STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antv^ort angeben) 33-0141.50/E Dresden, f. Mai 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5004 Thema: Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Pegida-Versammlung am 19. Oktober 2015; Nachfrage zu Drs. 6/3086 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Straftaten wurden anlässlich o. g. Veranstaltung, damit im Zusammenhang stehender Proteste sowie überörtlicher An- und Abreisebewegungen bekannt? (Bitte aufschlüsseln nach Tatzeit, -ort, und -vorwurf, ggf. Zuordnung zu einzelnen Versammlungen, Zahl der Beschuldigten , Kurzdarstellung des jeweiligen Sachverhaltes, Zuordnung zu Phänomenbereichen der PMK und/oder Kennzeichnung als IF-links oder rechts, Stand des jeweiligen Ermittlungsverfahrens und ggf. eingetretenen juristischen Folgen.) Im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen am 19. Oktober 2015 wurden bislang 92 Anzeigen erfasst und bearbeitet. Die mögliche Ein- Ordnung in Phänomenbereiche der PMK ist Gegenstand der Ermittlungen und kann somit nach Abschluss von diesen auch Änderungen unterliegen. Im Weiteren wird auf die Anlage 1 verwiesen. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden bekannt im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen am und im Leipziger Hauptbahnhof in der Nacht zum 20. Oktober 2015, woran Pressemeldungen zufolge rechtsgerichtete Personen - in einem Falle unter Vorzeigen eines Messers - beteiligt gewesen sein sollen, die aus Dresden zurückgekommen waren? (Bitte aufschlüsseln wie oben.) Durch die Staatsanwaltschaft Leipzig wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet die im direkten Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen zwisehen links- und rechtsgerichteten Personen in der Nacht zum 20. Oktober 2015 am und im Leipziger Hauptbahnhof stehen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3189 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Im Weiteren wird auf die Antwort auf die Frage 1 und auf die Anlage 2 verwiesen. Frage 3: Wie viele Personen, die jeweils welchen Strukturen der extremen Rechten zuzuordnen sind, traten im Zusammenhang mit der Pegida-Versammlungen am 19. Oktober 2015 und/oder mit Vorgängen im Sinne der Fragen 1 und 2*in Erscheinung ? Frage 4: Wie viele Personen, die als Kategorie B/C-Fans welcher Sportvereine bzw. deren Fanumfelder bekannt sind, traten im Zusammenhang mit der Pegida- Versammlung am 19. Oktober 2015 und/oder mit Vorgängen" im Sinne der Fragen 1 und 2 in Erscheinung? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Bezüglich der Verwendung des Begriffes der "extremen Rechten" wird auf die Vorbemerkung Nummer l in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Drs.-Nr/, 5/4956 verwiesen. ~ " ' ~ ~~~ - ....-^-, Der ^ /aatsregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Nach Eige^äng^üen sollen Rechtsextremisten aus Sachsen, wie beispielsweise "Freie Aktiviste /^ Dresden" sowie Angehörige der JN Dresden und des' NPD-Kreisverbandes Leipzig, ^n der Veranstaltung teilgenommen haben. Mit fl-eu^dlichen Grüßen fkus Ulbi Seite 2 von 2 _Anlage 1 Dresden; OT Innere Altstadt Dresden; OT Pimaische Vorstadt Schloßplalz Theaterplatz Schloßplatz / Sophienstraße Sophienstraße/Theaterplate 'errassenufsr/ Briihlsche Gasse StGB § 303 Sachbeschädigung - sonstiga - an iflzDaten" S1GB § 304 gemeinschSdliche Sachbeschädlgung - durch Graffltl - auf Straßen, Wegen oder Plätzen 31GB § 185 Beleidigung - ohne sexuelle Grundlage" 5!S? ? ^ . 9°mBinachädHche Sachbeschädigung - sonsBge - auf StraBan. Wegen oder Plätzen^ .1GB § 224 gefährliche Kärpen/erletzung - auf Straßen, Wegen und Plätzen |Sachbeschädigung an |Sendefahrzeun |UT bringen an der Semperoper zwei schwarzs, politisch motivierte. G raffitis [Die GS werden von einer l Gruppe vermummter l Personen (30-50) zunächst als Nazischweine beschimpft. ; Unbekannter Täter schlägt dem Geschadigtenaus vollen- Lauf (Sprung) mit der Faust ins Gesicht. GS wird verletzt. [Bekannter Teilnehmer einer l unbekannten Versammlung l beleidigt den Geschädigten, Idersich auf dem Weg zur 'EGIDA-Veranstaltung befand. Beschädigung von Dienstkfz l BS befindet sich in einer rupper PEGIDA-Gegner. l Aus dieser Gruppe heraus Iwlrftereinez.T. gefQllte |Bierdose in Richtung der PEGIDA-Teilnehmar und den l eingesetzten Polizejbeamten. gesamt IVerfahrensstand in Baarbeitung bei der PoNzof Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO in Bearbeitung bei der Polizei Antrag auf Erlass eines Strafbefehls in Bearbeitung bei der Polizei Anklage vor dem Jugendrichter IF-links IIF-rechts IBS vermummt sich innerhalb einer öffentlichen Versammlung mittels Antrag auf Eriass eines Strafbefehls Der BS kommt den durch die zuständige Behörde erlassenen Beschränkungen nklage vordem Jugendrichtei l Dresden; OT Wilsdruffer Vorstadt Am Zwingorteich itGB § 224 gefährliche KBrparverlelzung - auf Straßen, Wagen und Plälzen Dresden; OTWilsdruffer Vorstadt Zwingerteich 'ereammlG Gesetz über Vorsammlungen und Aufzüge ophienstraße/ Taschenberg fersammlG Gesetz über Versammlungen und Aufzüge )resden; OT Pimaischo Vorstadt ;tGB§223K6rperverlatzung Tesden; OT Innere Altstadt ichloßplatz ;IGB§223Kälperverletzung )resden; OT Innere Altstadt lophienslraße .tGB § 223 Körperverletzung iresden; OT Innere Altstadt ITheaterplatz ItGB § 224 gefahriiche Kälpenierletzung - auf Straßen, Wegen und Plätzen 11GB § 224 gefährliche KBrperuerletzung - auf Straßen, Wegen und Plätzen Tesden; OT Leipziger Vorstadt »resden; OT Innere Altstadt GB § 223 Köiperverletzung BT wirft aus einer Gruppe vor Gegend emonstranten einen itein in Richtung von 'eilnehmern der nicht /erbotenen Versammlunci Bearbeitung bei dsr Polizei iS wird von ca. 6 Personen zysammengsch lagen. Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO BS führte auf einer iffentlichen Versammlung Waffen mit sich. Einstellung gem. § 153 Abs. 1 StPO kommt den durch die :uständige Behörde srlassenen Beschränkungen licht nach. ihängig 3er Beschuldigte schlagt lern GS mit dsr rechten ;aust auf das linke Jochbein. so dass er temporär Schmerzen eriejdet in Bearbeitung bei der Polizei IS verietzte des GS mittete ichlag rechtskräftiger Strafbefehl (Geldstrafe) )er BS schlägt demGS nach linem Wortgefecht gegen len Brustkorb. inhänglg 3ie AE befanden sich bei iner Demo in Dresden. Auf Jem Nachhauseweg kam es '.u Übergriffen, wobei die 'ersonen geschlagen urden. Bearbeitung bei der Polizei )ie Geschädigte, welche als rouristin in Dresden ist. wird ^eim Durchqueren der ylarienbrücke von einer jnbekannten Flüssigkeit, im 3esicht getroffen und Anstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO lurch 10 bis 12 unbekannte 'ersonen werden dio drei ieschädigten mittels Steinen leworfen und geschlagen. Stellung gem. § 170 Abs. 2 StPO wechselseitig begangene ^orpen/erietzung ferweisung auf den Weg der Privatklage 19. 10.2015 Dresden; OT Wilsdruffer Vorstadt Dresden: OT Wilsdruffer Vorstadt iresden; OTWilsdruffer Vorstadt )resden; OT Wihdruffer Vorstadt iresden; QT Innere Altstadt esden; OT Wilsdmffer Voratadl resden; OTWIIadnjfferVoratadt resden; OT Wilsdruffer Vorstadt inbekannt resden; OT Innere Altstadt .esden; OT Wllsdmffer Vorstadt -esden; OT Innere Altstadt IGriine Str. Am Zwingertejch Devrtentetraße/Bereich Elbwiesen und W»g ^m Zwingerteich . chloßplalz tstra-Ufer / Pieschener Allee .»evrientetraße /Am Zwingerteich/Bemhard tevrientslraße /Am Zwing erteich/Bernhard errassenufer / Brühtsche Terrasse . m Zwingertsich leaterplatz StGB g 303 Sachbeschädlgung - sonstige - an Kfz StGB § 303 Sachbeschädigung - sonstige - an Kfz StGB § 224 gsfahrlichs Kölperverletzung - auf StraBan, Wegen und Pläben StGB § 224 gefährliche Kärpeiverletzung - auf Straßen, Wegen und Plätzen SIGB § 224 gefährliche Körpenfarletzung - auf Straßen, Wegan und Platzen tGB § 224 gefährliche Korpenwletzung - auf Straßen, Wagen und Plätzen .tGB § 224 gefährliche Korpervertetzung - auf Straßen, Wegen und Plätzen .tGB § 224 gefährliche Körpaiverielzung - auf Straßen, Wegen und Plätzen ;tGB S 224 gefährtlche Kärpereerietzung - aui itGB § 224 gefährliche Körperverletzung - auf Straßen. Wegen und Plätzen itGB § 224 gefährliche KorpBnierletzung - auf Straßen, Wegen und Plätzen .IQB § 303 Sachbeschädlgung - sonstige - an Kfz >tGB § 223 Körperverletzung .tGB § 303 SachbsBchadlgung - sonatige - an Kfz ;U3B § 303 Sachbeachadigung^spnslige - an Kfz 1GB § 185 Beleidigung - ohne sexuelle Grundlage itGB § 185 Beleidigung - ohne sexuelle Grundlage itGB § 187 Verleumdung - ohno sexuelle Gru itGB § 130 Volkauerhetzung [SB S 303 Sachbeschädigum - sonstige - an Kfz_ tGB § 125a besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs :GB § 304 gemeinachadliche Sachbeschadigung - durch Grafflfi - auf Straßen, Wegan oder Plätzen Page 2 Durch BS werden am Wohnmobil des Geschädigten die beiden rechten hinteren Seitens cheiben sowie beide Außenspieael beschädigt. Durch UT wird der Außenspiegel sines Dienslk beschädigt. Durch die BS wurden die G; angegriffen, sowohl mit Fäusten als auch mit Stöcken, Flaschen und 'vrotechnik. Durch die BS wurden die von einzelnen oder mehrerer 'ersonen angegriffen, sowol mit Fäusten als auch mit Stöcken. ! Durch die BS wurden die GS fon einzelnen oder mehrerer Personen angegriffen, sowol mil Fäusten als auch mit Stocken. Durch die BS wurden die Geschädigten von einzelnen oder mehreren Personen angegriffe, sowohl mit Fäusten als auch mit Durch die BS wurden die GS !on einzelnen oder mehrerei 'eraonen angegriffen, sowo\ mit Fäusten als auch mit Stocken. lurch die BS wurden di< ieschädigten von einzelnen odor mehreren Personen angegriffen, sowohl mit =äusten als auch mit auch die BS wurden die ieschadigten von einzelnen 3der mehreren Personen mgegriffe, sowohl mit rüsten als auch mit itöcken. »urch die BS wurden die GS on einzelnen oder mehreren 'ersonen angegriffe, sowohl lit Fäusten als auch mit itockan. lurch die BS wurden die GS 'an einzelnen oder mehreren 'ersonen angegriffe. sowohl it Fäusten als auch mit Itöcken. iS schlägt mit den Fäusten luf die Motortiaube des Pk\ ind beschädigt diese dabei. griff den GS grundlos illich an, bespruckte und mleidigte ihn. lachbeschädigung an Dienstlammelanzeifle SB an Kfz IT beleidigen die 'olizeibeamten beleidigt Geschädigte beleidigt Geschädigte 'olksverhetzende Posting; on drei BS . B an Dienst-Kfz iS werden verbal und irperlich angogriffen. ile i/ier BS bewerten lemeinschafüich das König- 3hann-Denkmal auf dem leaterplatz mit 'erschiedenen Farben und nngen am Denkmal eine ielzahl von Aufklebem und lakaten an. anhängig anhängig in Bearbeitung bei der Polizei in Bearbeitung bei der Polizei" in Bearbeitung bei der Polizei in Bearbeitung bei der Polizei in Bearbeitung bei der Polizei Bearbeitung bei dor Polizei Bearbeitung bei der Polizei Bearbeitung bei der Polizei Bearbeitung bei der Polizei inhangjg Bearbeitung bei der Polizei Bearbeitung bei der Polizei Bearbeitung bei der Polizei instellung gem. § 170 Abs. 2 StPO inatelluna gern. § 170 Abs. 2 StPO instellung gem. 6 170 Ab8_2_StPO Abgabe an StA Regansburg, Einstellung gern, S 170 Abs. 2 SIPO Instellunn nern. § 170 Abs. 2 StPO Bearbeitung bei der Polizei iklage vordem Jugendrichte7 GS werden von einer Personengruppe tätlich anhängig vtssiund Plätzen Der GS wird von Personen |in Bearbeitung bei der Polizei ig - auf Straßen, Wegen und Plätzen ig - auf Straßen, Wegen und Plätzen Die GS wurden gestoßen ur 'in Bearbeitung bei der Polizei 'ilsdruffer Vorstadt StGB § 303 Sachbeschadlgung s. l Durch ca. 100 150 'bewaffnete UT wurden die GS überfallen und mit Fäusten, FußtriBen und stockähnlichen Gegenständen geschlagen. 150 in Boarbüilung büi der Polizei Durch UT wird der Pkw in Bearbeitung bei der Polizei Dresden; OT Seovorstadt-Ost/Großer Gs ILindengasse StGB § 306 Brandatlftung agen und Plätzei BS greifen die GS an. UT setzten auf bisher unbekannte Art und Weise auf dem mehrere abgeparkte anhängig Einstellung gem. § 170 Abs, 2 SlPO Der BS schlug dem eingesetzten Beamten mit der rechten Faust in das in Bearbeitung beider Polizei Der BS versuchte den GS zu in Bearbeitung bei der Polizei Dresden; OT Innere Altstadt Schloßplatz Dresden; OT Pimaische Vorstadt VereammlG Gesetz über Versammlungen und Aufzüge >tGB § 224 gefährilche Körpereerlstzung - auf StraBen. Wegen und Platzen Der BS schlägt den GE Der Beschuldigte trug einen Quarzsand gefüllten Handschuh an der linken Hand. anhängig Einstellung gam. § 45 Abs.2 JGG l Der BS riss das Blaulichl vom iDienstfahrzeug und warf es in der Folge in die Menge der Versammlung der PEGIDA. intrag auf Erlass oines Strafbefehls ä 224 gefährliche Körperverletzung - auf Straßen, Wegen und Plätzen 9 ^ 49 KauD - sonstiger - auf ätralien, Wegen oder Plätzen 2-3 Personen haben den GS angegriffen, geschlagen und Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO l Der Geschädigte wird durch l eine größeren Gruppe mittels l Faustschlag ins Gesicht zu l Boden geschlagen und Idanach enhvenden sie seinen IRucksack Einstellung gem. § 173 Abs. 2 SIPO Ipen/erletzung rpervenetzung - auf ätralien. Wogen und Plätzei |DerGS, gekennzeichnet als Einstellung gern. § 170 Abs. 2 StPO »olizeibeamterwird durch zwei unbekannte Täter aus einer ca. 50 Personen anhängig 5 M1 Bedrohung 'alizeibeamterwjrd durch mehrere UT mit dem Tode Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO ngen und Aufzuge Der TV läuft in einer ca. 100- töpfjgen Gruppe in /ermummter Aufmachung [aufgesetzte Sturmhaube) anhängig l Dresden; OT Innere Altstadt igsbeamte .esden; OT Pirnaische Vorstadt itraßburger Plalz / Grunaer Straße tGB § 224 gefähriiche Koipervehetzung - auf Straßen, Wegen und Plätzen 3er TV vermummt sich auf lern Weg zur nicht ferbotanan PEGIDA- 1|L nhangig Der BS leistete Widerstand gegen die ^/ollstreckungsbeamten, in l em er mehrfach durch losreißen versuchte sich der polizeilichen Maßnahme zu entziehen. inklage vor dem Strafrichter 3ie GS werden von Männern zweier aus unterschiedlichen Richtungen kommenden iruppon geschlagen und letreton, so dass sie leicht /erletzt wurden. Bearbeitung bei der Polizei 10 BS rennen auf die GS zu und sie werden fortge- Bearbeilung bei der Polizei äußerte:"..Aber die KZs . ind ja leider derzeit außer ihangig wechselseitig begangene 'erweisung auf den Weg der Privatklage Dresden: OT l Es wurde bekannt, dass ein l Zouge auf der IKänneritzstraße beobachtete. l wie eine Gruppe vermummter l Personen zwei Ausländer Ijagten. Dabei wurde einer l verletzt. Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO l Durch drei bis fünf Täter win l eine Gruppe von sieben l Personen angegriffen und |das mitgeführte Transparent l anhängig l Die GS werden aus einer Gruppe von 20 bis 30 Personen heraus körperlich anhängig GS werden geschlagen und Einstellung gem. § 170 Abs. 2 SlPO Dresden; OT Innere Altstadt Schloßplatz/ Chiaverigasse StGB § 223 Körpen/erietzung V zeinte "Hillergruß-KV-Dellkt gegen Polizejbeamten, der verletzt anhängig in Bearbeitung bei der Polizei wunde durch BS anhängig 'olizeibeamte werden dabei von den Tätern attackiert. Es kommt zum Bewurf mit Flaschen und Pyrotechnikgg in Bearbeitung bei der Polizei warf einen Ipyrotechnischen Gegenstand in Richtung von Gegendemonstranten. Der l Böller explodierte jedoch Anklage vordem Strafrichter in; OT Innere Altstadt itGB § 223 Körpen/erieteung >olizeibeamter bekam einen Schlag mit einem ihm unbekannten Gegenstand au1 rechte Hand. Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO iS erhielt einen |l-landkantenschlag in den Einstellung gam. § 170 Abs. 2 StPO GS wurd von Personen retsgehalten, geschlagen und getreten. Im weiteren Veriauf wurde dem GS seine Fotokamera entwendet, ihängjg jDresden: OT Innere Altstadt Wilsdruffer Straße eraammlG Gesete üb UT zereticht den Reifen und l zerkratzt die Fahrertür ©ines Dlenst-Kfz Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO igen und Autzugi igi fermummung mittels nhängig iresden; OT Innere Altstadt 'ostplate itGB § 224 gafährliche KBrperverletzung - auf Straßen, Wegsn und Plätzen Der TV trug ichutzbewaffnung in Form /on Handschuhen mit Protektoren. Einstellung gsm. § 170 Abs, 2 StPO UT wirft einen faustgroßen itein aus einer Entfernung 'an 5-6 Metern auf den [eschädigten in Bearbeitung bei der Polizei iresden; OT Innere Altstadt 'ersammlG Gesetz über Versammlungen und Aufzüge I äsen borg IQB § 224 gefährliche Körperverietzung - sonstige Tatörtllchkeil iresden; OT Innere Altstadt iresden; OT Innere Altstadt ITheatarplalz 'heaterp latz/Chiavorigasse »1GB § 185 Beleidigung - ohne sexuelle Gnmdlaae >tGB § 113 Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte Tesden; OT Wilsdruffer Voratadt )resden; OT Innere Altstadt )resden; OT Wilsdmffer Vorstadt platz itGB § 185 Beleidigung - ohne sexuelle Snjndiage_ ichweriner Straße / Wettiner Platz itGB § 185 Beleidiauna - ohne sexuella Grundlage itGB § 303 Sachbeschadigung - sonstige - an Klz Page 4 leistet aktiven Widerstand )g. hoheitliche Maßnahmen fon Polizeikräflen. itrag auf Erlass eines Strafbefehls iS wird auf einer nicht /erbotenen Versammlung mit l angelegter Vermummung ingetroffen. l anhängig MTÜ durch mehrere BS iriffen unurch eine Gruppe von ca. 0-100 Personen kam es zu .inem gemeinschaftlichen ingiff auf das Dianst-kfz. Ei ib ihängiq instellung gem. § 170 Abs. 2 StPO Dresden; OT Innere Altstadt Sophienstraße/Taschenborg [Amtsdelikt; Stemmarsch auf |die Strecke des genehmigten PEGIDA-Aufaug zugelassen StGB § 340 Körperverletzung im Ami lAmtsdalikt. Unbeleiligtor gibt an, von einem unbekannten Polizelbeamtsn zu Fall gebracht worden sein anhängig in Bearbeitung bei der Polizei Page 5 [SiiL Osthalle des Leipziger Haubtbahnhcfes ! Durch eine linksgerichteta Personen gm p p& wurdor nechlsg reichte te Personen u l Pnliwibeamta angegriffen und linksgeriehtate Personen treffen ajfainander. :echtegetichtsls Persongn ;h lagen mit Fahnenstangan l und Fäusten nach den iksgerictrteten Personen. Eine rechtsgerichlete Person hält ein Messer vor 2016-05-20T11:14:02+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes