STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEINI Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4982 Thema: Seitenstreifenfreigabe und Streckenbeeinflussungsanlage auf der A4 AD Dresden-Nord - AD Nossen anstelle des 8-streifigen Ausbaus der A 4 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 64-1053/50/13 Dresden, 2 3, MAI 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Mopo vom 26.3.2016 wird das Verkehrsministerium damit zitiert, dass eine Seitenstreifennutzung nur im Vorgriff auf einen regelgerech¬ ten Ausbau von überlasteten Autobahnabschnitten in Betracht kom¬ men kann und somit der Aufbau einer Anlage zur temporären Seitenstreifenfreigabe nicht in Frage kommt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann und in welcher Zusammensetzung hat die Sächsische Staatsregierung mit der Bundesregierung Gespräche zur Er¬ weiterung der Streckenbeeinflussungsanlage auf der A 4 bis zum AD Nossen als Alternative zum 8-streifigen Ausbau ge¬ führt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beab¬ sichtigt, den bestehenden Projektplan Straßenverkehrstelematik 2015 fort¬ zuschreiben. Dazu wurden die Bundesländer aufgefordert, entsprechende Maßnahmenvorschläge zu übersenden. Das BMVI hat externe Gutachter beauftragt, um die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen zu überprüfen und anschließend Gespräche mit den Bundesländern zu führen. Die Überprüfung ist noch nicht abgeschlossen. Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamllic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Caroiaplatz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Am 29. September 2014 wurde durch Sachsen eine Streckenbeeinflussungsanlage auf der Bundesautobahn A4 zwischen AD Dresden-West und AD Nossen für die Fort¬ schreibung dieses Projektplanes angemeldet. Frage 2: Wann und in welcher Zusammensetzung hat die Sächsische Staatsre¬ gierung mit der Bundesregierung Gespräche zur Errichtung einer Anla¬ ge zur temporären Seitenstreifenfreigabe durch telematisch unter¬ stützte Umnutzung zwischen AD Dresden-Nord und AD Nossen geführt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 20/2002 hat das BMVI als Baulastträ¬ ger der Bundesautobahnen Festlegungen zur Umnutzung des Standstreifens (Seiten¬ streifens) für den fließenden Verkehr getroffen. Als generelle Voraussetzung kommt eine Seitenstreifennutzung nur im Vorgriff auf den regelgerechten Ausbau von überlas¬ teten Bundesautobahnen in Betracht. Flierzu ist es unabdingbar, dass der Ausbau der betroffenen Strecke im Bedarfsplan vorgesehen ist. Auf Grundlage der durch den Bund im Vorgriff auf die Anmeldungen zum Bundesver¬ kehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) erarbeiteten und veröffentlichten Engpassanalyse des Bundesautobahnnetzes, in welcher der Abschnitt AD Dresden-Nord bis AD Nossen als Engpass abgebildet war, hatte der Freistaat Sachsen den betreffenden Autobahn¬ abschnitt angemeldet. Im Entwurf des BVWP 2030 fand diese Anmeldung jedoch, auf Grund der erneut geänderten Prognose des Bundes, keine Berücksichtigung. Da diese notwendige Voraussetzung für den Abschnitt zwischen AD Dresden-Nord und AD Nossen der A 4 somit weiterhin nicht gegeben ist, kann dort keine temporäre Sei¬ tenstreifenfreigabe eingerichtet werden. Insbesondere hinsichtlich der Prognosewerte hat das SMWA in seiner Stellungnahme die Entscheidung des Bundes nochmals hin¬ terfragt. Frage 3: Wurde die Position der Staatsregierung in der Mopo vom 26.03.2016 korrekt wiedergegeben und wenn ja mit welcher Begründung geht die Sächsische Staatsregierung davon aus, dass der Aufbau einer Anlage zur temporären Seitenstreifenfreigabe nur im Zusammenhang mit ei¬ nem geplanten Ausbau erfolgen kann? Die Position der Staatsregierung wurde in der Mopo vom 26. März 2016 korrekt wie¬ dergegeben. Hinsichtlich des Zusammenhangs von temporärer Seitenstreifenfreigabe und geplantem Ausbau wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 4: Ist der Staatsregierung bekannt, dass der Ausbau der A 9 in den Ab¬ schnitten, in denen eine Anlage zur temporären Seitenstreifenfreigabe bereits installiert ist nur im weiteren Bedarf des Bundesverkehrswege¬ plans steht und somit absehbar keine Realisierung stattfinden kann? Die in der Antwort zu Frage 2 aufgezeigte Voraussetzung für die temporäre Seitenstrei¬ fenfreigabe ist bei Aufnahme des Abschnittes der A 9 in den Bundesverkehrswegeplan erfüllt. Hinsichtlich der Realisierung der Ausbaumaßnahme kann keine Einschätzung getroffen werden, da der Abschnitt sich im Freistaat Bayern befindet. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 5: Inwieweit sieht die Staatsregierung darin einen Widerspruch zu ihrer Aussage in der Mopo vom 26.03.2016, dass eine Seitenstreifennutzung nur im Vorgriff auf einen regelgerechten Ausbau von überlasteten Au¬ tobahnabschnitten in Betracht kommt? Es ist kein Widerspruch erkennbar. ;hen Grüßen Seite 3 von 3 2016-05-24T09:05:53+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes