STAATSIUINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/4990 Thema: Weggang des Falkners aus Moritzburg Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Nach einem Zeitungsbericht der SZ vom 02./03.04.16 verlässt der Falkner das Wildgehege in Moritzburg. Der Rechtsstreit zwischen dem Sachsenforst sowie dem Falkner sei durch einen Vergleich beendet worden, wobei der Vergleich finanziell so untersetzt sei, dass dem Falkner keinerlei Nachteile entstehen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche jährliche Pacht war für die Nutzung der acht Gehege nebst den vorhandenen Volieren zwischen dem Falkner sowie dem Sachsenforst vereinbart? Eine feste jährliche Pacht wurde nicht vereinbart, sondern der Falkner hatte an den Staatsbetrieb Sachsenforst ab Vertragsbeginn, dem 23. April2011, für jeden Teilnehmer beziehungsweise Besucher acht Prozent der jeweiligen Nettoeinnahmen des von ihm erhobenen Eintrittspreises zu zahlen. Frage 2: ln welcher Höhe hat der Falkner Schaaf die Pacht gekürzt? Frage 3: Zwei von acht verpachteten Gehegen waren bei Beginn des Pachtverhältnisses mit dem Falkner bereits baufällig: auf welcher Grundlage konnte der Falkner insoweit seine Pacht mindern? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 35'l 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul. sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 25. April 2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-Ù't41.50t1915173 Dresden, I(.OS,2O/b Teg der Dêulschcn Einhe¡t rll¡t I Hausanschr¡ft: Sächs¡sches Staatsministerium für Umwelt und Landwlrtschaft Archivstraße I 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverb¡ndung: Zu eneichen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer Für alle Besucherparkplàtze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang fijr ôlektronisch signierte sow¡e fùr verschlüsselte elektronìscho Dokumente II¡l. ¡¡ I¡¡ Freist¡at Sachsenor.-o3.ro.zor6 Seite 1 von 3 STÀATSMINìSTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Für das Jahr 2011 hat der Falkner das vereinbarte Gestattungsentgelt ungeküzt entrichtet. Ab dem Jahr 2012 hat er kein Gestattungsentgelt für die Durchführung von Tierveranstaltungen, Tierpräsentationen und Tiervorführungen im Wildgehege Moritzburg gezahlt. Der Falkner hat seine fortlaufende - zwischen den Parteien strittige - Zahlungsvenrueigerung auf die Einrede des nichterfüllten Vertrages gestützt. Frage 4: Wie genau lautet der zwischen dem Sachsenforst und dem Falkner gesch lossene Verg leich ( Bitte a ufschl üssel n welche Zah I u ngen stritti g waren und wie diese im Rahmen des geschlossenen Vergleichs behandelt worden sind)? Zwischen dem Sachsenforst und Herrn Schaaf bestand Streit über die Vertragsmäßigkeit der Volieren. Der Falkner forderte Schadensersatz für den nach seiner Ansicht nicht vertragsgemäßen Zustand der Volieren. Zur Beilegung der Streitigkeiten wurde zwischen den Parteien der angesprochene Vergleich abgeschlossen. Dabei wurde mit dem Falkner Schaaf - im Wege des gegenseitigen Nachgebens ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - auch die Zahlung eines Ausgleichsbetrags vereinbart. Zur Höhe kann die Staatsregierung jedoch keine Angaben machen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) hat die Staatsregierung die Pflicht, Kleine Anfragen von Mitgliedern des Landtages nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Das parlamentarische Fragerecht ist jedoch nicht schrankenlos. Gemäß Artikel 51 Abs. 2 SächsVerf kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn dieser Rechte Dritter entgegenstehen. lm vorliegenden Fall steht der Beantwortung der Frage das Recht des Herrn Schaaf auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 33 SächsVerf entgegen. Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage hat die Staatsregierung das geschützte Recht des Herrn Schaaf auf informationelle Selbstbestimmung zu berücksichtigen und dieses lnteresse mit dem hohen Stellenwert des parlamentarischen Fragerechts abzuwägen. Diese Abwägung fällt vorliegend zugunsten des Grundrechts nach Artikel 33 Sächs- Verf aus. Herr Schaaf ist als natürliche Person Träger des Grundrechts aus Artikel 33 Satz 1 SächsVerf. Herr Schaaf hat auf Nachfrage ausdrücklich mitgeteilt, dass er die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der vorliegenden Kleinen Anfrage ablehne. Herr Schaaf begehrt damit den Schutz des Artikels 33 SächsVerf. lm vorliegenden Fall übenrviegen die lndividualinteressen des Herrn Schaaf am Schutz seiner Persönlichkeitsrechte, jedenfalls soweit es den lnhalt des Vergleichsvertrages im Detail betrifft. Während die Existenz des Vergleichsvertrages in der Öffentlichkeit bereits bekannt ist, gilt dies nicht für die Höhe der Herrn Schaaf gewährten Zahlung. Aus Sicht des Herrn Schaaf handelt es sich dabei um ein sensibles Datum, das in seinem Stellenwert durchaus mit dem Steuergeheimnis des S 30 AO vergleichbar ist. Dem steht gegenüber, dass das Frage- und Auskunftsrecht gemäß Aft. 51 SächsVerf nicht in seinem Kernbereich berührt ist, wenn zu diesem Detail eine Auskunft nicht erteilt wird. lm Gegenteil käme es bei einer Beantwortung auch dieser Frage zu einer Detailkontrolle, die quasi einem parlamentarischen Akteneinsichtsrecht entspräche, das der sächsische Verfassungsgesetzgeber nicht vorgesehen hat. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN I Frage 5: lst für das Wildgehege eine Nachnutzung der frei werdenden Flächen für einen anderen Falknern geplant? Nein, es ist keine Nachnutzung geplant. Mit freundlichen Grüßen a Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2016-05-27T09:38:26+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes