STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 26-0141.51/8243 Dresden.A Mai 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/5000 Thema: Feuerwehr-App und iPads Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Im Februar 2015 hat Innenminister Ulbig den symbolischen Startschuss für die Auslieferung von 431 iPads an die Feuerwehren im Freistaat gegeben, verbunden mit dem erklärten Ziel, die App ,FwA 16/1' rasch flächendeckend einzuführen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele iPads wurden abgerufen bzw. welche Gemeinden haben die Uberlassungsvereinbarung bis jetzt nicht unterzeichnet? Im Rahmen der Einführung der App "FwA 16/1" wurde jeder Gemeinde ein iPad Air 2 inkl. Schutzhülle kostenfrei angeboten. Insgesamt 30 Gemeinden haben von dem Angebot keinen Gebrauch gemacht (siehe Anlage). Frage 2: Welche Feuerwehren bzw. Gemeinden haben in 2015 Förderanträge für die Anschaffung weiterer iPads gestellt und welche Anträge wurden genehmigt? Die Beschaffung weiterer iPads wurde im Jahr 2015 für jede kreisangehörige Gemeinde mit bis zu zwei Geräten und für jede Kreisfreie Stadt mit bis zu fünf Geräten mit einem Festbetrag von 280,00 EUR/Stück gefördert. Insgesamt haben 86 Gemeinden einen Antrag auf Förderung weiterer iPads gestellt. Alle Anträge wurden genehmigt. Die einzelnen Gemeinden werden statistisch nicht erfasst, da die Förderung von iPads im Rahmen von Sammelbeschaffungen mit anderen Fördergegenständen erfolgt ist. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Zu welchen Konditionen werden Folgebeschaffungen seit Januar 2016 gefördert? Im Jahr 2016 ist keine zusätzliche Förderung von iPads vorgesehen. Frage 4: Ist der Staatsregierung bekannt, welche Feuerwehren die Anwendung bei ihren Einsätzen tatsächlich nutzen? (Bitte auflisten nach Feuerwehren und Anzahl der genehmigten Apps.) Die tatsächliche Nutzung der Anwendung wird statistisch nicht erfasst. Es ist jedoch davon auszugeben, dass alle Gemeinden, die ein iPad übernommen haben, die Anwendung auch nutzen. Frage 5: Wie erfolgt die Rückmeldung der Erfahrungswerte zu Eignung und Praktikabilität der Geräte und der Anwendung durch die Feuerwehren vor Ort an das Innenministerium bzw. wie wird durch die Staatsregierung geprüft, ob die Anwendung tatsächlich die Sicherheit der Einsatzkräfte erhöht, die faktische Einsatzabwicklung erleichtert und die Zusammenarbeit im Katastrophenfall verbessert? Eine Evaluierung der Anwendung ist nach vier Jahren vorgesehen. Die Staatsregierung hat bereits bis zum jetzigen Zeitpunkt positive Rückmeldungen zur Eignung der Anwencl 'üng vom Landesfeuerwehrverband Sachsen e. V., von unteren "Brandschutz-, Rettyngs^ienst- und Katastrophenschutzbehörden sowie von Kreisbrandmeistern erhalteh . Mit freuhdlichen Grüßen Markus Ulbis Anlage: 1 Seite 2 von 2 Anlage Nr. Gemeinde/Stadt Neustadt/Sachsen Bad Gottleuba-Berggießhübel Dorfhain Freital Liebstadt Kottmar Zittau Löbau Weißwasser 10 Ebersbach-Neugersdorf 11 Jonsdorf 12 Markersdorf 13 Stadt Leipzig 14 Halsbrücke 15 Dürrhennersdorf 16 Gablenz 17 Großschönau 18 Großschweidnitz 19 Hähnichen 20 Hainewalde 21 Königshain 22 Krauschwitz 23 Lawalde 24 Leutersdorf 25 Mittelherwigsdorf 26 Mückau 27 Olbersdorf Anlage £.0 Ostritz 29 | Quitzdorf am See 30 | Rosenbach 2016-05-19T14:05:36+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes