STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Slaatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Marco Böhme, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5034 Thema: LKW Durchfahrtsverbote und LKW-Maut Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Um in Städten und Gemeinden zu hohe Luftschadstof¬ fen und Lärm zu vermeiden, können diese zum Beispiel LKW's die nicht in die Stadt liefern, das Durchfahren verbieten. Abgesehen von möglicherweise kürzeren Wegen, nutzen einige LKW-Fahrer auch Bun¬ des-, Staats- und Kommunale Straßen, um auf das Fahren auf der Au¬ tobahn zu verzichten und damit LKW-Maut zu sparen. Daher ergeben sich folgende Fragen:" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Städte und Kommu¬ nen in Sachsen, sogenannte LKW-Durchfahrtsverbote einzu¬ richten (bitte mit Angabe der Rechtsverordnung und entsprechender Beschilderungsmöglichkeit)? Gemäß § 45 Absatz 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Stra¬ ßenabschnitte aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs be¬ schränken oder verbieten, bzw. den Verkehr umleiten. Weitere Tatbestände sind in den folgenden Absätzen des § 45 StVO genannt. Für die Beschilderung von Lkw-Durchfahrtsverboten stehen die in Abschnitt 6 der Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO genannten Verkehrszeichen zur Ver¬ fügung. Die Verkehrszeichen können mit den im Verkehrszeichenkatalog (Verkehrs¬ blatt 1992, S 189) geregelten Zusatzzeichen kombiniert werden. Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 62-1053/35/28 Dresden, 2 ^ MAI 2076 Zertifikat seit 2006 audit bcrufundfamilic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEIM Frage 2: In welchen Städten und Kommunen in Sachsen gibt es solche LKW Durchfahrtsverböte schon (bitte aufschlüsseln nach Kreisen und ent¬ sprechenden Gemeinden und Angabe der Alternativrouten)? Zuständig für die Ausweisung Verbote für Lkw-Durchgangsverkehr sind die Unteren Verkehrsbehörden. Gegenwärtig bestehen folgende Verbote 1. Stadt Bautzen für die S 111; Alternativroute A 4 2. Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge auf der B 170 zwischen A17, Anschlussstelle Dresden-Südvorstadt und Bundesgrenze; Alternativroute A 17 3. Stadt Dresden: Alternativrouten A 4 und A 17 4. Stadt Chemnitz - Ziethenstraße zwischen Augustusburger Straße und Fürsten¬ straße aus Richtung B 174 (Zschopauer Straße) in Richtung B 169 (Dresdner Straße) mittels Zeichens 253 StVO und ZZ 1026-35 („Lieferverkehr frei") aus Gründen des Lärmschutzes. 5. Große Kreisstadt Glauchau (Landkreis Zwickau) - Waldenburger Straße aus Richtung B 175 / A4 AS Glauchau Ost nach Einmündung Ludwig-Erhard-Straße in Richtung Glauchau zur B 175 mittels Z 253 StVO und ZZ 1040-30 („22-6h") aus Gründen des Lärmschutzes. 6. Große Kreisstadt Freiberg (Landkreis Mittelsachsen) - Karl-Kegel-Straße zwi¬ schen B 101 (Brander Straße) und B 173 (Chemnitzer Straße) in beide Rich¬ tungen mittels Z 253 StVO und ZZ 1040-30 („22-6h") aus Gründen des Lärmschutzes. 7. Große Kreisstadt Mittweida (Landkreis Mittelsachsen) - Weberstraße, Kirch¬ berg, Mühlstraße, Frongasse, Kapellengasse, Quergasse, Markt, Badergasse, Pfarrberg, Rochlitzer Straße, Theaterstraße, Poststraße teilweise, Waldheimer Straße teilweise, Freiberger Straße teilweise mittels Zeichens 253 StVO und ZZ „Lieferverkehr frei" aus Gründen des Lärmschutzes und der Luftreinhaltung (Konzept zur Verkehrsberuhigung der Innenstadt). 8. Große Kreisstadt Delitzsch (Landkreis Nordsachsen) - an allen Zufahrten in die Altstadt wegen Lärmschutz und engen Straßenverhältnissen Zeichen 253 StVO aufgestellt (Hallesche Straße/Schkeuditzer Str., Pfortenstraße/Am Wallgraben, Holzstraße/Am Wallgraben, Mozartstraße, Leipziger Str./R.-Wagner-Str.) sowie aus Gründen des Lärmschutzes vor dem Krankenhaus in der Dübener Str./Bitterfelder Str. und Dübener Str./Lindenstraße. Die Aufzählung ist nicht vollständig, da nicht alle zuständigen Verkehrsbehörden zur Beantwortung beigetragen haben. Es fehlen die Informationen der Städte Bischofswerda , Dippoldiswalde, Leipzig, Markleeberg und des Landkreises Leipzig. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 3: Welche Bundes-, Staats- und Kommunale Straßen in Sachsen wurden seit der Einführung der LKW Maut auf Autobahnen ebenfalls Maut¬ pflichtig (bitte aufschlüsseln nach Kreisen und entsprechenden Kom¬ munen)? Der Bund hat ab 2012 die Mautpflicht für Lkw schrittweise auch auf vierstreifige Bun¬ desstraßenabschnitte in der Baulast des Bundes ausgedehnt (siehe Anlage). Frage 4: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über sogenannte „attraktive Ausweichrouten", die LKWs abseits von Autobahnen nutzen um Maut zu sparen (bitte angeben wo dies vermutet bzw. geprüft wird)? Der Staatsregierung sind keine Mautausweichstrecken bekannt. Untersuchungen dazu führt die Bundesanstalt für Straßenwesen im Auftrag des Bundes in regelmäßigen Ab¬ ständen durch. Frage 5: Welche rechtlichen Möglichkeiten hat das Land oder die Gemeinden, entsprechende Ausweichrouten auf Bundes-, Staats-, oder Kommuna¬ len Straßen mit einer LKW-Maut zu belegen? Sachsen hat keine rechtliche Möglichkeit für eine Mauterhebung. Seite 3 von 3 Anlage zu Drs. 6-5034 - Bemautete Bundesstraßenabschnitte in Sachsen (Stand 01.07.2015) VON NACH Territorium Landkreis/ Kreisfreie Stadt B 2 Markkleeberg B 2/ B 95 Probstdeuben Leipzig B 2 B2/B184 Leipzig B2 Leipzig, Maximilianallee Nordsachsen, Stadt LeipzigB 6 Großkugel B6 Leipzig-Stahmeln B 6 Leipzig-Sommerfeld Leipzig-Ost (A 14) Stadt Leipzig B 87 Leipzig-Nordost Leipzig-Nordost B 93 Meerane Zwickau-Pölbitz Zwickau B 95 B2/B95 Böhlen (Probstdeuben) B95 Espenhain Leipzig B 95 B95 Espenhain HauptstraßeGewerbepark Borna-Nord B 97 Dresden, Flughafen (A 4) Dresden, Flughafen Stadt Dresden B 169 B169/B98 Zeithain/Glaubitz B169/B6 Seerhausen Meißen B 170 Dresden-Kleinpestitz Dresden-Südvorstadt (A 17) Stadt Dresden B 172a Pirna (A 17) Pirna Sächsische Schweiz- Osterzgebirge B 173 Kesselsdorf, Wilsdruffer Str. Dresden-Pennrich Stadt Dresden/ Sächsische Schweiz- Osterzgebirge B 173 Chemnitz-Hilbersdorf Niederwiesa Stadt Chemnitz/ Mittelsachsen B 174 B169 Chemnitz-Hilbersdorf B174 Zschopau Stadt Chemnitz/ Erzgebirgskreis B 175 B175 Mosel, Glauchauer Straße B93/B175 Mosel, Nord Zwickau B 175 Glauchau-Ost B175 Glauchau Hochuferstraße/Waldenburger Straße Zwickau B 178 B178 Kittlitz, Spittel B178 Löbau-Süd Görlitz B 181 A 9 Leipzig-West Leipzig-West Gewerbepark Nordsachsen B 186 B186 Leipzig-Südwest Leipzig-Südwest Leipzig 2016-05-27T14:58:51+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes