STAATSMINISTERIUM DES INNERN Eftf""*"1'! Freistaat |P SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.508451/ Dresden, 4 . Januar 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/499 Thema: Spezialeinheiten und Sonderkommissionen der sächsischen Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Spezialeinheiten, Sondereinheiten, Spezialisierten Fachabteilungen und Sonderkommissionen der Polizei gab es bzw. gibt es im Freistaat Sachsen seit dem Jahr 2000? (Bitte aufschlüsseln nach Einheit bzw. Kommission, Bestandszeitraum und Aufgabenbereich!) Frage 2: Welchen Personalbestand hatten bzw. haben die Spezialeinheiten, Sondereinheiten, Spezialisierten Fachabteilungen und Sonderkommissionen der sächsischen Polizei seit dem Jahr 2000? (Bitte aufschlüsseln nach Einheit bzw. Kommission) Frage 3: Wo waren bzw. sind die Spezialeinheiten, Sondereinheiten, Spezialisierten Fachabteilungen und Sonderkommissionen der sächsischen Polizei stationiert? (Bitte aufschlüsseln nach Einheit bzw. Kommission, Jahr seit 2000 und Standort) Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Spezialeinheiten (SE) der Polizei des Freistaates Sachsen im Sinne der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Anforderung und den Einsatz von Spezialeinheiten und Spezialkräften der Polizei des Freistaates Sachsen (VwV Spezialeinheiten und Spezialkräfte) vom 8. März 2013 sind: Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. a) die Mobilen Einsatzkommandos (MEK) des Landeskriminalamtes (LKA), b) das Mobile Einsatzkommando Staatsschutz (MEK ST) des Operativen Abwehrzentrums (OAZ) bei der Polizeidirektion Leipzig und STAATSMIMISTERUJM des mmm Freistaat HP SACHSEN c) das Spezialeinsatzkommando (SEK) des LKA. Die Begriffe „Sondereinheiten“ bzw. „spezialisierte Fachabteilungen“ finden in der sächsischen Polizei keine Verwendung. Es wird angenommen, dass der Fragesteller auf die Spezialkräfte gemäß der o. a. Verwaltungsvorschrift abstellt. Spezialkräfte (SK) der Polizei des Freistaates Sachsen im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift sind: a) die Beratergruppe des LKA, b) die Verhandlungsgruppe des LKA, c) die Gruppe zur Behandlung von Ereignissen mit unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV-Gruppe) des LKA, d) die Einsatzgruppe Mobile Funkaufklärung (MFA) des LKA, e) die Operative Einsatztechnik (OT) des LKA, f) der Fachdienst Bildübertragung (FD BÜ) des Polizeiverwaltungsamtes (PVA), g) der Fachdienst Polizeihubschrauberstaffel (FD PHSt) des Präsidiums der Bereitschaftspolizei (BPP), h) der Fachdienst Polizeireiterstaffel (FD PRSt) des BPP und i) die Technischen Dienste des BPP. Die organisatorische Zuordnung (dienststellenbezogener Standort) der Spezialeinhei-ten/Spezialkräfte (SE/SK) seit 2004 ist der Anlage zu entnehmen. Bei der Personalstärke der SE/SK handelt es sich um sensible Informationen, die bei Bekanntwerden etwa Rückschlüsse auf Fähigkeiten, taktische Vorgehensweisen und Handlungsoptionen dieser Einheiten zulassen würden. Eine Preisgabe solcher Informationen hätte zur Folge, dass bei künftigen Einsatzmaßnahmen der Einsatzerfolg gefährdet wäre und damit einhergehend eine Gefahr für Leib und Leben Dritter (z. B. Geiseln) als auch der eingesetzten Beamten zu befürchten wäre. Aufgrund der Hochrangigkeit der in Rede stehenden Rechtsgüter ist die Staatsregierung nach Abwägung des Aufklärungs- und Informationsrechts des Abgeordneten sowie der Schutzbedürftigkeit der genannten Grundrechte zum Ergebnis gekommen, keine Aussagen zur Personalstärke der SE/SK zu treffen. Hinsichtlich der Sonderkommissionen wird auf die Beantwortung der Kleinen Aufrage 5/14694 yferwiesen. Auch zu den Standorten von Sonderkommissionen wird keine Statistik geführt. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbic Anlage Seite 2 von 2 Anlage Übersicht zur organisatorischen Anbindung der Spezialeinheiten u. Spezialkräfte seit dem Jahr 2000 Organisationseinheit organisatorische Zuordnung c Mobile Einsatzkommandos • bis 2004: Landeskriminalamt und Polizeipräsidien &) ‘55 • seit 2005: Landeskriminalamt sz c • bis 2012: Landeskriminalamt d) Mobiles Einsatzkommando Staatsschutz 15 • seit 2013: Polizeidirektion Leipzig N m Spezialeinsatzkommando • bis 2004: Landespolizeidirektion Zentrale Dienste CL m • seit 2005: Landeskriminalamt Beratergruppe • Landeskriminalamt Verhandlungsgruppe • Landeskriminalamt Gruppe zur Behandlung von Ereignissen mit unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen • Landeskriminalamt Einsatzgruppe Mobile Funkaufklärung • Landeskriminalamt m ÜÜ m s— Operative Einsatztechnik • Landeskriminalamt Fachdienst Bildübertragung • Landespolizeidirektion Zentrale Dienste bzw. Polizeiverwaltungsamt m Fachdienst Polizeihubschrauberstaffel • bis 2012: Landespolizeidirektion Zentrale Dienste N CD • seit 2013: Präsidium der Bereitschaftspolizei Q. m Fachdienst Polizeireiterstaffel • bis 2012: Landespolizeidirektion Zentrale Dienste • seit 2013: Präsidium der Bereitschaftspolizei Technischen Dienste • Präsidium der Bereitschaftspolizei Informations- und Kommunikationsdienst • Präsidium der Bereitschaftspolizei Tauchdienst, FEM Pool • Präsidium der Bereitschaftspolizei Wasserwerfer-, Sonderwagen-Staffel • Präsidium der Bereitschaftspolizei