STAATSMINlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/5019 Thema: Haushaltsvollzug Richtlinie Soziale Betreuung Flüchtlinge Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist das Fördervolumen in den Jahren 2015 und 2016 (bitte unter Angabe des Haushaltstitels)? Jeweils 4.632.000 EUR aus dem Titel 0810, Kapitel 633 51. Für die Durchführung der kommunalen Flüchtlingssozialarbeit mit dem Schwerpunkt der Rückkehrberatung wurden den Landkreisen und Kreisfreien Städten in 2015 überdies Zuwendung in Höhe von 585.000 Euro bewilligt. Frage 2: Für welche Vorhaben und welche Zuwendungsempfänger wurden in den Jahren 2015 und 2016 Fördermittel gemäß o.g. Richtlinie beantragt, bewilligt und ausgezahlt? (bitte einzeln aufschlüsseln nach Projektträgern , Projekten, beantragtem Zuschuss, Bewilligungen und Auszahlungen ? Frage 3: Welche Anträge haben 2015 gemäß o.g. Richtlinie keine Zuwendung erhalten? (bitte einzeln aufschlüsseln nach Projektträgern, Projekten, beantragtem Zuschuss, Ablehnungsgründen) Frage 4: Welche Anträge wurden 2016 gemäß o.g. Richtlinie noch nicht bewilligt ? (Bitte einzeln auflisten nach Projektträger, beantragtem Zuschuss und Ursachen der Verzögerung bei der Ausstellung der Zuwendungsbescheide ) zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 - 4: Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) INT-0141 .51 -16/399 Dresden, 2b Mai 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 O 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner Straße 19a 01099 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Der Kreis der Zuwendungsempfänger ergibt sich aus Nr. III Satz1 der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration zur Förderung der sozialen Betreuung von Flüchtlingen in kommunalen Unterbringungseinrichtungen (RL Soziale Betreuung Flüchtlinge) vom 8. Juli 2015 (SächsABI. S. 992): Demnach sind die Zuwendungsempfänger die Landkreise und Kreisfreien Städte als untere Unterbringungsbehörden nach § 2 des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes. Dabei ermittelt sich gemäß Nr. V, 3 der RL Soziale Betreuung Flüchtlinge die maximale Höhe der Zuwendung nach einem Schlüssel, der sich nach dem Anteil der jeweiligen Kreisfreien Stadt und des jeweiligen Landkreises an der Summe der im Vorjahr der Antragstellung jeweils an den Monatsenden der Monate Oktober, November und Dezember in den Kreisfreien Städten und Landkreisen untergebrachten Ausländer im Sinne von § 5 in Verbindung mit § 1 O Absatz 1 des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes Zuwendungsempfänger bemisst. Für 2015 können die Antragsteller, die jeweilige Antragshöhe und die bewilligten Zuwendungen bzw. in welcher Höhe dem Antrag mangels Haushaltsmitteln nicht nachgekommen werden konnte der Antwort auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. : 6/3645, Thema: Nachfrage zu Drs 6/ 3161 Förderrichtlinie Soziale Betreuung Flüchtlinge, entnommen werden. Für 2016 sind die Antragsteller, die jeweilige Antragshöhe und die bislang bewilligten Zuwendungen bzw. in welcher Höhe den Anträgen bislang auf Grund der erst kürzlich zugewiesenen restlichen Haushaltsmittel nicht nachgekommen werden konnte in der folgenden Tabelle aufgeführt: Freistaat SACHSEN Antragsteller beantragte Zuwen- bewilligte Zuwen- zu bewilligende dung dung (80 %) Restsumme (Stand:18.04.2016) (20 %) Stadt Chemnitz 1.498.632,70 EUR 248.167,52 EUR 62.041,88 EUR ErzQebirQskreis 2.066.652,00 EUR 317.622,86 EUR 79.405, 71 EUR Lkr. Mittelsachsen 448.055, 11 EUR 279.512,62 EUR 69.878, 16 EUR Voatlandkreis 800.565,77 EUR 216.935, 17 EUR 54.233,79 EUR Lkr. Zwickau 1.512.520,66 EUR 299.808,01 EUR 74.952,00 EUR LH Dresden 5.229.272,48 EUR 517.870,72 EUR 129.467,67 EUR Lkr. Bautzen 483.952,71 EUR 190.663,92 EUR 47.665,98 EUR Lkr. Görlitz 922.880, 18 EUR 221.783,51 EUR 55.445,88 EUR Lkr. Meißen 963. 784,00 EUR 234.073,50 EUR 58.518,38 EUR Lkr. Sächs. Schweiz- OsterzgebirQe 979.277,00 EUR 244.897, 71 EUR 61.224,43 EUR Stadt Leiozia 7.283.591,00 EUR 488.555, 14 EUR 122.138,79 EUR Lkr. LeioziQ 567.921,47 EUR 248.054,77 EUR 62.013,69 EUR Lkr. Nordsachsen 521.552,44 EUR 197.654,55 EUR 49.413,64 EUR Gesamt: 23.278.657,52 EUR 3.705.600,00 EUR 926.400,00 Seite 2 von 3 Frage 5: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Wann ist, bei den unter Punkt 3 genannten Antragstellern, mit Förderzusagen bzw. -absagen gemäß o.g. Richtlinie für 2016 spätestens zu rechnen? Vorbemerkung: Es wird davon ausgegangen, dass hier die in Frage 4 angesprochenen noch nicht vollständig bewilligten Anträge für 2016 gemeint sind. Die bis zu der maximalen Höhe der Zuwendungen (gemäß Nr. V, 3 der RL Soziale Betreuung Flüchtlinge) noch ausstehenden Bewilligungen werden voraussichtlich in diesem Quartal genehmigt. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2016-05-23T15:27:34+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes