichkeit/Aggressivität der Fans etc.) Frage 2: Wie hat sich die sächsische Polizei auf die Begleitung der Fans und eventuelle Ausschreitungen vorbereitet, insbesondere welche konkreten polizeilichen Strategien wurden aufgrund welcher Gefahrenprognose verfolgt und umgesetzt und welche sonstige Maßnahmen wurden getroffen, um eine Eskalation von Gewalt zu verhindern? Frage 4: Wie viele sächsische Polizeibedienstete begleiteten die Fans im Zug und aus welchen Gründen konnten die Sachbeschädigungen des Zuges nicht unterbunden werden? Frage 5: Wie viele staatsanwaltschaftliche Vorermittlungs- und förmliche Ermittlungsverfahren wurden jeweils wegen welcher Straftatbestände insgesamt und jeweils gegen a) Fußballfans welchen Lagers, b) Bedienstete der Polizei und c) sonstige Beschuldigte jeweils wegen welches Lebenssachverhaltes von Amts wegen oder nach Strafanzeige eingeleitet und ggf. mit welchem Ergebnis beendet? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 2, 4 und 5: Zu den Ereignissen im Zusammenhang mit der Begegnung 1 FC Magdeburg - SG Dynamo Dresden am 16. April 2016 in Magdeburg liegen lediglich die im Rahmen des regelmäßigen Informationsaustausches Sporteinsätze mit Verlaufsberichten übermittelten Informationen vor. Demnach kam es nach einer weitestgehend störungsfreien Anreise bereits im Verlauf des Anmarsches von Dresdner Anhängern vom Bahnhof zum Stadion zum massiven Abbrennen pyrotechnischer Erzeugnisse sowie zu einzelnen Vermummungen. Im Bereich des Gästeeinganges versuchten vermummte Personen gewaltsam die außerhalb des Stadions zur Kontrolle der Zutrittsberechtigung eingerichteten Absperrungen zu überwinden. Hierbei wurden Steine und Flaschen auf Einsatzkräfte geworfen. Diese Angriffe erforderten polizeiliche Eingriffsmaßnahmen. Durch den Veranstalter wurde daraufhin die Entscheidung getroffen, keinen weiteren Personen aus dem Umfeld des Gastvereins den Zutritt zum Stadion zu gewähren. Lt. hier vorliegenden Informationen wurden in diesem Bereich Störer in Gewahrsam genommen. Im weiteren Verlauf bedurfte es polizeilicher Maßnahmen um weitere Versuche des gewaltsamen Eindringens zu verhindern. Im Stadion wurde u. a. sowohl im Heim- als auch im Gästefanbereich Pyrotechnik gezündet, es kam zu Angriffen auf Einsatzkräfte. Nach Ende des Spiels versuchten Personen aus dem Umfeld des Heimvereins Absperrungen zu durchbrechen und an Gästefans zu gelangen. Auch hier wurden Steine auf Einsatzkräfte geworfen. Daraufhin wurden Pfefferspray und Wasserwerfer eingesetzt. Bei der Überprüfung des zur Rückreise durch Dresdner Anhänger genutzten Entlastungszuges stellte die Bundespolizei erhebliche Verunreinigungen und Sachbeschädigungen fest. Eine Begleitung von Personen und -gruppen in Zügen im Zusammenhang mit der Begegnung durch sächsische Polizeibedienstete erfolgte nicht. Von einer darüber hinausgehenden Beantwortung der Fragen wird abgesehen. Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000,671). Letzteres ist vorliegend der Fall, denn sowohl die Einsatzbewältigung aus Anlass der genannten Begegnung als auch strafrechtliche Ermittlungen in diesem Zusammenhang obliegen den am Spielort örtlich zuständigen Behörden und Dienststellen bzw. der Seite 2 von 3 STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SAC1-ISE1N Bundespolizei, die gemäß § 3 des Gesetzes über die Bundespolizei die Aufgabe hat, auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Im Rahmen des Informationsaustausches Sporteinsätze werden lediglich die zum Zeitpunkt der Erstellung des Verlaufsberichtes vorliegenden Informationen und Sachstände übermittelt. Eine Aktualisierung, Konkretisierung oder Prüfung der Angaben im Sinne der Fragestellung liegt nicht in der Zuständigkeit der Staatsregierung. Frage 3: Inwieweit erfolgten welche konkreten Abstimmungen insbesondere hinsichtlich der (möglichen) Ausschreitungen mit der Polizei in Sachsen-Anhalt vor, während und nach des Spieles? In Vorbereitung und Durchführung der Einsatzmaßnahmen wurde die Einsatz führende Polizeidienststelle durch Ubermittlung vorliegender Erkenntnisse zu anreisenden Personen aus dem Umfeld des Gastvereins einschließlich zu erwartender Verhaltensweisen, Entsendung von insgesamt sechs Polizeibediensteten, einschließlich der für die SG Dynamo Dresden zuständigen Szenekundigen Beamten, sowie Abreiseüberwachung am Spieltag und Ubermittlung der in diesem Zusammenhang gewonnen Erkenntnisse unterstützt. Neb^i dem^ intensiven Informationsaustausch zwischen den beteiligten Polizeidienststellen un(/der Entsendung von Polizeibediensteten erfolgte eine Teilnahme von Szenek ^hdig^n Beamten der Polizeidirektion Dresden an der im Vorfeld durchgeführten Sich^rhejtsberatung am Spielort. Mit freuijidlichen Grüßen 1 Markus Ulbig Seite 3 von 3 2016-05-19T14:03:45+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes