STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 0910|01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50-60/505/2 Dresden, f/Cr' Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr. 6/505 Thema: Geplanter „Sachsenmonitor“ Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Koalitionsvertrag CDU/SPD ist die Zielstellung vermerkt, einen .Sachsen-Monitor1 zu erstellen, der ,über die Entwicklung der politischen Einstellungen, über den Stand der Demokratie und besondere Entwicklungen und Gefährdungsmomente der Demokratie in Sachsen berichtet.1 (Koalitionsvertrag, S. 74) Weiter heißt es: ,Der Sachsenmonitor wird durch ein Gremium erstellt, das an der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung angesiedelt wird und zu je einem Drittel aus Vertretern des Freistaates und der Kommunen, der Wissenschaft sowie zivilgesellschaftlicher Initiativen, Vereine und Verbände, die sich für Partizipation, Vielfalt und Demokratie einsetzen, besteht; für den Monitor ist ein Minderheitenvotum zuzulassen.1 (Ebd., S. 75)“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wird das bei der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung anzusiedelnde Gremium voraussichtlich seine Arbeit aufnehmen und auf welche Weise wird durch wen darüber entschieden, wer diesem Gremium angehören darf? Frage 2: Wird beabsichtigt, in der Konzeption des künftigen „Sachsen-Monitors“ eine Vergleichbarkeit zu anderen Studien zu gewährleisten, und falls ja, zu welchen Studien (z.B. Thüringenmonitor, GMF-Studien der Universität Bielefeld, Mitte-Studien der Friedrich-Ebert-Stiftung)? Frage 3: Auf welche Weise wird - unbeschadet späterer Interpretierbar-keit jedweder Resultate - die wissenschaftliche Unabhängigkeit hinsichtlich der Konzeption des Forschungsdesigns sowie der Erhebung und Auswertung empirischer Daten sichergestellt? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Seite 1 von 2 Verkehrsverbindung; Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,7,8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Frage 4: Auf welche Summe werden die für erstmalige Erstellung des „Sachsen-Monitors“ insgesamt notwendigen Finanzmittel veranschlagt und ist beabsichtigt, die Kosten durch Mittel des Landesprogramms „Weltoffenes Sachsen“ (WOS) zu decken? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Gemäß Abschnitt C der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Organisation und die Aufgaben der Sächsischen Landeszentrale für Politische Bildung (VwVSächsLzPolB) vom 17. Juli 2000 erfolgen die Festlegung des Arbeitsplanes und die Aufstellung des Haushaltsplanes der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung im Benehmen mit dem Kuratorium, das die Überparteilichkeit der Arbeitsweise der Landeszentrale sicherstellt. Die Entscheidungen zur inhaltlichen und wissenschaftsmethodischen Ausgestaltung des „Sachsen-Monitors“ zu einer möglichen Vergleichbarkeit mit anderen Studien, zum Kostenrahmen für seine erstmalige Erstellung sowie zur Zusammensetzung des aus je zu einem Drittel aus Vertretern des Freistaates und der Kommunen, der Wissenschaft sowie zivilgesellschaftlicher Initiativen, Vereine und Verbände bestehenden Gremiums trifft die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung gemeinsam mit dem Kuratorium, sobald seine Mitglieder für die 6. Legislaturperiode berufen und die notwendigen Abstimmungsprozesse erfolgt sind. Da der Doppelhaushalt für die Jahre 2015 und 2016 noch nicht vorliegt, können derzeit keine Aussagen zur Finanzierung getroffen werden. Mit freundlichen Grüßen / , Brunhild Kurth Seite 2 von 2