STAATSM1MSTER1UM DES INNERN Freistaat SACMSE1N Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs-0141.51/0000 Dresden, ??. Mai 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5030 Thema: Zukunft der Erstaufnahme-Einrichtungen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Erstaufnahme-lnterims wurden seit dem 01.01.2016 vom Netz genommen? (bitte einzeln auflisten) Seit dem 1. Januar 2016 wurden die folgenden Erstaufnahmeeinrichtungen vom Netz genommen: Objekt Bohlen Schneeberg, Turnhalle Meißen, Mehrzweckhalle Freital, Leonardo-Hotel Chemnitz, Penta-Hotel Chemnitz, Turnhalle TU, Thüringer Weg Leipzig, Ernst-Grube-Halle Dresden, Offiziersschule des Heeres Mittweida, TH FHS, Feldstr. Chemnitz, Zelte, Max-Saupe-Str. Chemnitz, TH BePo, Max-Saupe-Str. Chemnitz, Zelte, ASW Zwickau, TH Sächs. VHS, Scheffelstr. Freiberg, Turnhalle, Chemnitzer Str. Freiberg, Zeit, Chemnitzer Str. Dresden, Zelte, August-Bebel-Str. Leipzig, Zelte, Studienakademie Dresden, TH TU, Nöthnitzer Str. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACMSEN Frage 2: Welche Interims sollen kurz- oder mittelfristig geschlossen und welche erhalten bleiben? (bitte einzeln unter Angabe des etwaigen Schließdatums aufschlüsseln) Nach dem derzeitigen Stand der Unterbringungskonzeption, die Mitte Mai 2016 angepasst und aktualisiert wurde, sollen folgende Erstaufnahmeeinrichtungen grundsätzlich bis zum 30. Juni 2016 stillgelegt werden: Bischofswerda Chemnitz, Wohnhotel Kappel Döbeln Görlitz Heidenau Leipzig, Soccer-Halle Meißen, Bohnitzsch Meißen, Kynastweg Niederau Flauen Dresden, Strehlener Str. Frankenberg Folgende Einrichtungen sollen erhalten bleiben, werden jedoch nicht aktiv betrieben bzw. werden grundsätzlich bis 30. Juni 2016 aus dem aktiven Betrieb genommen (sog. Stand-by) und können im Bedarfsfall kurzfristig wieder in Betrieb genommen werden: Chemnitz, Stephanplatz Dresden, Bremer Str. Dresden, Blasewitzer Str./Fetscherstr. Dresden, Flughafen Dresden, Stauffenbergallee 2 Leipzig, Mockau Leipzig, General-Olbricht-Kaserne Meerane Rötha Folgende Einrichtungen sollen nach der aktuellen Unterbringungskonzeption erhalten bleiben: Chemnitz, Adalbert-Stifter-Weg Chemnitz, Altendorfer Str. Dresden, Hammerweg Dresden, Hamburger Str. Leipzig, Max-Liebermann-Str. Dölzig, Schkeuditz Schneeberg Chemnitz - Einsiedel Chemnitz, Thüringer Weg Dresden, Gittersee Leipzig, Mockau II Seite 2 von 4 STAATSM11N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSETN Leipzig, Braunstr. 3 - 5 Leipzig, Braunstr. 9-11 Leipzig, Friederikenstr. Grillenburg Es wird darauf hingewiesen, dass es noch zu Änderungen kommen kann. Spätestens Ende des Jahres 2016 ist eine nochmalige Überprüfung und Anpassung des Unterbringungskonzeptes vorgesehen. Unabhängig von der Unterbringungskonzeption werden die Sondernutzungen in den Objekten Leipzig Mockau l (Verteilzentrum bei hohem Flüchtlingszugang) und Chemnitz , SFZ CoWerk (Betreuung körperbehinderter Flüchtlinge) weitergeführt. Frage 3: Wie gestaltet sich der Umgang mit den Arbeitsverträgen der in den EA-lnterims beschäftigten Personen bei Schließung bzw. bei niedriger Belegung? Die in den Erstaufnahmeeinrichtungen beschäftigten Personen schließen die Arbeitsvertrage mit den jeweils vor Ort beauftragten Unternehmen, wie Betreiber, Wachschutz. Reinigungsdienstleister, Caterer usw. Der Freistaat Sachsen bzw. die Landesdirektion Sachsen (LDS) sind nicht Vertragsparteien entsprechender Arbeits vertrage. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass sich der Umgang mit den Arbeitsverträgen entsprechend ihres Inhaltes (z. B. befristeter Arbeitsvertrag) bzw. der rechtlichen "Regelungen über Arbeitsverträge gestaltet. Frage 4: Hält die Staatsregierung an dem so genannten "Drei-Standorte-Konzept" fest, nach dem Chemnitz, Dresden und Leipzig als dauerhafte Standorte für'Erstaufnahme -Einrichtungen fungieren sollen, wenn ja, wann ist die finale Realisierung des Konzeptes geplant? Der Unterbringungskonzeption für die staatlichen Erstaufnahmeeinrichtungen in Sachsen (ygl. Antwort auf die Frage 2) liegt das Drei-Standorte-Konzept zugrunde. An allen drei Standorten (Chemnitz, Dresden und Leipzig) wurden Erstaufnahmeeinrichtungen bereits eingerichtet. Frage 5: Ist in Sachsen die Einrichtung einer so genannten "besonderen Aufnahmeeinrichtung " geplant, in der Geflüchtete aus den so genannten Herkunftsländern entsprechend § 47, 1a Asylgesetz bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag wohnen müssen? § 47 Abs. 1a Asylgesetz (AsylG) gilt unabhängig von der Art der Aufnahmeeinrichtung, also auch in den bisherigen Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen. Seite 3 von 4 STAATS1V11N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N Die angesprochene "besondere Aufnahmeeinrichtung" ist rechtlich eine "normale" Aufnahme ^inrichtung, für die eine Vereinbarung nach § 5 Abs. 5 AsylG über die Durchführung ^ schleunigter Verfahren nach § 30a AsylG getroffen wurde. Eine ^ folche- Vereinbarung wurde bisher für den Freistaat Sachsen weder abgeschlossen , ^ och/st eine solche geplant. Mit teur/dlichen Grüßen Markus Ulbig^ Seite 4 von 4 2016-05-27T14:00:58+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes