STAATS1VI1M1STER1U1VI DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2762 Dresden. M^ai 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5044 Thema: Aktivitäten der extremen Rechten in Sachsen im Monat April 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff "extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer l. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugange . Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen, die mit Blick auf die wiederholte und räumlich umfassende Fragestellung den gesamten Phänomenbereich abdecken, würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegen- Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACtiSEIN über ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die tdentitat seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliehe Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des U\/ Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Die Fragestellerin begehrt zum Teil Auskünfte über personenbezogene Daten, insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 SächsVerf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch der Fragestellerin mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 SächsVSG über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders ge~- schützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen . Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten - in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen - Lager zugeordnet werden soll. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Seite 2 von 7 STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 1: Welche Aktivitäten der extremen Rechten (Demonstrationen, Zusammenrottungen , Kundgebungen, Versammlungen, Konzerte usw.) gab es im Monat April 2016 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Datum Ort Veranstalter Teilnehmerzahl Veranstaltung ggf. Bands, Liedermacher, Redner 02.04.2016 Chemnitz JN Landeskongress, Redner: Paul RZEHACZEK, Stefan TRAUTMANN, Jan HÄNTZSCHEL 02.04.2016 Oelsnitz Die Rechte Informationsveranstaltung und Gründung des KV Westsachsen 04.04.2016 Leipzig Rechtsextremisten ca. 50 Demonstration unter dem Motto "Wir lieben Sachsen/Thügida GEMEINSAM - gegen imperialistische ,Kriegstreiberei ' der USA samt NATO", Redner: Alexander KURTH, Enrico BÖHM, Sigrid SCHÜßLER, Karl RICHTER und David KÖCKERT 06.04.2016 Dippoldiswalde NPD ca. 60 Kundgebung "Tradition statt Invasion", Redner: Jens BAUR, Jürgen GANSEL 06.04.2016 Dresden JN Treffen und Vortragsveranstaltung 09.04.2016 Reichenbach / Vogtland Der Dritte Weg - Stützpunkt Vogtland ca. 20 Kundgebung unter dem Motto "Asylflut stoppen", Redner: Tony GENTSCH, Rico DÖHLER, Matthias FISCHER Seite 3 von 7 STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN 09.04.2016 Aue NPD ca. 600 Sternmarsch, Redner: u.a. Stefan HARTUNG 10.04.2016 Borna JN ca. 100 Demonstration unter dem Motto "Das Leipziger Land steht auf!", Redner: u.a. Jens BAU R, Arne SCHIMMER, Stefan SCHUBINSKI 14.04.2016 Sebnitz NPD ca. 70 Demonstration "Unser Land - unsere Heimat - Asylchaos stoppen - Rechtsstaatlichkeit siehern " 14.04.2016 Eilenburg NPD Infostand "Grenzen dicht! Migranten sind die Armee des Kapitals!" Mitte April 2016 Rechtsextremisten mind. 3 Transparentaktion 16.04.2016 Torgau, OT Staupitz Rechtsextremisten ca. 230 Rechtsextremistisches Konzert mit Auftritten von BRONSON, FRONTALKRAFT, NEMESIS, NAKED BUT ARMED, PRORA, THEMATIK25 Mitte bis Ende April 2016 u.a. Würzen, Rochlitz, Döbeln JN Ftyerverteilung zur Mobilisierung für die Demonstration am 1. Mai 2016 in Würzen 19.04.2016 Eilenburg JN mind. 15 Hausbesetzungsaktion" 20.04.2016 Vogtland- Kreis NPD Mitgliederversammlung 21 .,22.04. 2016 JN Schulungen zum Thema "Wirtschaft" und "biologisehe Grundlagen" 22.04.2016 Dresden NPD nfostand 22.04.2016 Niederkaina Rechtsextremisten ca. 80 Gedenkveranstaltung mit Fackelmarsch Seite 4 von 7 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN 24.04.2016 Kohren- Sahlis Rechtsextremisten Veranstaltung "Was wird aus dem Rittergut", Redner: Karl-Heinz HOFFMANN 24.04.2016 Heidenau NPD/JN mind. 12 Farbaktion an der Skulptur "Miteinander" 28.04.2016 Sebnitz NPD ca. 170 Demonstration "Unser Land - unsere Heimat - Asylchaos stoppen - Rechtsstaatlichkeit siehern " Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Frage 2: An welchen nicht-extremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren beteiligten sich Anhänger der extremen Rechten in welchen Funktionen (z. B. Teilnehmer, Redner, Aninelder, Ordner) im Monat April 2016 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)^ Das LfV Sachsen beobachtet die Beteiligung von Extremisten an nichtextremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren auf der Grundlage seiner Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (SächsVSG). Die nichtextremistischen Veranstalter bzw. Organisatoren selbst sind keine Beobachtungsobjekte des LfV Sachsen. Datum Ort Veranstalter Anzahl der rechtsextrem . Teilnehmer Veranstaltung, Art der Beteiligung/Funktion, ggf. Bands, Liedermaeher , Redner 02.04.2016 Flöha Nichtextremisten Teilnahme von Rechtsextremisten an einer Demonstration unter dem Motto "Flöha sagt NEIN zum Heim" 04.04.2016 Leipzig Nichtextremisten Teilnahme von Rechtsextremisten an einer LEGIDA-Demonstration, Redner: Simon RICHTER 04.04.2016 Dresden Nichtextremisten Teilnahme von Rechtsextremisten an Kundgebungen im Rahmen des . Demokratischen Akti- Seite 5 von 7 STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSE1N onstages" 04.04.2016 Dresden Nichtextremisten Teilnahme von Rechtsextremisten an einer PEGIDA-Demonstration 04.04.2016 Weißwasser Nichtextremisten Beteiligung von Rechtsextremisten an der Kundgebung "Gemeinsam für Frieden Freiheit und Direkte Demokratie" 07.04.2016 Radeberg Nichtextremisten Beteiligung von Rechtsextremisten an einem "Bürgerstammtisch", Redner: u. a. Simon RICHTER 11.04.2016 Dresden Nichtextremisten Teilnahme von Rechtsextremisten an einer PEGIDA-Demonstration 18.04.2016 Dresden Nichtextremisten Teilnahme von Rechtsextremisten einer PEGIDA-Demonstration 23.04.2016 Werdau Nichtextremisten Teilnahme von Rechtsextremisten an der Kundgebung "Fehlpolitik Deutschland", Redner u. a. Alexander KURTH 24.04.2016 Flauen Nichtextremisten mind. 5 Teilnahme von Vertretern der Partei "Der Dritte Weg" an der Kundgebung "Wir sind Deutschland " 25.04.2016 Dresden Nichtextremisten Teilnahme von Rechtsextremisten an einer PEGIDA-Demonstration Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Seite 6 von 7 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACMSETN Frage 3: Welche Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Frage 1 wurden im Monat April 2016 aus welchen Gründen bereits im Vorfeld verboten oder aufgelöst (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der feilnehmenden , ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Es wurden keine als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten im obigen Sinne verboten oder aufgelöst. Frage 4: Welche in den vergangenen zwölf Monaten durchgeführten Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Fragen 1 und 2 wurden der Staatsregierung im Zuge von Nachmeldungen, Neubewertungen o. ä. bekannt, die bei der Beantwortung zurückliegender Kleiner Anfragen der Fragestellerin noch nicht berücksichtigt wurden? Es lieget) Informationen zu zwei Aktivitäten der rechtsextremistischen Szene im Monat Mär^ 20/16 vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Mit freundlichen Grüßen <. Mäf-kus Ulbic Seite 7 von 7 2016-05-26T10:47:24+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes