STAATSTVI11N1STEK1UM des mmm iW Freistaat Bä SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 55-0141.51/Z454 Dresden, L . Januar 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/500 Thema: Anwendung der Rechtsverordnung zur Herabsetzung der Kappungsgrenze Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie oft wurde im Freistaat Sachsen bisher von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, nach § 558 Abs. 3 BGB eine Rechtsverordnung zu erlassen, in der ein Gebiet festgelegt wird, in dem die Kappungsgrenze von 20 % auf 15 % herabgesetzt wird? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Gebieten!) Im Freistaat Sachsen wurde bislang noch keine Rechtsverordnung nach § 558 Abs. 3 BGB erlassen. Frage 2: Wie wurde im Einzelnen beim Erlass einer Rechtsverordnung nach § 558 Abs. 3 BGB die Feststellung, dass es sich um ein Gebiet handelt, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen nicht mehr möglich ist, begründet? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Gebiet und Gründen!) Entfällt. Mit freundlichen Grüßen Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden.