STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5032 Thema: Getrennt lebende Eltern in Hartz-IV-Bezug Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele alleinerziehende Frauen und Männer in Sachsen beziehen Leistungen nach SGB II? Die angefragten statistischen Daten sind der Anlage zu entnehmen. Frage 2: Wie viele "temporäre Bedarfsgemeinschaften" wurden durch die Arbeitsagenturen ermittelt? Diese Angaben liegen nicht vor. Der Sachverhalt einer "temporären Bedarfsgemeinschaft " ist kein statistisches Merkmal. Frage 3: ln wie vielen Fällen wurden den alleinerziehenden Müttern oder Vätern Leistungen gekürzt, da sich das Kind bei dem anderen Elternteil aufhielt ? Es kann nicht von einer Leistungskürzung gesprochen werden, da nach der aktuellen gesetzlichen Regelung Kinder, sofern sie im Wechsel bei dem einen oder anderen personensorgeberechtigten Elternteil leben, jeweils einen eigenen entsprechend gekürzten Anspruch auf die monatliche Regelleistung mit einem 1/30 des jeweiligen Regelsatzes für jeden Anwesenheitstag haben . Damit soll der Gesamtbedarf des Kindes grundsätzlich gedeckt sein. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 44-0141.51-16/410 Dresden, 3? Mai 2016 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM fÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Wenn Kinder mit einer gewissen Regelmäßigkeit für jeweils länger als einen Tag im Haushalt des jeweiligen Elternteils wohnen, liegt eine zeitweise, sogenannte temporäre Bedarfsgemeinschaft (BG), vor. Kinder werden somit für diese Zeit dem jeweiligen Haushalt zugerechnet (siehe§ 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II). Sie haben als BG-Mitglied einen eigenen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Sozialgeld). Eine BG- Zugehörigkeit wird nicht durch sporadische Besuche begründet. Als Anhaltspunkt für die Regelmäßigkeit des Aufenthalts wird zu meist die zwischen den Eltern getroffene Sorge- oder Umgangsrechtsvereinbarung herangezogen. Liegt keine schriftliche Vereinbarung vor, sollten beide Eltern dazu befragt werden. Hält sich ein Kind überwiegend bei einem Elternteil auf, steht diesem Elternteil über den Regelbedarf hinaus nach derzeitiger Auffassung grundsätzlich der volle Mehrbedarf wegen Alleinerziehung zu . Bei geschiedenen oder getrennt lebenden Elternteilen, die sich in zeitlichen Intervallen von mindestens einer Woche bei der Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes abwechseln, ist der Mehrbedarf bei Alleinerziehung jeweils in halber Höhe anzuerkennen. Unabhängig von Regel- und Mehrbedarfen werden die jeweils angemessenen Kosten der Unterkunft ungekürzt zur Verfügung gestellt. Lebt ein Kind abwechselnd bei den Eltern, denen das Sorgerecht gemeinsam zusteht, wird in beiden Wohnungen jeweils der volle Unterkunftsbedarf berücksichtigt, also ein Kinderzimmer in beiden Wohnungen , wenn sich das Kind .in etwa abwechselnd gleich bei beiden Elternteilen aufhält. Bei temporären Bedarfsgemeinschaften anderer Art kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Grundsätzlich wird ein erhöhter Raumbedarf wegen der Ausübung des Umgangsrechts eines Elternteils in Bezug auf sein beim anderen Elternteil lebendes minderjähriges Kind als Bedarf angenommen. Frage 4: Wie ist diese Regelung vor dem Hintergrund zu bewerten, dass der Unterhalt unabhängig von der Besuchsregelung in vollem Umfang an den Elternteil, bei welchem das Kind lebt, zu zahlen ist? Von einer Bewertung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Die gestellte Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zu der Abgabe einer solchen Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass die jeweiligen Behörden im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Regelung agieren. Frage 5: Wie wird die Kürzung der Leistung begründet, fallen Miet- und Betriebskosten, sowie Kosten für Kleidung der Kinder und ähnliches in vollem Umfang weiterhin an? Ich verweise auf die Ausführungen zu Frage 3. Kindern stehen aufgrund der Wahrnehmung des Umgangsrechts auch bei einer temporären BG Regelleistungen in vollem Umfang nach dem SGB II zu . Die Frage, inwiefern den Aufwendungen (z. B. Kleidung, Mobiliar), welche im Regelfall Eltern entstehen, ausreichend Rechnung getragen wird, kann von Seiten des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucher- Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ schutznicht beurteilt werden. Der Regelbedarf (Sozialgeld) von Kindern umfasst insbesondere Kosten für Kleidung, Körperpflege, Hausrat und ähnliches. Mit freundlichen Grüßen Anlage Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN e Bundaapntur für Arbeit Statistik Anlage zu Drs.-Nr. 6/5032 Impressum Empfänger: Auftragsn ummer: Reihe: Titel: Region: Berichtsmonat: Erstellungsdatum: Hinweise: Herausgeber: Rückfragen an: E-Mail: Hotline: Fax: A. Deutschmann Regionaldirektion Sachsen 224413 Arbeitsmarkt in Zahlen Bestand an alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) nach Geschlecht und Anzahl der Kinder Sachsen (Gebietsstand Januar 2016) Jan 16 02.05.2016 Bundesagentur für Arbeit Statistik Statistik-Service Südost Bundesagentur für Arbeit 90328 Nürnberg Statistik-Service-Suedost@arbeitsagentur.de 0911/179-8001 0911/179-908001 Weiterführende statistische Informationen Internet: http://statistik.arbeitsagentur.de Register: "Statistik nach Themen" http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach- Themen/Statistik-nach-Themen-Nav. htm I Zitierhinweis : Statistik der Bundesagentur für Arbeit Arbeitsmarkt in Zahlen, Bestand an alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) nach Geschlecht und Anzahl der Kinder, Nürnberg, Mai 2016 Nutzungsbedingungen: ©Statistik der Bundesagentur für Arbeit Sie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellenangabe weitergeben, vervielfältigen und verbreiten. Die Inhalte dürfen nicht verändert oder verfälscht werden. Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen. Im Falle einer Zugänglichmachung im Internet soll dies in Form einer Verlinkung auf die Hornepage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Die Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke, ausgenommen Presse, Rundfunk und Fernsehen und wissenschaftliche Publikationen, bedarf der Genehmigung durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit. ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Bestand an alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) nach Geschlecht und Anzahl der Kinder Sachsen (Gebietsstand Januar 2016) Januar2016 Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Die Grundsicherungsstatistik SGB II greift für das Merkmal Alleinerziehend auf die (leistungsrelevanten) erfassten Lebensumstände zu (z. B. minderjähriges Kind in der Bedarfsgemeinschaft und kein Partner in der Bedarfsgemeinschaft). Insofern liegt eine andere Erhebungslogik zugrunde als in der Arbeitslosen-/Arbeitsuchenden-Statistik, die das Merkmal Alleinerziehend auf der Basis von Prozessdaten aus den Vermittlungssystemen ermittelt; diese entstehen durch eine Befragung des Arbeitslosen bzw. des Arbeitsuchenden . Deshalb sind die Zahlen aus der Arbeitslosenstatistik zu den alleinerziehenden Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II nicht exakt deckungsgleich mit den Zahlen aus der Grundsicherungsstatistik SGB II zu den arbeitslosen alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB). Als alleinerziehend gelten Elternteile in Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften. Das seit 2005 angewandte Zähl- und Gültigkeitskonzept wurde mit der Revision zum Berichtsmonat Januar 2016 geändert. Nähere Informationen dazu finden Sie im Tabellenblatt "Hinweise_Revision". Merkmale Alleinerziehende insgesamt in Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschatten (BG) mit 1 Kind in Alleinerziehenden-BG mit 2 Kindern in Alleinerziehenden-BG mit 3 und mehr Kindern dar. mit mit Anspruch auf Mehrbedarf Alleinerziehende insgesamt in Alleinerziehenden-BG mit 1 Kind in Alleinerziehenden-BG mit 2 Kindern in Alleinerziehenden-BG mit 3 und mehr Kindern dar. Alleinerziehende erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte insgesamt in Alleinerziehenden-BG mit 1 Kind in Alleinerziehenden-BG mit 2 Kindern in Alleinerziehenden-BG mit 3 und mehr Kindern Erstellungsdatum: 02.05.2016, Statistik-Service Südost, Auftragsnummer 224413 alleinerziehende ELB insgesamt 36.228 21.623 10.539 4.066 34.516 20.526 10.118 3.872 13.335 8.687 3.698 950 dav. Männer Frauen 2 3 --- - 2.710 33.518 2.027 19.596 539 10.000 144 3.922 2.420 32.096 1.824 18.702 470 9.648 126 3.746 947 12.388 712 7.975 194 3.504 41 909 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 11 Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB), die über Bruttoeinkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit und/oder über Betriebsgewinn aus selbständiger Tätigkeit verfügen. ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Grundsicherung für Arbeitsuchende Stand: April2016 Methodische Hinweise - Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem ~"0 II ln der Grundsicherungsstatistik SGB II werden bisher die leistungsberechtigten Personen und ihre Leistungen nach erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (nEf) unterschieden. Das seit 2005 angewandte Zähl- und Gültigkeitskonzept bildet jedoch aus heutiger Sicht nicht mehr alle leistungsrechtlichen Teilaspekte des SGB II vollständig ab. Dies betrifft etwa neue Formen der Leistungsgewährung wie z. B. für Bildung und Teilhabe. Auch haben bestimmte Personengruppen wie z. B. Kinder ohne individuellen Leistungsanspruch im Laufe der Zeit an Bedeutung gewonnen. Eine verbesserte statistische Zuordnung dieser Gruppen erhöht die Transparenz der Grundsicherungsstatistik SGB II. Schematische Darstellung der Berichtssystematik bis 2015 eLb nEf ab2016 [ EsLB [ ELB ._I K_O_L ,ll-[ __ N_E_F __ _..I_N_ESLB [@ cohne Leistungsanspruch ln der Abbildung werden die Personengruppen der bisherigen und der zukünftigen Berichtssystematik schematisch gegenübergestellt. Die nach bisheriger Systematik berichteten Gruppen der eLb und nEf teilen sich im neuen Schema hauptsächlich auf die neuen Personengruppen der erwerbsfähigen (ELB) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) sowie auf die Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) auf. ln geringem Umfang fallen auch Personen unter die Gruppe der erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen sonstigen Leistungsberechtigten (ESLB und NESLB). Diese werden in der Berichterstattung in der Gruppe der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) zusammengefasst. Dabei handelt es sich um leistungsberechtigte Personen, die ausschließlich Leistungen nach Sondertatbeständen des SGB II erhalten. Die Personengruppe der vom Leistungsanspruch ~ll!::nA~::~hln~::~::AnAn PAr~::nnAn {All~\ - hAi~::niAI~wAi~A AltAr~rAntnAr- wirrl AhAnf::~ll~ nAII in rliA RAri~htAr~t::~th mn Quantitative Veränderungen Deutschland, Jahresdurchschnitt 2015 I Messkonzept bis 2015 ! Personen in BG 6.084.061 eLb 4.363.096 nEf 1.720.965 1 Messkonzept ab 2016 I Personen in BG 6.245.123 RLB 5.929.693 ELB 4.327.206 NEF SLB AUS KOL 1.602.487 70.358 142.146 102.927 Nebenstehend sind die Veränderungen infolge des neuen Zähl- und Gültigkeitskonzepts anhand des Bestandes 2015 dargestellt. Die Gesamtzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) steigt bundesweit durch die Aufnahme der neuen Personengruppen. Hingegen ist die Zahl der ELB und NEF, die zusammen die Gruppe der Regelleistungsberechtigten (RLB) bilden, rückläufig, da Kinder ohne Leistungsanspruch künftig eine eigene Personengruppe (KOL) bilden. Insgesamt ergeben sich keine gravierenden Veränderungen in der grundsätzlichen Struktur der Grundsicherungsstatistik SGB II. Ziel der Anpassungen ist insbesondere eine Schärfung in den Randbereichen und eine bessere Darstellung einzelner Personengruppen. Die Revision wirkt sich in den Regionen unterschiedlich aus. Informationen zu den quantitativen Veränderungen bis auf Kreis- und Jobcenterebene sind über die Internetseite der Statistik der Bundesagentur für Arbeit abrufbar: Gegenueberstellunq bisheriges neues Messkonzept.xlsx Weiterführende Informationen zur Datenrevision finden Sie in den Methodenberichten zur Statistik der Grundsicherung (SGB II): http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Grundlaqen/Methodenberichte/Grundsicherung-Arbeitsuchende- SGBII/Methodenberichte-Grundsicherunq-Arbeitsuchende-SGBII-Nav.html e Bundesagentur für Arbeit Statistik Grundsicherung für Arbeitsuchende Stand: April 2016 Methodische Hinweise - Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem ~I"'D II ln der Grundsicherungsstatistik SGB II werden bisher die leistungsberechtigten Personen und ihre Leistungen nach erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (nEf) unterschieden. Das seit 2005 angewandte Zähl- und Gültigkeitskonzept bildet jedoch aus heutiger Sicht nicht mehr alle leistungsrechtlichen Teilaspekte des SGB II vollständig ab. Dies betrifft etwa neue Formen der Leistungsgewährung wie z. B. für Bildung und Teilhabe. Auch haben bestimmte Personengruppen wie z. B. Kinder ohne individuellen Leistungsanspruch im Laufe der Zeit an Bedeutung gewonnen. Eine verbesserte statistische Zuordnung dieser Gruppen erhöht die Transparenz der Grundsicherungsstatistik SGB II. Schematische Darstellung der Berichtssystematik bis 2015 eLb nEf ab 2016 [ E_S_L_s _._I ___ E_LB ____ ,I_K_O_L .._I __ N_E_F __ I NESLB ~ cohne Leistungsanspruch ln der Abbildung werden die Personengruppen der bisherigen und der zukünftigen Berichtssystematik schematisch gegenübergestellt. Die nach bisheriger Systematik berichteten Gruppen der eLb und nEf teilen sich im neuen Schema hauptsächlich auf die neuen Personengruppen der erwerbsfähigen (ELB) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) sowie auf die Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) auf. ln geringem Umfang fallen auch Personen unter die Gruppe der erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen sonstigen Leistungsberechtigten (ESLB und NESLB). Diese werden in der Berichterstattung in der Gruppe der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) zusammengefasst. Dabei handelt es sich um leistungsberechtigte Personen, die ausschließlich Leistungen nach Sondertatbeständen des SGB II erhalten. Die Personengruppe der vom Leistungsanspruch :lll!i::nA~~hlm::~AnAn PAr~nnAn { 6.11~\ - hAic::niAIC::I/1/Aic::A AltArc::rAntnAr- wirrl AhAnf::~llc:: nAII in rliA RAri,-,htArc::t::~th 1nn Quantitative Veränderungen Sachsen, Jahresdurchschnitt 2015 Messkonzept bis 2015 Personen in BG 364.677 eLb 271.406 nEf 93.272 ----------------------~ l Messkonzept ab 2016 :J 1 P_:rsonen in BG 373.558 RLB 352.597 ELB 269.294 NEF 83.303 SLB 1 ~us ~OL 5.742 1 7.482 1 7.737 Nebenstehend sind die Veränderungen infolge des neuen Zähl- und Gültigkeitskonzepts anhand des Bestandes 2015 dargestellt. Die Gesamtzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) steigt bundesweit durch die Aufnahme der neuen Personengruppen. Hingegen ist die Zahl der ELB und NEF, die zusammen die Gruppe der Regelleistungsberechtigten (RLB) bilden, rückläufig, da Kinder ohne Leistungsanspruch künftig eine eigene Personengruppe (KOL) bilden. Insgesamt ergeben sich keine gravierenden Veränderungen in der grundsätzlichen Struktur der Grundsicherungsstatistik SGB II. Ziel der Anpassungen ist insbesondere eine Schärfung in den Randbereichen und eine bessere Darstellung einzelner Personengruppen. Die Revision wirkt sich in den Regionen unterschiedlich aus. Informationen zu den quantitativen Veränderungen bis auf Kreis- und Jobcenterebene sind über die Internetseite der Statistik der Bundesagentur für Arbeit abrufbar: Gegenueberstellung bisheriges neues Messkonzept.xlsx Weiterführende Informationen zur Datenrevision finden Sie in den Methodenberichten zur Statistik der Grundsicherung (SGB II): http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/StatistikJGrundlagen/Methodenberichte/Grundsicherung-Arbeitsuchende- SGBII!Methodenberichte-Grundsicherung-Arbeitsuchende-SGBII-Nav.html e Bundesagentur für Arbeit Statistik Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Methodische Hinweise - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder Stand: April 2016 Gesicherte statistische Aussagen über Entwicklungen im Zeitverlauf lassen sich im Bereich der Grundsicherungsstatistik nach dem SGB II aufgrund der operativen Untererfassungen (z. B. verspätete Antragsabgabe oder zeitintensive Sachverhaltsklärung) nur über Zeiträume treffen, die drei Monate zurückliegen (Wartezeit); z. B werden Daten für den Berichtsmonat Januar 2016 erst auf Basis der Daten mit Datenstand April 2016 berichtet. Generell basieren statistische Auswertungen auf Gesamtheiten, welche gleichartige Einheiten zusammenfassen. Hierbei können Bestands- und Bewegungseinheiten unterschieden werden. Bestandseinheiten im Sinne der Grundsicherungsstatistik SGB II sind Personen oder Bedarfsgemeinschaften (BG), deren Zustand an einem bestimmten Stichtag betrachtet wird. Bewegungseinheiten sind dagegen Zustandsänderungen dieser Bestandseinheiten und werden in Form von Zu- und Abgängen gemessen. Der Zusammenhang zwischen Beständen und Bewegungen kann anhand des Stock-Fiow-Modells erklärt werden. Bestände (engl. Stock) messen die Zahl an Personen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Status innehaben. Bewegungen (engl. Flow) erfassen dagegen Ereignisse in einem bestimmten Zeitraum, also Zugang in den und Abgang aus dem Status. Den Zusammenhang zwischen Beständen und Bewegungen beschreibt folgende Formel: Endbestand = Anfangsbestand +Zugang- Abgang Als Bestand an Bedarfsgemeinschaften (BG) werden alle zum Stichtag gültigen Bedarfsgemeinschaften gezählt. Dies bedeutet, dass der Bewilligungszeitraum nicht vor dem Stichtag enden darf und dass mindestens eine Person in der Bedarfsgemeinschaft einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II für den Berichtsmonat hat. Dies umfasst auch jene Personen, deren Leistungsanspruch durch Sanktionen vollständig gekürzt wurde. Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) werden unterschieden in jene mit Leistungsanspruch (LB) und jene ohne I - ~- .a ._·---=---- -• -f- ".: lfltll r"\" -. •. ~ -- .t:!.--...1 -.a. - : --. '-••-:..&.--- ""'1U --........: .-_-·-- _ __ .._ A ~ ~--. 1 - ~ -" • • !'""' - ... ... .. ,2 ... -~ -'- - ~- ·· --!..--.1:=-::1... : -.1 _ _ :._ Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) Leistungsberechtigte (LB) Regelleistungsberechtigte (RLB) erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) Sonstige Leistungsberechtigte (SLB) ~--------------------------------~---- Nicht Leistungsberechtigte (NLB) vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen (AUS) Kinderohne Leistungsanspruch (KOL) Die Gruppe der Leistungsberechtigten (LB) unterteilt sich in die beiden Gruppen der Regelleistungsberechtigten (RLB) und der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB). Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten den Status Regelleistungsberechtigte (RLB). Dazu zählen Personen, die Anspruch auf Regelbedarf, Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft oder den Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld (bis Ende Dezember 2010) haben. Sie können darüber hinaus ggf. auch einmalige Leistungen beanspruchen. Die Regelleistungsberechtigten sind untergliedert in erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF). Sonstige Leistungsberechtigte (SLB) zeichnen sich dadurch aus, dass sie eben keinen Anspruch auf Gesamtregelleistung (GRL) haben, sondern lediglich einmalige Leistungen bzw. Leistungen in besonderen Lebenssituationen (Leistungen für Auszubildende, Sozialversicherungsleistungen zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit) beanspruchen. Darüber hinaus gibt es auch nicht leistungsberechtigte Personen innerhalb von Bedarfsgemeinschaften (NLB). Sie beziehen individuell keine Leistungen, werden aber als Personen einer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Dabei handelt es sich einerseits um Personen, die vom Leistungsanspruch ausgeschlossen sind (AUS), z. B. Leistungsberechtigte nach ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Stand: April 2016 Methodische Hinweise - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder Seite 2/2 Bedarfsgemeinschaften (BG) können aufgrund ihrer Zusammensetzung aus den verschiedenen Personengruppen in zwei Gruppen unterteilt werden. Die Regelleistungsbedarfsgemeinschaften (RL-BG) und die sonstigen Bedarfsgemeinschaften /C: _C~\ hilnon ...,. .. c-~,.....,,....,...on .-::!~llo Oon~rfco,.,o.r"r"'oir-u:·,...h~fl-on (0~\ _ c i.e" ho Ahhil,..j,,...",., Bedarfsgemeinschaften (BG) Regelleistungsbedarfsgemeinschaften (RL-BG) Sonstige Bedarfsgemeinschaften (S-BG) Einer Regelleistungsbedarfsgemeinschaft (RL-BG) muss mindestens ein Regelleistungsberechtigter (RLB) angehören . Darüber hinaus können zu ihr auch Personen gehören, die einen anderen Personenstatus innehaben, also sonstige Leistungsberechtigte (SLB), vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen (AUS) oder Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL). Die sonstigen Bedarfsgemeinschaften (S-BG) umfassen die restlichen Bedarfsgemeinschaften, denen kein Regelleistungsberechtigter (RLB) angehört. Diese bestehen also aus mindestens einem sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) sowie ggf. aus Kindern ohne Leistungsanspruch (KOL) oder vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen (AUS). Die statistische Berichterstattung zu Bewegungen konzentriert sich auf die Regelleistungsberechtigten (RLB). Ausgehend von der Zählung der Regelleistungsberechtigten (RLB) im Bestand wird also jede Veränderung dieser Personengruppe als Zugang oder Abgang gewertet. Neben der reinen Statusveränderung in der Grundsicherung SGB II von "im Bestand" zu "nicht im Bestand" und umgekehrt stellt somit auch der Wechsel der Personengruppe von bzw. zu Regelleistungsberechtigten (RLB) aus einer der weiteren Personengruppen sonstige Leistungsberechtigte (SLB), Personen mit Ausschlussgrund (AUS) und Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) einen Zugang in bzw. Abgang aus Regelleistungsbezug dar. Um prozessgesteuerte Unterbrechungen (z.B. verspätete Antragstellung bei Wiederbewilligung oder Ummeldungen) auszuschließen, werden Bewegungen nur dann statistisch berücksichtigt, wenn die Unterbrechung zu einem vorhergehenden oder nachfolgenden Anspruchszeitraum als RLB mehr als 7 Tagen gedauert hat. Bewegungen, die durch einen wegen Umzugs bedingten Trägerwechsel entstehen, werden unabhängig von der Dauer der Unterbrechung nur auf regionaler Ebene (Jobcenter- bzw. Kreisebene) als Bewegung gezählt. Auf Landes- bzw. Bundesebene werden sie !:ll!P:flstatisUk.arbeitsagentur.de/Statischer-ContenVGrundlagen/Giossare/Generische-Publlkatjonen!Grundslcherung-G\ossar-Gesamtglossar.pdf "' Bundesagentur für Arbeit Statistik Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Stand: April 2016 Methodische Hinweise - Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte - oder kurz: erwerbstätige ELB - sind erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Arbeitslosengeld II beziehen und zugleich über zu berücksichtigendes Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit (=Bruttoeinkommen) und/oder über verfügbares Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (=Betriebsgewinn) verfügen. Abhängig erwerbstätige ELB - Differenzierung nach Einkommensgrößenklassen Die Teilgruppe der abhängig erwerbstätigen ELB wird in der Berichterstattung zum einen nach der Höhe des zu berücksichtigenden Einkommens aus Erwerbstätigkeit differenziert. Hierfür werden seit 01.01.2013 üblicherweise die folgenden Bruttoentgeltgrenzen herangezogen: - bis 450,00 Euro: geringfügige Beschäftigungen (Minijobs), Zahlung von pauschalierten Sozialabgaben durch Arbeitgeber - 450,01 Euro bis 850,00 Euro: Gleitzone der sog. Midi-Jobs mit reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen -ab 850,01 Euro: reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse Bis Ende 2012 galten noch die folgenden Bruttoentgeltgrenzen: bis 400,00 Euro, 400,01 bis 800,00 Euro, ab 800,01 Euro. ln der Berichterstattung werden die seit 2013 gültigen Entgeltgrenzen verwendet. Abhängig erwerbstätige ELB - Differenzierung nach Merkmalen der Beschäftigungsstatistik Zum anderen werden über eine integrierte Auswertung der Grundsicherungsstatistik SGB II mit der Beschäftigungsstatistik (BST} diejenigen abhängig erwerbstätigen ELB identifiziert, die zum Betrachtungszeitpunkt sozialversicherungspflichtig oder ausschließlich geringfügig beschäftigt sind. Für diese "beschäftigten ELB" können dadurch ergänzende Strukturinformationen gewonnen werden, z.B. zu Arbeitszeit, Wirtschaftszweig, Beruf oder Ausbildung. Selbständig erwerbstätige ELB Selbständig erwerbstätige ELB werden anhand ihres verfügbaren Erwerbseinkommens (Betriebsgewinn) identifiziert. Bis März 2015 wurde hierfür das zu berücksichtigende Einkommen (=Betriebseinnahmen) verwendet. Statistische Analysen zeigen jedoch, dass die Betriebseinnahmen über die Datenquellen hinweg uneinheitlich erfasst und übermittelt wurden. Dagegen ist der Betriebsgewinn eine verlässliche Größe, die datenquellenübergreifende htlp:f/statistik .arbeitsagentur.de/Statischer-Content!Grundlagen/Methodenberichte/Grundsicherung-Arbeitsuchende-SGBII/Generische- Publikalionen/Methodenbericht-Erwerbstaetige-Aigii-Bezleher.pdf Datengrundlagen und Datenverfügbarkeil Die Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende basiert auf Prozessdaten der Jobcenter, also auf den Daten der IT-Verfahren zur Gewährung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II. ln den gemeinsamen Einrichtungen (gE) wird das Fachverfahren ALLEGRO eingesetzt, das seit Juli 2015 das Altverfahren A2LL vollständig abgelöst hat. Zugelassene kommunale Träger (zkT} verwenden eigene IT-Verfahren und übermitteln ihre Einzeldaten gemäߧ 51 b SGB II über den vereinbarten Datenstandard XSoziai-BA-SGB0 II. Eine zuverlässige Differenzierung nach Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist für Daten aus A2LL bzw. ALLEGRO ab dem Berichtsmonat Januar 2007, für Daten über XSoziai-BA-SGBoll ab Juni 2009 möglich. Fehlende oder unvollständige Informationen werden ab der Ebene der Bundesländer durch ein lineares Hochrechnungsverfahren ausgeglichen. Auswertungen aus der Grundsicherungsstatistik SGB II werden grundsätzlich auf Basis der Daten mit einer Wartezeit von drei Monaten vorgenommen. Auswertungen für erwerbstätige ELB nach Merkmalen der Beschäftigungsstatistik haben eine Wartezeit von sechs Monaten. ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Statistik-Infoseite Arbeitsmarktstatistik Stand: 17.11.2015 Im Internet finden Sie weiterführende Informationen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit unter: http:/ /statisti k. arbeitsagentur. de Statistische Daten erhalten Sie unter "Statistik nach Themen": http://statistik.arbeitsaqentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Statistik-nach-Themen-Na\ Es werden folgende Themenbereiche angeboten: Arbeitsmarkt im Überblick Arbeitslose. Unterbeschäftigung und Arbeitsstellen Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen SGB 111 Statistik nach Berufen Statistik nach Wirtschaftszweigen Zeitreihen Eingliederungsbilanzen Amtliche Nachrichten der BA Kreisdaten Daten bis 12/2004 finden Sie unter dem Menüpunkt ''Archiv bis 2004" Glossare zu den verschiedenen Fachstatistiken finden Sie hier: http:/ /statistik.arbeitsagentur. de/Navigation/Statisti k/G rund I agen/G lossare/G Iassare-N av. htm I Es werden folgende Themenbereiche angeboten: Arbeitsmarkt Ausbildungsstellenmarkt Beschäftiqu ng Förderstatistik/Eingliederungsbilanzen Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen SGB 111 Hintergründe zur Statistik nach dem SGB II und III und zur Datenübermittlung nach§ 51 b SGB II finden Sie unter dem Auswahlpunkt "Grundlagen": http://statistik .arbeitsagentur.de/Navlgation/Statistik/Grundlagen/Grundlagen-Nav.html Die Methodischen Hinweise der Statistik finden Sie unter Methodische Hinweise. 2016-06-01T16:54:09+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes