STAATSM1MSTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) ZBSt-0141.50/9865 Dresden , ?rMai 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5008 Thema: Arbeit der Zentralen Beschwerdestelle für die sächsische Polizei, Januar bis April 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Mit wie vielen Vollzeitstellen war die Zentrale Beschwerdestelle für die sächsische Polizei in den Monaten Januar bis April 2016 ausgestattet? (Bitte aufschlüsseln nach Beamten PVD, VwB und Tarifbeschäftigten und Monaten!) Januar Februar März April Anzahl Beschäftigte 1 Teilzeit 1 Teilzeit 1 Vollzeit 1 Vollzeit Anzahl Polizeivollzugsbeamte 1 Vollzeit, 1 Teilzeit 1 Vollzeit, 1 Teilzeit 1 Vollzeit, 1 Teilzeit 1 Vollzeit, 1 Teilzeit Anzahl Verwaltungsbeamte 1 Teilzeit 1 Teilzeit 1 Teilzeit 1 Vollzeit, 1 Teilzeit Frage 2: Wie viele Beschwerden, Anfragen und Hinweise wurden in den Monaten Januar bis April 2016 an die Zentrale Beschwerdestelle für die sächsische Polizei gerichtet? (Bitte aufschlüsseln nach Monat und Art des Anliegens - Beschwerde, Anfrage, Hinweis -, Adressanten - Beamte/Tarifbeschäftigte der sächsischen Polizei und Bürger - sowie Bundesland der Adressaten und zahlenmäßiger Zuordnung der Beschwerden, Anfragen und Hinweise zu den Adressanten!) In der Zentralen Beschwerdestelle der sächsischen Polizei gingen nachfolgend aufgelistete Anliegen ein, welche eine vertiefte Prüfung erfordern. Darüber hinaus wurden einfache Anfragen (telefonische und per E-Mail) umgehend beantwortet, aber nicht gesondert erfasst. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STBP1UM DES 1NNBRN Freistaat SACHSEN Januar Februar März April insgesamt Beschwerden 45 24 18 23 110 Anfragen, Hinweise 70 40 44 32 186 Im Monat Februar ist ein Beschwerdesachverhalt enthalten, welcher durch 73 verschiedene Beschwerdeführer vorgetragen wurde. Eine differenzierte Darstellung der Betroffenen (Adressaten) von Beschwerden und Hinweisen ist nicht möglich, da die übersandten Anliegen nur zum Teil auf das Handeln konkreter Personen hinweisen. Eine Zuordnung der Beschwerdeführer/Hinweisgeber nach Bundesländern ist nicht möglich, da häufig nur Namen und E-Mail Adressen angegeben werden. Frage 3: Wie viele Beschwerden, Anfragen und Hinweise aus Frage 2 wurden mit welchem Ergebnis bearbeitet? (Bitte aufschlüsseln nach Monat und Art des Anliegens!) Frage 4: Wie viele Beschwerden gegen Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte der sächsischen Polizei wurden mit welchem Ergebnis bearbeitet und zu welchen dienstrechtlichen Konsequenzen führten diese Beschwerden? (Bitte aufschlüssein nach Monat und Art der Beschwerde sowie Art der dienstrechtlichen Konsequenz !) Frage 5: Wie viele Hinweise richteten sich auf die Verbesserung der Arbeit der Polizei und Kritikpunkte wurden dabei im Wesentlichen vorgebracht? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Da die Zentrale Beschwerdestelle der sächsischen Polizei erst seit dem 5. Januar 2016 eingerichtet ist können derzeit noch keine validen Ergebnisse der Bearbeitung von Beschwerden, Anfragen und Hinweisen mitgeteilt werden. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die Beschwerdestelle keine ErmittlungszuständigkeFt in dienstrechtlichen Fragen besitzt und somit Beschwerden mit disziplTnarrechtlichem Hintergrund grundsätzlich vom Dienstvorgesetzten verfügt werden. Dieser unterrichtet die Beschwerdestelle nachfolgend über das Ermittlungsergebnis was jedoch bislang für den an^efragten Berichtszeitraum noch nicht erfolgen konnte. Vergleichbar mit anderen Bundesländern ist ein Jahresbericht der Zentralen Beschw ^rdestelle der Polizei vorgesehen, welcher für das Jahr 2016 auch dem Sächsischejp Landtag vorgelegt werden wird. Bei der Erstellung des Berichtes finden die o. g. Fragestellungen Berücksichtigung. Mit ffleuniaiichen Grüßen MaYkus Ulbig' Seite 2 von 2 2016-05-26T10:20:53+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes