SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHE STAATS KANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von~Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon+49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 Poststelle® sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) SK.31- Dresden, . Dezember 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/501 Thema: Begründung des Abstimmungsverhaltens des Freistaates Sachsen in der 927. Sitzung des Bundesrates am 7. November 2014 Sehr geehrter Herr Präsident, der Frage sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippman (Drs. 6/221) zum Abstimmungsverhalten der Staatsregierung zu Punkt 31. (Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung) hat die Staatsregierung wie folgt beantwortet: „Die StReg. hat die Stellungnahme des Bundesrates in Drucksache 447/14 (Beschluss) nicht unterstützt, da im Ergebnis gegen diese Bedenken bestanden."“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: Welche konkreten Bedenken bestanden bei der Sächsischen Staatsregierung? Der Koalitionsvertrag der CDU/FDP geführten Staatsregierung sah vor, dass sich Sachsen bei Abstimmungen im Bundesrat der Stimme enthält, wenn keine Einigung über das Abstimmungsverhalten zustande kommt. Die beteiligten Ausschüsse des Bundesrates hatten in ihren Stellungnahmen zu dem oben angeführten Gesetzentwurf 19 Änderungen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung empfohlen bzw. als Hilfsempfehlung vorgeschlagen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Innerhalb der Staatsregierung hatten die von den Koalitionspartnern geführten Ressorts zum Teil unterschiedliche Bedenken gegen die in der Empfehlungsdrucksache enthaltenen Stellungnahme des Bunderates. Im Kern war dabei umstritten, ob der Gesetzentwurf der Bundesregierung Hausanschrift: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden Seite 1 von 2 www.sachsen.de SÄCHSISCHE STAATSKANZLE] Freistaat SACHSEN geeignet sei, den Mietpreisanstieg in prosperierenden Ballungsräumen zu begrenzen. Hier wurde innerhalb der Staatsregierung die Befürchtung geäußert, die Mietpreisbremse senke den Investitionsanreiz und hemme daher auf mittlere Sicht eine angebotsseitige Verbesserung in angespannten Marktlagen. Eine Einigung über das Abstimmungsverhalten kam nicht zustande. Sachsen hat sich daher bei den Beschlussziffern, über die abgestimmt wurde, der Stimme enthalten. Mit freundlichen Grüßen Dr. Fritz Jaeckel Seite 2 von 2