STAÀTSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospilalstraße 7 | 01097 Drosden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr, Matthias Rößler Bern hard-von- Li nden a u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage del Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BUNDNIS gO/DIE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/5038 Thema: Stand der Ermittlungen zu Versammlungsgeschehen in Plauen am l. lúai2O14 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Straftatbestände wurden im Zusammenhang mit den ldentitätsfeststellungen von insgesamt 389 Personen vor der Pauluskirche eingeleitet und mit jeweils welchem Ergebnis (Anklage, Verurteilung, Einstellung etc.) abgeschlossen bzw. wie ist der derzeitige jeweilige Stand der Ermittlungsverfahren? (Bitte nach Prüfvorgängen, Verfahren [gg. bekannt und unbekannt], Tatvorwurf und Verfahrensgang, aufschlüsseln.) lm Zusammenhang mit den ldentitätsfeststellungen bei 389 Personen wurde in drei Fällen wegen eines Verfahrenshindernisses gemäß S 152 Strafprozessordnung (StPO) von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen , weil es sich bei den festgestellten Personen um Kinder handelte. ln den übrigen 386 Fällen wurden Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen SS 22 bzw.28 Sächsisches Versammlungsgesetz (SächsVersG) eingeleitet und folgendermaßen abgeschlossen: w Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bltte bei Antwort angeben) 1 0408-KLR-1 506/1 6 Dresden, z?Mai 2o't6 Ëlt Il[tË WANDEL HINTER GITTERN 300 Jåhrc 30O Jahrt !¡{reldhcim Voll¿ugsgeschìchtc Hausanschrlfl: Säch¡lsches Staatsmlnlsterlum der Justlz Hospitalstraße 7 0l 097 Dresden Briefpost 0ber Deutsche Post 01 095 Dresden www.just¡z.sachsen. de/smj Verkehrsverblndung: Zu erre¡chen m¡t Straßenbahnlinien 3,6,7, 8, 11 Parken und behindertenger €chter Zugang f¡ber E¡nfahrt Hospitalstraße 7 .zugang fûr el€ktronisch signierls sowie für vsrschlüsselts €lektron¡sche Dokumento nur úber dås ElêKtonische Ger¡chts- und V€F¡valtungspostfach; nåhore lnformal¡onen unter ww.agvp.ds Gefängnis sächsische Seite 1 von 4 STAATSI\4INISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw - 327 Ermittlungsverfahren wurden wegen geringer Schuld gemäß S 153 StPO eingestellt. - 13 Ermittlungsverfahren wurden gemäß S 154 SIPO im Hinblick auf andere anhängige Strafverfahren bzw. bereits erfolgte Verurteilungen, neben welchen die zu erwartende Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht fiel, eingestellt. - ln 5 Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche bzw. Heranwachsende wurde nach Ausspruch einer schriftlichen Ermahnung gemäß $ 45 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) von der Strafverfolgung abgesehen. - 1 Ermittlungsverfahren wurde wegen des fehlenden hinreichenden Tatverdachts gemäß S 170 Abs. 2 StPO eingestellt. - 7 Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche bzw. Heranwachsende wurden gemäß $ 42 JGG an für den Wohnort zuständige Staatsanwaltschaften außerhalb Sachsens abgegeben . - 3 Ermittlungsverfahren wurden nach erfolgter Einstellung an die Bußgeldbehörde zur Verfolg ung der Ordnungswidrig keit abgegeben. - 13 Ermittlungsverfahren wurden nach Zahlung einer Geldbuße zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung gemäß S 153 a SIPO eingestellt. - ln 17 Ermittlungsverfahren ergingen jeweils rechtskräftige Strafbefehle des Amtsgerichts Plauen mit Verurteilungen zu Geldstrafen zwischen 15 und 50 Tagessätzen. Die Einstellungen gegen Zahlung einer Geldauflage sowie die rechtskräftigen Verurteilungen zu Geldstrafen betrafen jeweils Verstöße gegen das Vermummungs- bzw. Schutzwaffenverbot gemäß $ 28 SächsVersG. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENlw Frage 2: Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Straftatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vercammlungsgeschehen am 1. Mai 2014 in Plauen (ohne Verfahren zu 1.1eingeleitet und wie ist der derzeitige jeweilige Stand der Ermittlungsverfahren , einschließlich Abschluss? (Bitte nach Prüfvorgängen, Verfahren [gg. bekan nt u nd u n bekan ntl, Tatvorwu rf u nd Verfah rensgang aufschlüssel n.) Darüber hinaus wurden im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen am 1. Mai 2014 folgende 20 Ermittlungsverfahren gegen bekannte Beschuldigte geführt und abgeschlossen : - 3 Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung wurden wegen des fehlenden hinreichenden Tatverdachts gemäß S 170 Abs. 2 SIPO eingestellt. - 2 Ermittlungsverfahren wegen einfacher sowie gefährlicher Körperverletzung führten jeweils zu einer rechtskräftigen Verurteilung zu Geldstrafen zwischen 50 und 70 Tagessätzen . - 1 Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs mit 49 Beschuldigten wurde wegen des fehlenden hinreichenden Tatverdachts gemäß S 170 Abs. 2 SIPO eingestellt. - 5 Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs im Zusammenhang mit der Errichtung einer Barrikade führten nach Strafbefehlsantrag bzw. gerichtlicher Hauptverhandlung zu einer Verurteilung zu Geldstrafen zwischen 30 und 50 Tagessätzen. - 1 Ermittlungsverfahren wegen Nötigung wurde wegen des fehlenden hinreichenden Tatverdachts gemäß S 170 Abs. 2 SIPO eingestellt. - 1 Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung wurde wegen geringer Schuld gemäß S 153 StPO eingestellt. Seite 3 von 4 STÀATSMìNISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENlw - 3 Ermittlungsverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen führten zu einer Einstellung gemäß S 170 Abs. 2 StPO wegen des fehlenden hinreichenden Tatverdachts bzw. zu einer Einstellung wegen geringer Schuld gemäß S 153 SIPO sowie zu einer Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen. - Von 4 Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wurde eines wegen geringer Schuld gemäß S 153 StPO eingestellt und drei führten zu einer Verurteilung zu Geldstrafen zwischen 30 und 120 Tagessätzen. Des Weiteren wurden 16 Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz , 3 Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls, 4 Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung, 1 Ermittlungsverfahren wegen Freiheitsberaubung, 1 Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und 1 Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt eingestellt, da Täter nicht ermittelt werden konnten. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 4 von 4 2016-05-30T14:45:06+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes