(o o) o, \f \f o c{ STAATSNIìNISTERìUI\4 FÜR UMWELT UND LÀNDW'IRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Be rn hard-vo n-Li nde na u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 61502 Thema: lm- und Exporte von Kohle, Ausnahmen vom Erfordernis kontinuierlicher Messungen von Quecksilberemissionen be¡ Braun kohlekraftwerken Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,S 21 V der 13. BlmSchV (Ausnahmen vom Erfordernis kontinuierlicher Messungenl legt Folgendes fest: ,,Für Quecksilber und seine Verbindungen [...] soll die zuständige Behörde auf Antrag auf die kontinuierliche Messung verzichten, wenn durch andere Prüfungen, insbesondere der Brennstoffe, sichergestellt ist, dass die Emissionsgrenzwerte nach den $$ 4 und 5 ftir Quecksilber und seine Verbindungen zu weniger als 50 Prozent in Anspruch genommen werden und sich aus den Einzelmessungen ergibt, dass der Jahresmittelwert nach $ I I Absatz 2 sicher eingehalten wird. ln diesem Fall hat der Betreiber regelmäßig wiederkehrend jährlich Einzelmessungen durchführen zu lassen sowie Nachweise über die Korrelation zwischen den Prüfungen und den Emissionsgrenzwerten zu führen und der zuständigen Behörde auf Verlangen votzulegen. [...]" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche Mengen an Braunkohle wurden in den Jahren seit 2005 (b¡tte jahresweise darstellen) jeweils aus welchen sächsischen Tagebauen in welche anderen Länder oder Staaten zu welchen Zwecken verbracht und im Rahmen welcher Berichtspflichten oder dgl. gelangt dieser Umstand der Staatsregierung zur Kenntnis, bzw. könnte er ihr zur Kenntnis gelangen? Dazu liegen der Staatregierung keine Erkenntnisse vor Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul. sachsen.de* lhr Zeichen PD 2-20'12 PalHo lhre Nachricht vom 12. Dezembe¡ 20'14 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141 .50119t4767 Dresden, Hausanschrift: Sächs¡sches Staatsminister¡um fllr Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www smul sachsen de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befìnden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden * Ke¡n Zugang für elektronisch signierte sowiê für verschlüsselte elektronische Dokumente ; B, JAN, 2015 JetzlCt schalten Energieeffizienz in Sachsen Seite 1 von 4 STAAT SIVI I NI STE Rì U I\4 FÜR UI\4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Welche Mengen an Braunkohle und Steinkohle (bitte getrennt angeben) wurden in den Jahren seit 2005 (bitte jahresweise darstellen) aus welchen anderen Ländern oder Staaten in welche sächsischen Kraftwerke (bzw. weitere Verwendungsmöglichkeiten angeben) verbracht und im Rahmen welcher Berichtspflichten oder dgl. gelangt dieser Umstand der Staatsregierung zur Kenntnis, bzw. könnte er ihr zur Kenntnis gelangen? Dazu liegen der Staatregierung keine Erkenntnisse vor Frage 3: Welche sächsischen Anlagen im Anwendungsbereich der 13. BlmSchV nutzen die Ausnahmeregelung des $ 2l der 13. BlmSchV, um auf kontinuierliche Messungen der Quecksilberemissionen zu verzichten und welche staatliche Stelle hat jeweils zu welchen Zeitpunkten und mit welchem Ergebnis die Nachweise über die Korrelation zwischen den Prüfungen und den Emissionsgrenzwerten überprüft ? Gemäß $ 21 Abs.5 der 13. Bundesimmissionsschutzverordnung (BlmSchV) soll die zuständige Behörde auf Antrag des Betreibers der betreffenden Anlage auf die kontinuierliche Messung der Abgaskomponente Quecksilber und seiner Verbindungen (Hg) verzichten, wenn durch andere Prüfungen sichergestellt ist, dass die Emissionsgrenzwerte für Hg zu weniger als 50 Prozent in Anspruch genommen werden. Als andere Prüfungen dienen Brennstoffanalysen. Von den vier dem Anwendungsbereich der 13. BlmSchV unterfallenden Braunkohlekraftwerken im Freistaat Sachsen nutzen drei die genannte Ausnahmeregelung ganz oder teilweise: Anlage Kontinuierliche Messungen von Hg Anwendung des $ 21 Abs. 5 13. BlmSchV Einzelmessungen von Hg Heizkraftwerk Nord ll Chemnitz, Block B und C X I x pro Jahr Kraftwerk Boxberg Block N X Kraftwerk Boxberg Blöcke P, Q, R X 1 x pro Jahr Heizkraftwerk Bautzen X Nächste Messung V2015 Kraftwerk Lippendorf X Seite 2 von 4 STAATSMINISTERìUI\4 FÜR UI4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Diese Anlagenbetreiber führen Korrelationsrechnungen bezüglich der HgWiededindungsrate im Rauchgas auf der Basis von Monatsmittelwerten des HgGehalts der Braunkohle durch. Dazu liegen ihnen tägliche (Kraftwerk Boxberg), wöchentliche (HKW Chemnitz-Nord) bzw. Lieferchargen bezogene Brennstoffanalysen (HKW Bautzen) vor. Auf Grundlage dieser Daten werden Emissionskonzentration und Em issions-J ah resfracht berechnet. Zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde ist die Landesdirektion Sachsen. Dieser obliegt die Überprüfung der Grenzwerteinhaltung. Das schließt die Plausibilitätsprüfung der Korrelation zwischen Brennstoffanalysen und Quecksilberemissionen ein. Eine routinemäßige Kontrolle der Korrelationsrechnungen erfolgt nicht. Firr das Heizkraftwerk Bautzen wurde in Anbetracht der niedrigen Hg-Fracht die Emissionsübenruachung nach Erstmessung ausschließlich mittels Brennstoffanalysen festgelegt. Eine Wiederholungsmessung wurde nunmehr lur 2015 verfügt, nachdem der Betreiber bei einer Kontrolle nicht alle Brennstoffanalysen lückenlos vorlegen konnte. Frage 4: Welche Ergebnisse haben die wann jeweils vorgelegten Prüfungen, insbesondere der Brennstoffe, die sicherstellen sollen, dass die Emissionsgrenzwerte nach den $$ 4 und 5 für Quecksilber und seine Verbindungen zu weniger als 50 Prozent in Anspruch genommen werden und welche Ergebnisse haben die Einzelmessungen, aus denen sich ergibt, dass der Jahresmittelwert nach $ 1l Absatz 2 sicher eingehalten wird? (Ergebnisse bitte der Antwort beifügen) Aufgrund der durchgeführten Einzelmessungen liegen für das Heizkraftwerk Nord ll Chemnitz folgende Daten im gemischten Rauchgas der Kessel B und C vor: Zeitpunkt der Messung Maximaler Messwert in mg/m3 Mai 2006 0,0041 März2007 0,0063 Dezember 2007 0,0057 Juni 2008 0.0096 September 2009 0,0076 April 2010 0,0137 Dezember 2010 0,01 19 Mär22011 0,0167 Dezember 2012 0,009 Dezember 2013 0,0117 Seite 3 von 4 STAATSMINìSTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Für das Kraftwerk Boxberg sind nachfolgend die aus Einzelmessung und Brennstoffanalysen ermittelten maximalen Jahresmittelwerte der Emissionskonzentration für die Blöcke P, Q und R (jeweils der höchste Wert aus den drei Blöcken) aufgelistet: Jahr Maximaler Jah resm ittelwert der Blöcke P, Q und R in mg/m3 2008 0,004 2009 0,005 2010 0,005 2011 0,007 2012 0,007 2013 0,007 Die Ergebnisse belegen, dass weniger als 50 Prozent der Quecksilberemissionsgrenzwerte (Tagesmittelwert von 0,03 mg/m3 und Halbstundenmittelwert von 0,05 mg/m') in Anspruch genommen werden. Gemäß $ 11 Abs. 2 der 13. BlmSchV besteht die Verpflichtung zur Einhaltung des Jahresmittelwertes von 0,01 mg/m3 für Quecksilber beim Einsatz von festen Brennstoffen . Gemäß S 30 Abs. 1 Ziffer 2 der 13. BlmSchV gelten diese Anforderungen für bestehende Anlagen ab dem 1. Januar 2019. Bei allen aufgeführten Kraftwerken handelt es sich um bestehende Anlagen im Sinne des $ 2 Abs. 4 der 13. BlmSchV. Frage 5: Welchen absoluten und relativen Anteil machen die Quecksilberemissionen aus Braunkohlekraftwerken in Sachsen in den Jahren seit 2007 (bitte jahresweise darstellen) bezogen auf die Emissionen aller unter den Anwendungsbereich der 13. BlmSchV fallende Anlagen aus und auf Grundlage welcher Daten und Messverfahren (kontinuierlich oder Einzelmessung) kamen diese jeweils zustande? Die absoluten Quecksilberemissionen sächsischer Braunkohlenkraftwerke sind in der Antwort auf Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 5114430 aufgelistet. Die der jeweiligen Berechnung zugrunde liegende Erhebungsart ergibt sich aus der Antwort auf Frage 3. lm Freistaat Sachsen werden weitere Großfeuerungsanlagen betrieben, die Erdgas beziehungsweise Heizöl einsetzen. Der Verordnungsgeber schreibt für diese in der 13. BlmSchV keine Emissionsbegrenzungen für Quecksilber vor (vergleiche $$ 6, 7 der 13. BlmSchV). Daten für die Quecksilberemissionen dieser Anlagen liegen deshalb nicht vor. Der relative Anteil der Quecksilberemissionen aus Braunkohlenkraftwerken an der Gesamtheit aller sächsischen Kraftwerke kann deshalb nicht angegeben werden. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 4 von 4 2015-01-09T10:09:52+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes