STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/4986 Thema: Gewalt gegen ausländische Studenten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen wurden ausländische Studenten an sächsi schen Hochschulen verbal und/oder auch körperlich seit 2013 bis Ende 2015 attackiert (Bitte nach Jahren, Hochschule und Straftatbestand auf schlüsseln)? Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) für den Zeitraum 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2015 nach Straftaten gegen das Leben gemäß §§ 211 bis 213 StGB, Straftaten gegen die sexuelle Selbst bestimmung gemäß §§ 174 ff. StGB, Straftaten gegen die körperliche Unver sehrtheit gemäß §§ 223 ff. StGB sowie Beleidigung gem. § 185 StGB im Frei staat Sachsen, bei denen als Tatörtlichkeit die Katalogwerte „Fach-/Fachhochschule " oder „Universität/Hochschule" erfasst waren. Zu beachten ist hierbei, dass bei Straftaten der Beleidigung gem. § 185 StGB, der Bedrohung gem. § 241 StGB und der Körperverletzung gem. § 223 StGB auf Grund von Aussonderungs- und Löschfristen von 24 Monaten valide An gaben lediglich noch für das Jahr 2015 vorliegen. Nach den genannten Recherchebedingungen wurde im Jahr 2015 eine Straf tat der Nachstellung gemäß § 238 StGB an der Universität Leipzig registriert. Eine Umfrage in den staatlichen Hochschulen in Sachsen ergab, dass derlei Erkenntnisse über strafrechtlich verfolgte Vorfälle, in denen ausländische Stu dierende an sächsischen Hochschulen verbal und/oder auch körperlich seit 2013 bis Ende 2015 attackiert wurden, nicht bekannt sind. Allein die Techni sche Universität Bergakademie Freiberg berichtet von einem Vorfall, wo eine ausländische Studentin im Juni 2015 zweimal in der Nähe ihres Wohnheimes rassistisch beschimpft und beleidigt wurde. Hier wurde Strafanzeige gestellt. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/1/88 Dresden, Mai 2016 *9 Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www smwk.Sachsen de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. 'Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Genaue Angaben zu verbalen Attacken und fremdenfeindlich motivierten Beleidigungen, die nicht zur Anzeige gebracht werden, bzw. zu Vorfällen unterhalb der strafrechtlichen Relevanz, können quantitativ nicht getroffen werden. Erfahrungsberichte von Betroffe nen, wie die Veranstaltung im Sächsischen Landtag am 08.04.2016 machen aber deut lich, dass Ausmaß und Intensität fremdenfeindlicher Vorkommnisse bedenklich zuge nommen haben. Frage 2: In wie vielen Fällen kam es seit 2013 bis Ende 2015 zu verbalen und/oder körperlichen Auseinandersetzungen in den Wohnheimen der sächsischen Hoch schulen (Bitte nach Jahren, Wohnheim und Straftatbestand aufschlüsseln)? Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2015 nach Straftaten gegen das Leben gemäß §§ 211 bis 213 StGB, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gemäß §§ 174 ff. StGB, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit gemäß §§ 223 ff. StGB sowie Beleidigung gemäß § 185 StGB im Frei staat Sachsen, bei denen als Tatörtlichkeit der Katalogwert „Wohnheim/Internat" erfasst war. Zu beachten ist hierbei, dass bei Straftaten der Beleidigung gemäß § 185 StGB, der Bedrohung gemäß § 241 StGB und der Körperverletzung gemäß § 223 StGB auf Grund von Aussonderungs- und Löschfristen von 24 Monaten valide Angaben lediglich noch für das Jahr 2015 vorliegen. Unter den genannten Bedingungen wurden elf Straftaten erfasst, welche sich wie folgt auf die Jahre, Städte und Straftatbestände verteilen: Straftat Jahr Chemnitz Dresden Freiberg Leipzig StGB § 223 Körperverletzung 2015 2 - 1 1 StGB § 224 gefährliche Körper verletzung 2014 - 1 - - 2015 4 1 - - StGB § 249 Raub 2013 - - - 1 Dieser Aufstellung entsprechend berichteten auch die angefragten Studentenwerke in Chemnitz und Dresden von vereinzelten Attacken, in denen ausländische Studierende verletzt wurden. Frage 3: Bestehen Pläne der Staatsregierung an den sächsischen Hochschulen eine zentrale Anlaufstelle speziell für ausländische Studenten einzurichten, um po tentiellen Opfern fremdenfeindlich motivierter Straftaten umfassende Beratung zu gewähren? Seitens der Staatsregierung bestehen keine Pläne an den sächsischen Hochschulen zentrale Anlaufstellen speziell für ausländische Studierende einzurichten, um potentiel len Opfern fremdenfeindlich motivierter Straftaten umfassende Beratung zu ermöglichen. Der Großteil der Hochschulen hat Ansprechpartner für ausländische Studierende am Campus benannt, um potentiellen Opfern fremdenfeindlich motivierter Straftaten umfas sende Beratung gewähren zu können. Bei den sächsischen Studentenwerken besteht die Möglichkeit, sich bei der Psychosozialen Beratungsstelle, der Rechtsberatung sowie der Beratung für ausländische Studierende zu informieren und zu beraten. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 4: Sollte Frage Ziffer 3) verneint werden: An welche staatliche Stelle - mit Ausnahme der Strafverfolgungsbehörden - kann sich ein potentielles Opfer frem denfeindlich motivierter Straftaten an den sächsischen Hochschulen wenden? Durch das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Ge walt und Menschenfeindlichkeit" wird die Etablierung eines Demokratie-Zentrums in Sachsen gefördert. Dazu wurde eine Landeskoordinierungsstelle eingerichtet, die Bera tungsangebote und -anfragen - auch für Opfer politisch motivierter Kriminalität rechts - bündelt und koordiniert. Alle Opfer/Betroffenen fremdenfeindlich motivierter Straftaten können dieses Angebot nutzen und sich beispielsweise per E-Mail (Iks-demokratieleben @smi.sachsen.de) an die Landeskoordinierungsstelle wenden. liehen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 3 von 3 2016-05-24T14:24:46+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes