STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5064 Thema: Sozialleistungen an Kinder 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: Wie viele Kinder erhielten im Jahr 2015 folgende Sozialleistungen: Kindergeld Sozialgeld nach SGB II Sozialgeld nach SGB XII Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket Wohngeld? (bitte aufschlüsseln nach Art der Leistung, kreisfreien Städten und Landkreisen, nach Altersklassen 0 - 7 Jahre, 8 - 15 Jahre, 16 -25 Jahre) Die Antwort ist den nachstehenden, nach den erfragten Sozialleistungen differenzierten Ausführungen zu entnehmen. a) Kindergeld Die entsprechenden Angaben zu Kindergeldbeziehern, die die Leistung von der Familienkasse Sachsen der Bundesagentur für Arbeit erhalten, können der Anlage 1 entnommen werden. Zu den Kindergeldzahlungen an die Bediensteten des Freistaates Sachsen, die die Leistung von der Familienkasse des Landesamtes für Steuern und Finanzen (LSF) im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Finanzen (SMF) beziehen sowie den Kunden des LSF gemäß der Landesfamilienkassenverordnung (§ 1 SächsLaFamKaVO) können folgende Aussagen getroffen werden: Für diesen Personenkreis wurde im Jahr 2015 Kindergeld für insgesamt 41 .641 Kinder ausgezahlt, davon sind 32.959 Kinder unter 18 Jahre alt und Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwa~l Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr ZeichPn Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 44-0141.51-16/412 Dresden, cj1Mai 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat 8.682 über 18 Jahre alt (Stand: 31.12.2015). Eine AufschlüsselunQ nach Altersklassen 0 - 7 Jahre, 8 - 15 Jahre, 16 - 25 Jahre ist mit den zur Verfügung stehenden IT-Programmen nicht möglich. b) Sozialgeld nach SGB II Die angefragten statistischen Daten können der Anlage 2 entnommen werden . c) Sozialgeld nach SGB XII Dem Freistaat Sachsen liegen derzeit nur valide Daten für das Jahr 2014 vor. Diese können der Anlage 3 entnommen werden. Dabei wird auf Folgendes hingewiesen: Den Begriff des Sozialgeldes kennt nur das SGB II. Nach dem SGB XII gibt es lediglich Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird erst ab dem 18. Lebensjahr gewährt. Daher beziehen sich die Angaben in der Anlage nur auf die Altersstufe 18 bis unter 26 Jahre. Soweit neben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch Hilfe zum Lebensunterhalt in einer Einrichtung in Form eines Barbetrages zur persönlichen Verfügung gezahlt wird, werden die Empfänger zur Vermeidung von Doppelzählungen nur im Rahmen der Grundsicherungsstatistik erfasst. Die Tabellen weisen zudem in der Übersicht alle Empfänger mit sächsischen Leistungsträgem aus, auch mit Wohnsitz außerhalb des Freistaates Sachsen. d) Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket Der Staatsregierung selbst liegen dazu keine statistischen Auswertungen vor. Nach § 46 Abs. 8 S. 3 SGB II ist der Freistaat Sachsen nur dazu verpflichtet, die Gesamtausgaben für die Leistungen nach § 28 sowie § 6b des Bundeskindergeldgesetzes zu ermitteln und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitzuteilen. Die von der Bundesagentur für Arbeit übermittelten Angaben bilden ausschließlich Angaben über Fallzahlen zu den Einzelleistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes gemäß § 28 SGB II ab, da einem Kind mehrere Einzelleistungen gewährt werden können . Die angefragten statistischen Daten werden monatlich in einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. Die Daten können direkt hier entnommen werden: http://statistik.arbeitsagentur.de/nn_1 021940/SiteGiobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrik ensuche _Form. htm l?view=processForm&resou rceld=21 0368&i nput_ =&pageLocale=de &topicld= 1 023400&year _month=201512&year _month. GROUP= 1 &search=Suchen e) Wohngeld Die entsprechenden Daten können der Anlage 4 entnommen werden. Dabei wird auf Folgendes hingewiesen: Seite 2 von 3 SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ ln der Wohngeldstatistik wird das Alter der Haushaltsmitglieder bzw. der berechtigten Personen nur nach drei Altersgruppen (unter 18 Jahren, 18 bis unter 25 Jahren, 25 Jahre und älter) erfasst. Die Zahlen weisen die Wohngeldempfänger am 31. Dezember 2015 aus der Quartalsstatistik aus. Im Quartalsergebnis werden nur die Anträge erfasst , die bis zum Quartalsende bearbeitet wurden. Sobald die abschließenden Ergebnisse des Jahres 2015 Mitte Juni 2016 vorliegen, sind diese unter www .statisti k .sachsen. de abrufbar. Anlagen (4) Seite 3 von 3 Anlage 1 zu Drs.-Nr.: 6/5064 Zahlung von Kindergeld an Kinder in den kreisfreien Städten und Landkreisen in Sachsen; Stand Dezember 2015 Familienkasse Sachsen Anzahl Altersklassen Kinder 0 bis 7 Jahre 8 bis 15 Jahre 16 bis 25 Jahre > 25 Jahre Kreisfreie Stadt Chemnitz, Stadt 35.414 14.523 12.412 7.808 671 Landkreis Erzgebirgskreis 54.683 19.966 20.293 13.425 999 Landkreis Mittelsachsen 48.247 17.999 17.617 11.640 991 Landkreis Vogtlandkreis 34.284 12.224 12.778 8.581 701 Landkreis Zwickau 49.406 18.029 18.007 12.316 1.054 Kreisfreie Stadt Dresden , Stadt 80.637 36.776 27.481 15.106 1.274 Landkreis Bautzen 48.589 18.009 17.702 11.744 1.134 Landkreis Görlitz 40.197 14.399 14.640 10.094 1.064 Landkreis Meißen 38.638 14.209 14.442 9.180 807 Landkreis Sächs. Schweiz-Osterzgebirge 38.166 14.532 14.240 8.693 701 Kreisfreie Stadt Leipzig, Stadt 83.770 38.386 28.105 16.013 1.266 Landkreis Leipzig 39.149 14.251 14.584 9.461 853 Landkreis Nordsachsen 30.247 10.968 11.370 7.164 745 !gesamt: 621.427 I 244.271 I 223.671 I 141.225 I 12.260 I 'l) Bundesagentur für Atbeit Statistik Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/5064 Impressum Empfänger: Auftragsnummer: Reihe: Titel: Region: Berichtsmonat Erstellungsdatum: Hinweise: Herausgeber: Rückfragen an: E-Mail : Hotline: Fax: A. Deutschmann Regionaldirektion Sachsen 224889 Arbeitsmarkt in Zahlen Bestand an Beziehern der Regelleistung Sozialgeld nach ausgewählten Altersklassen Sachsen; Kreise (Gebietsstand Dezember 2015) Zeitreihe 2015 13.05 .2016 Bundesagentur für Arbeit Statistik Statistik-Service Südost Bundesagentur für Arbeit 90328 Nürnberg Statistik-Service-Suedost@arbeitsagentur.de 0911/179-8001 0911/179-908001 Weiterführende statistische Informationen Internet: http://statistik.arbeitsagentur.de Register: "Statistik nach Themen" http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach- Themen/Statistik-nach-Themen-Nav. html Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Arbeitsmarkt in Zahlen, Bestand an Beziehern der Regelleistung Sozialgeld nach ausgewählten Altersklassen, Nürnberg, Mai 2016 Nutzungsbedingungen: © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Sie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellenangabe weitergeben , vervielfältigen und verbreiten . Die Inhalte dürfen nicht verändert oder verfälscht werden. Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen. Im Falle einer Zugänglichmachung im Internet soll dies in Form einer Verlinkung auf die Hornepage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Die Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke, ausgenommen Presse, Rundfunk und Fernsehen und wissenschaftliche Publikationen, bedarf der Genehmigung durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit. ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Bestand an Beziehern der Regelleistung Sozialgeld nach ausgewählten Altersklassen Sachsen; Kreise (Gebietsstand Dezember 2015) Zeitreihe 2015 Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Das seit 2005 angewandte Zähl- und Gültigkeitskonzept wurde mit der Revision zum Berichtsmonat Januar 2016 geändert. Nähere Informationen dazu finden Sie im Tabellenblatt ,.Hinweise_Revision". Jahres- Jan 15 Feb 15 Mrz 15 Apr 15 Mai 15 Jun 15 Jul 15 Aug 15 Sep 15 Okt 15 Nov 15 Dez 15 durch-Region Alter schnitt 2015 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Insgesamt 37.804 38.057 38.081 37.500 36.945 36.503 36.091 35.956 35.551 35.350 34.959 34.860 36.471 Sachsen bis unter 7 Jahre 14.363 14.502 14.557 14.323 14.035 13.856 13.566 13.523 13.439 13.323 13.152 13.155 13.816 7 bis unter 15 Jahre 21.378 21.567 21.587 21.282 21.024 20.809 20.753 20.683 20.382 20.298 20.089 19.998 20.821 15 bis unter 25 Jahre 536 484 438 406 392 380 385 382 371 366 360 352 404 Insgesamt 2.599 2.621 2.607 2.622 2.585 2.601 2.533 2.564 2.529 2.566 2.525 2.548 2.575 Chemnitz, Stadt bis unter 7 Jahre 912 926 929 934 929 935 890 910 893 925 891 903 915 7 bis unter 15 Jahre 1.548 1.561 1.549 1.557 1.529 1.538 1.521 1.529 1.516 1.518 1.510 1.523 1.533 15 bis unter 25 Jahre 41 40 35 32 32 31 28 31 30 31 34 34 33 Insgesamt 2.384 2.328 2.310 2.289 2.204 2.165 2.121 2.117 2.124 2.108 2.045 2.059 2.188 Erzgebirgskreis bis unter 7 Jahre 851 834 819 823 757 755 743 726 728 726 685 697 762 7 bis unter 15 Jahre 1.403 1.363 1.354 1.337 1.321 1.289 1.270 1.289 1.290 1.266 1.244 1.251 1.306 15 bis unter 25 Jahre 29 33 34 31 30 27 27 29 30 32 36 31 31 Insgesamt 2.415 2.470 2.468 2.416 2.321 2.264 2.239 2.274 2.252 2.212 2.157 2.147 2.303 Mittelsachsen bis unter 7 Jahre 884 897 889 884 828 791 781 806 800 776 746 759 820 7 bis unter 15 Jahre 1.362 1.411 1.425 1.383 1.350 1.335 1.330 1.340 1.327 1.311 1.281 1.261 1.343 15 bis unter 25 Jahre 32 29 22 19 17 16 16 17 16 19 22 22 21 Insgesamt 1.781 1.801 1.817 1.759 1.693 1.684 1.646 1.644 1.598 1.638 1.597 1.580 1.687 bis unter 7 Jahre 628 657 672 656 630 631 599 594 585 599 584 588 619 Vogtlandkreis 7 bis unter 15 Jahre 1.051 1.046 1.052 1.014 969 965 966 972 930 961 939 921 982 15 bis unter 25 Jahre 17 15 15 12 16 16 15 12 12 12 11 10 14 Insgesamt 2.359 2.369 2.392 2.337 2.276 2.268 2.212 2.211 2.192 2.177 2.185 2.150 2.261 Zwickau i.Jis unter 7 Jahre 826 835 866 844 808 823 808 824 803 804 791 781 818 7 bis unter 15 Jahre 1.389 1.388 1.393 1.357 1.337 1.316 1.282 1.271 1.270 1.258 1.278 1.255 1.316 15 bis unter 25 Jahre 30 35 27 26 23 24 21 19 20 19 17 17 23 ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Bestand an Beziehern der Regelleistung Sozialgeld nach ausgewählten Altersklassen Sachsen; Kreise (Gebietsstand Dezember 2015) Zeitreihe 2015 Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Das seit 2005 angewandte Zähl- und Gültigkeitskonzept wurde mit der Revision zum Berichtsmonat Januar 2016 geändert. Nähere Informationen dazu finden Sie im Tabellenblatt "Hinweise_Revision". Jahres- Jan 15 Feb 15 Mrz 15 Apr 15 Mai 15 Jun 15 Jul 15 Aug 15 Sep 15 Okt 15 Nov 15 Dez 15 durch-Region Alter schnitt 2015 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Insgesamt 4.760 4.774 4.731 4.660 4.571 4.561 4.545 4.468 4.474 4.385 4.281 4.281 4.541 Dresden, Stadt bis unter 7 Jahre 1.948 1.956 1.895 1.870 1.820 1.834 1.802 1.761 1.794 1.717 1.680 1.673 1.813 7 bis unter 15 Jahre 2.537 2.551 2.581 2.540 2.500 2.492 2.518 2.490 2.467 2.447 2.390 2.399 2.493 15 bis unter 25 Jahre 79 75 59 60 57 49 43 42 45 47 42 42 53 Insgesamt 2.379 2.395 2.396 2.370 2.370 2.334 2.293 2.249 2.197 2.164 2.131 2.114 2.283 Bautzen bis unter 7 Jahre 863 861 870 853 833 822 805 782 786 777 763 741 813 7 bis unter 15 Jahre 1.333 1.355 1.345 1.346 1.361 1.338 1.312 1.300 1.246 1.229 1.213 1.219 1.300 15 bis unter 25 Jahre 24 26 26 24 23 22 26 20 13 9 8 8 19 Insgesamt 3.140 3.196 3.184 3.133 3.045 3.013 2.982 2.955 2.907 2.874 2.854 2.848 3.011 1 Görlitz bis unter 7 Jahre 1.215 1.248 1.236 1.217 1.172 1.161 1.117 1.089 1.096 1.072 1.062 1.070 1.146 7 bis unter 15 Jahre 1.762 1.776 1.766 1.737 1.703 1.685 1.701 1.695 1.649 1.643 1.640 1.624 1.698 15 bis unter 25 Jahre 55 65 68 63 58 55 58 60 57 53 49 48 57 Insgesamt 2.028 2.052 2.043 2.030 1.972 1.954 1.944 1.930 1.892 1.874 1.796 1.799 1.943 Meißen bis unter 7 Jahre 731 734 716 717 678 669 660 664 643 636 601 611 672 7 bis unter 15 Jahre 1.169 1.191 1.199 1.191 1.168 1.162 1.162 1.146 1.130 1.122 1.080 1.070 1.149 15 bis unter 25 Jahre 22 22 21 21 18 20 23 21 20 19 17 18 20 Insgesamt 1.854 1.854 1.835 1.754 1.750 1.707 1.636 1.678 1.623 1.607 1.605 1.654 1.713 Sächs. Schweiz- bis unter 7 Jahre 658 646 644 600 609 585 556 566 564 551 554 564 591 Osterzgebirge 7 bis unter 15 Jahre 1.101 1.113 1.098 1.061 1.049 1.034 995 1.034 978 977 968 1.001 1.034 15 bis unter 25 Jahre 21 20 17 18 19 17 15 12 10 7 8 8 14 Insgesamt 8.122 8.247 8.386 8.316 8.302 8.203 8.202 8.135 8.094 8.093 8.140 8.091 8.194 Leipzig , Stadt bis unter 7 Jahre 3.455 3.523 3.619 3.576 3.605 3.536 3.48!:: 3.480 3.457 3.444 3.490 :~:1_ 3.513 7 bis unter 15 Jahre 4.376 4.437 4.490 4.457 4.414 4.385 4.439 4.373 4.362 4.379 4.381 4.342 4.403 15 bis unter 25 Jahre 89 76 79 74 73 73 74 78 73 74 67 68 75 ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Bestand an Beziehern der Regelleistung Sozialgeld nach ausgewählten Altersklassen Sachsen; Kreise (Gebietsstand Dezember 2015) Zeitreihe 2015 Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Das seit 2005 angewandte Zähl- und Gültigkeitskonzept wurde mit der Revision zum Berichtsmonat Januar 2016 geändert. Nähere Informationen dazu finden Sie im Tabellenblatt .,Hinweise_Revision". Jahres- Jan 15 Feb 15 Mrz 15 Apr15 Mai 15 Jun 15 Jul 15 Aug 15 Sep 15 Okt 15 Nov 15 Dez 15 durch-Region Alter schnitt 2015 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Insgesamt 1.972 1.954 1.936 1.866 1.893 1.843 1.852 1.880 1.797 1.828 1.821 1.798 1.870 Leipzig bis unter 7 Jahre 702 716 722 684 691 665 689 693 643 666 677 663 684 7 bis unter 15 Jahre 1.125 1.140 1.120 1.092 1.106 1.080 1.067 1.085 1.052 1.055 1.030 1.028 1.082 15 bis unter 25 Jahre 55 6 5 6 8 14 21 25 31 30 35 31 22 Insgesamt 2.011 1.996 1.976 1.948 1.963 1.906 1.886 1.851 1.872 1.824 1.822 1.791 1.904 Nordsachsen bis unter 7 Jahre 690 664 680 665 675 649 631 628 647 630 628 624 651 7 bis unter 15 Jahre 1.222 1.235 1.215 1.210 1.217 1.190 1.190 1.159 1.165 1.132 1.135 1.104 1.181 15 bis unter 25 Jahre 42 42 30 20 18 16 18 16 14 14 14 15 22 Erstellungsdatum: 13.05.2016, Statistik-Service Südost, Auftragsnummer 224889 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Grundsicherung für Arbeitsuchende Stand: April 2016 Methodische Hinweise -Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem ~1"'0 II ln der Grundsicherungsstatistik SGB II werden bisher die leistungsberechtigten Personen und ihre Leistungen nach erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (nEf) unterschieden. Das seit 2005 angewandte Zähl- und Gültigkeitskonzept bildet jedoch aus heutiger Sicht nicht mehr alle leistungsrechtlichen Teilaspekte des SGB II vollständig ab. Dies betrifft etwa neue Formen der Leistungsgewährung wie z. B. für Bildung und Teilhabe. Auch haben bestimmte Personengruppen wie z. B. Kinder ohne individuellen Leistungsanspruch im Laufe der Zeit an Bedeutung gewonnen. Eine verbesserte statistische Zuordnung dieser Gruppen erhöht die Transparenz der Grundsicherungsstatistik SGB II. Schematische Darstellung der Berichtssystematik bis2015 eLb nEf ab 201s ._I E_s_LB--'-1 ___ E_L_B __ ____JI'--K!_o_L .._I _ _ N_EF __ _..]_N_Es_L_B_._I A_u_,s ] o ohne Lei:stmgsanspruch ln der Abbildung werden die Personengruppen der bisherigen und der zukünftigen Berichtssystematik schematisch gegenübergestellt. Die nach bisheriger Systematik berichteten Gruppen der eLb und nEf teilen sich im neuen Schema hauptsächlich auf die neuen Personengruppen der erwerbsfähigen (ELB) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) sowie auf die Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) auf. ln geringem Umfang fallen auch Personen unter die Gruppe der erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen sonstigen Leistungsberechtigten (ESLB und NESLB). Diese werden in der Berichterstattung in der Gruppe der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) zusammengefasst. Dabei handelt es sich um leistungsberechtigte Personen, die ausschließlich Leistungen nach Sondertatbeständen des SGB II erhalten. Die Personengruppe der vom Leistungsanspruch "'''""n ..... ,.hlnco"" .. n .. n P .. rconn .. n ( 411!=:\ - hPicmiPIC:IM<>ic:P AltPrc:rPntn<>r- IMirrl PhPnf::>llc: """'' in rliP RPril'htPrc:t::>ttoonn Quantitative Veränderungen Deutschland, Jahresdurchschnitt 2015 Messkonzept bis 2015 Personen in BG 6.084.061 eLb 4.363.096 nEf 1.720.965 Messkonzept ab 2016 Personen in BG 6.245.123 RLB 5.929.693 ELB 4.327.206 NEF 1.602.487 SLB 70.358 AUS 142.146 KOL 102.927 Nebenstehend sind die Veränderungen infolge des neuen Zähl- und Gültigkeitskonzepts anhand des Bestandes 2015 dargestellt. Die Gesamtzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) steigt bundesweit durch die Aufnahme der neuen Personengruppen. Hingegen ist die Zahl der ELB und NEF, die zusammen die Gruppe der Regelleistungsberechtigten (RLB) bilden, rückläufig, da Kinder ohne Leistungsanspruch künftig eine eigene Personengruppe (KOL) bilden. Insgesamt ergeben sich keine gravierenden Veränderungen in der grundsätzlichen Struktur der Grundsicherungsstatistik SGB II. Ziel der Anpassungen ist insbesondere eine Schärfung in den Randbereichen und eine bessere Darstellung einzelner Personengruppen. Die Revision wirkt sich in den Regionen unterschiedlich aus. Informationen zu den quantitativen Veränderungen bis auf Kreis- und Jobcenterebene sind über die Internetseite der Statistik der Bundesagentur für Arbeit abrufbar: Geqenueberstellung bisheriges neues Messkonzept.xlsx Weiterführende Informationen zur Datenrevision finden Sie in den Methodenberichten zur Statistik der Grundsicherung (SGB II): http://statistik.arbeitsaqentur.de/Navigation/Statistik/Grundlagen/Methodenberichte/Grundsicherung-Arbeitsuchende- SGBII!Methodenberichte-Grundsicheruoq-Arbeitsuchende-SGBII-Nav.html ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Grundsicherung für Arbeitsuchende Stand: April2016 Methodische Hinweise -Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem ~1""0 II ln der Grundsicherungsstatistik SGB II werden bisher die leistungsberechtigten Personen und ihre Leistungen nach erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (nEf) unterschieden. Das seit 2005 angewandte Zähl- und Gültigkeitskonzept bildet jedoch aus heutiger Sicht nicht mehr alle leistungsrechtlichen Teilaspekte des SGB II vollständig ab. Dies betrifft etwa neue Formen der Leistungsgewährung wie z. B. für Bildung und Teilhabe. Auch haben bestimmte Personengruppen wie z. B. Kinder ohne individuellen Leistungsanspruch im Laufe der Zeit an Bedeutung gewonnen. Eine verbesserte statistische Zuordnung dieser Gruppen erhöht die Transparenz der Grundsicherungsstatistik SGB II . Schematische Darstellung der Berichtssystematik bis2015 elb nEI ab 2016 ._I E_S_LB_f.._ _ _ E_L_B __ ___.f_K_O_L .__[ __ N_EF __ --~.f_N_ES_L_B__._f A_U__,S f o ohne leislU'lgsanspruch ln der Abbildung werden die Personengruppen der bisherigen und der zukünftigen Berichtssystematik schematisch gegenübergestellt. Die nach bisheriger Systematik berichteten Gruppen der eLb und nEf teilen sich im neuen Schema hauptsächlich auf die neuen Personengruppen der erwerbsfähigen (ELB) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) sowie auf die Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) auf. ln geringem Umfang fallen auch Personen unter die Gruppe der erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen sonstigen Leistungsberechtigten (ESLB und NESLB). Diese werden in der Berichterstattung in der Gruppe der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) zusammengefasst. Dabei handelt es sich um leistungsberechtigte Personen, die ausschließlich Leistungen nach Sondertatbeständen des SGB II erhalten . Die Personengruppe der vom Leistungsanspruch "'""'nl> .. rhln .. .,~>n~>n P~>r.,nn~>n I .611!':\ _ h<>i•mi<>l"w"' i""' Alt<>r.,r<>ntn<>r- wirr! <>h<>nf::>ll" n<>oo in rli<> R<>rir-ht<>r.,t::>ttoonn Quantitative Veränderungen Sachsen, Jahresdurchschnitt 2015 Messkonzept bis 2015 Personen in BG 364.677 eLb 271.406 nEf 93.272 Messkonzept ab 2016 Personen in BG 373.558 RLB 352.597 ELB 269.294 NEF 83.303 SLB 5.742 AUS 7.482 KOL 7.737 Nebenstehend sind die Veränderungen infolge des neuen Zähl- und Gültigkeitskonzepts anhand des Bestandes 2015 dargestellt. Die Gesamtzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) steigt bundesweit durch die Aufnahme der neuen Personengruppen. Hingegen ist die Zahl der ELB und NEF, die zusammen die Gruppe der Regelleistungsberechtigten (RLB) bilden, rückläufig, da Kinder ohne Leistungsanspruch künftig eine eigene Personengruppe (KOL) bilden. Insgesamt ergeben sich keine gravierenden Veränderungen in der grundsätzlichen Struktur der Grundsicherungsstatistik SGB II . Ziel der Anpassungen ist insbesondere eine Schärfung in den Randbereichen und eine bessere Darstellung einzelner Personengruppen. Die Revision wirkt sich in den Regionen unterschiedlich aus. Informationen zu den quantitativen Veränderungen bis auf Kreis- und Jobcenterebene sind über die Internetseite der Statistik der Bundesagentur für Arbeit abrufbar: Gegenueberstellung bisheriges neues Messkonzept.xlsx Weiterführende Informationen zur Datenrevision finden Sie in den Methodenberichten zur Statistik der Grundsicherung (SGB II): http://statistik.arbeitsagentur.de/Navjgation/Statistik/Grundlagen/Methodenberichte/Grundsicherunq-Arbeitsuchende- SGBII!Methodenberichte-Grundslcherunq-Arbeitsuchende-SGBII-Nav.html "' Bundesagentur für Arbeit Statistik Grundsicherung für Arbeitsuchendf' (SGB II) Methodische Hinweise - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder Stand: April2016 Gesicherte statistische Aussagen über Entwicklungen im Zeitverlauf lassen sich im Bereich der Grundsicherungsstatistik nach dem SGB II aufgrund der operativen Untererfassungen (z. B. verspätete Antragsabgabe oder zeitintensive Sachverhaltsklärung) nur über Zeiträume treffen, die drei Monate zurückliegen (Wartezeit); z. B werden Daten für den Berichtsmonat Januar 2016 erst auf Basis der Daten mit Datenstand April 2016 berichtet. Generell basieren statistische Auswertungen auf Gesamtheiten, welche gleichartige Einheiten zusammenfassen. Hierbei können Bestands- und Bewegungseinheiten unterschieden werden. Bestandseinheiten im Sinne der Grundsicherungsstatistik SGB II sind Personen oder Bedarfsgemeinschaften (BG), deren Zustand an einem bestimmten Stichtag betrachtet wird. Bewegungseinheiten sind dagegen Zustandsänderungen dieser Bestandseinheiten und werden in Form von Zu- und Abgängen gemessen . Der Zusammenhang zwischen Beständen und Bewegungen kann anhand des Stock-Fiow-Modells erklärt werden. Bestände (engl. Stock) messen die Zahl an Personen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Status innehaben. Bewegungen (engl. Flow) erfassen dagegen Ereignisse in einem bestimmten Zeitraum, also Zugang in den und Abgang aus dem Status. Den Zusammenhang zwischen Beständen und Bewegungen beschreibt folgende Formel: Endbestand = Anfangsbestand +Zugang -Abgang Als Bestand an Bedarfsgemeinschaften (BG) werden alle zum Stichtag gültigen Bedarfsgemeinschaften gezählt. Dies bedeutet, dass der Bewilligungszeitraum nicht vor dem Stichtag enden darf und dass mindestens eine Person in der Bedarfsgemeinschaft einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II für den Berichtsmonat hat. Dies umfasst auch jene Personen, deren Leistungsanspruch durch Sanktionen vollständig gekürzt wurde. Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) werden unterschieden in jene mit Leistungsanspruch (LB) und jene ohne Leistungsanspruch (NLB). Zudem findet eine weitere Differenzierung nach Art der Leistung sowie ggf. der Erwerbsfähigkeit nach dem SGB II statt. in der Abbildung sind die einzelnen Personengruppen sowie ihre Zusammensetzung dargestellt. Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) Leistungsberechtigte (LB) Regelleistungsberechtigte (RLB) EuW'erbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nicht erwerbsfähige Leistungsb ~rechtigte (NEF) Sonstige Leistungsberec::htlgte (SLB) Nicht Leistungsberechtigte (NLB) vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen (AUS) Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) Die Gruppe der Leistungsberechtigten (LB) unterteilt sich in die beiden Gruppen der Regelleistungsberechtigten (RLB) und der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB). Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten den Status Regelleistungsberechtigte (RLB). Dazu zählen Personen, die Anspruch auf Regelbedarf, Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft oder den Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld (bis Ende Dezember 2010) haben. Sie können darüber hinaus ggf. auch einmalige Leistungen beanspruchen . Die Regelleistungsberechtigten sind untergliedert in erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) und nicht erwerbsfahige Leistungsberechtigte (NEF). Sonstige Leistungsberechtigte (SLB) zeichnen sich dadurch aus, dass sie eben keinen Anspruch auf Gesamtregelleistung (GRL) haben, sondern lediglich einmalige Leistungen bzw. Leistungen in besonderen Lebenssituationen (Leistungen für Auszubildende, Sozialversicherungsleistungen zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit) beanspruchen. DarOber hinaus gibt es auch nicht leistungsberechtigte Personen innerhalb von Bedarfsgemeinschaften (NLB). Sie beziehen individuell keine Leistungen, werden aber als Personen einer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Dabei handelt es sich einerseits um Personen, die vom Leistungsanspruch ausgeschlossen sind (AUS), z. B. Leistungsberechtigte nach "' Bundesagentur für Arbeit Statistik Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Stand: April2016 Methodische Hinweise - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder Seile 2/2 Bedarfsgemeinschaften (BG) konnen aufgrund Ihrer Zusammensetzung aus den verschiedenen Personengruppen in zwei Gruppen unterteilt werden. Die Regelleistungsbedarfsgemeinschaften (RL-BG) und die sonstigen Bedarfsgemeinschaften (S-BG) bilden zusammen alle Bedarfsgemeinschaften (BG)- siehe Abbildung. Bedarfsgemeinschaften (BG) Regellelstungsbedarfsgemeinschaften (RL-BG) Sonstige Bedarfsgemeinschaften (S-BG) Einer Regelleistungsbedarfsgemeinschaft (RL-BG) muss mindestens ein Regelleistungsberechtigter (RLB) angehören. Darüber hinaus können zu ihr auch Personen gehören, die einen anderen Personenstatus innehaben, also sonstige Leistungsberechtigte (SLB), vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen (AUS) oder Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL). Die sonstigen Bedarfsgemeinschaften (S-BG) umfassen die restlichen Bedarfsgemeinschaften, denen kein Regelleistungsberechtigter (RLB) angehört. Diese bestehen also aus mindestens einem sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) sowie ggf. aus Kindern ohne Leistungsanspruch (KOL) oder vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen (AUS). Die statistische Berichterstattung zu Bewegungen konzentriert sich auf die Regelleistungsberechtigten (RLB). Ausgehend von der Zählung der Regelleistungsberechtigten (RLB) im Bestand wird also jede Veränderung dieser Personengruppe als Zugang oder Abgang gewertet. Neben der reinen Statusveränderung in der Grundsicherung SGB II von "im Best;Jnd" zu "nicht im Bestand" und umgekehrt stellt somit auch der Wechsel der Personengruppe von bzw. zu Regelleistungsberechtigten (RLB) aus einer der weiteren Personengruppen sonstige Leistungsberechtigte (SLB), Personen mit Ausschlussgrund (AUS) und Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) einen Zugang in bzw. Abgang aus Regelleistungsbezug dar. Um prozessgesteuerte Unterbrechungen (z.B. verspätete Antragstellung bei Wiederbewilligung oder Ummeldungen) auszuschließen, werden Bewegungen nur dann statistisch berücksichtigt, wenn die Unterbrechung zu einem vorhergehenden oder nachfolgenden Anspruchszeitraum als RLB mehr als 7 Tagen gedauert hat. Bewegungen, die durch einen wegen Umzugs bedingten Trägerwechsel entstehen, werden unabhängig von der Dauer der Unterbrechung nur auf regionaler Ebene (Jobcenter- bzw. Kreisebene) als Bewegung gezählt. Auf Landes- bzw. Bundesebene werden sie hUp•l/statistik.arbeitsagentur.de/Stalischer-Content/GrundlageniGiossare/Generische-Publlkationen/Grundsicherung.G!ossar-Gesamtglossar,pdf e Bundesagentut für Arbeit Statistik Statistik-Infoseite Arbeitsmarktstatistik Stand: 17.11.2015 Im Internet finden Sie weiterführende Informationen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit unter: http://statistik.arbeitsagentur.de Statistische Daten erhalten Sie unter "Statistik nach Themen": http://statistik.arbeitsagentur.de/Naviqation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Statistik-nach-Themen-Na\ Es werden folgende Themenbereiche angeboten: Arbeitsmarkt im Überblick Arbeitslose. Unterbeschäftigung und Arbeitsstellen Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen · Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Grundsicherunq für Arbeitsuchende (SGB II} Leistungen SGB 111 Statistik nach Berufen Statistik nach Wirtschaftszweigen Zeitreihen Eingliederungsbilanzen Amtliche Nachrichten der BA Kreisdaten Daten bis 12/2004 finden Sie unter dem Menüpunkt "Archiv bis 2004" Glossare zu den verschiedenen Fachstatistiken finden Sie hier: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Grundlagen/Giossare/Giossare-Nav.html Es werden folgende Themenbereiche angeboten: Arbeitsmarkt Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Förderstatistik/Einqliederungsbilanzen Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen SGB 111 Hintergründe zur Statistik nach dem SGB II und 111 und zur Datenübermittlung nach §51 b SGB II finden Sie unter dem Auswahlpunkt "Grundlagen": http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Grundlaqen/Grundlagen-Nav.html Die Methodischen Hinweise der Statistik finden Sie unter Methodische Hinweise. Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/5064 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Referat 21 Kleine Anfrage (6/5064) der Abgeordneten Susanne Schaper- Fraktion DIE LINKE zum Thema: Sozialleistungen an Kinder 2015 zu Frage 1: Wie viele Kinder erhielten im Jahr 2015 folgende Sozialleistungen: (Bitte aufschlüsseln nach Art der Leistung, kreisfreien Städten und Landkreisen, nach Altersklassen 0 - 7 Jhre, 8- 15 Jahre, 16-25 Jahre)? hier: Leistungen nach SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und l-4ilf"' 711m I ".h".nc:untPrh~lt 11-41 II\ Das Ergebnis zum Jahresende 2015 liegen bei der HLU leider noch nicht vor. Die Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII wird erst ab dem 18. Lebensjahr gewährt, sodass es keine jüngeren Empfänger für diese Hilfe geben kann. Bei der Bildung einer Gesamtzahl aus Empfängern nach Kapitel 3 und 4 SGB XII beachten Sie bitte: Personen die dauerhaft in Einrichtungen untergebracht sind und deren notwendigen Lebensunterhalt in den allgemeinen Fällen durch die Grundsicherung abgedeckt ist, erhalten dort als weiteren notwendigen Lebensunterhalt einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung als Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Empfänger dieser Leistung (Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen) werden zur Vermeidung von Doppelzählungen bei der Bildung der Gesamtzahl nicht einbezogen, da sie im Rahmen der Grundsicherungsstatistik schon berücksichtigt worden sind. Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII in Sachsen am 31. Dezember 2014 nach Altersgruppen und dem zuständigen Träger Davon im Alter von ... bis unter Jahren Kreisfreie Stadt Landkreis Insgesamt Land unter 8 8- 16 16-26 Insgesamt Chemnitz, Stadt 637 50 48 5 Erzgebirgskreis 482 43 61 7 Mittelsachsen 514 29 53 12 Vogtlandkreis 533 32 59 16 Zwickau 464 50 71 17 Dresden, Stadt 1.396 53 88 33 Bautzen 616 43 68 13 Görlitz 670 46 57 15 Meißen 675 39 67 20 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 523 35 55 20 Leipzig, Stadt 1.467 113 134 65 Leipzig 455 28 40 15 Nordsachsen 380 31 56 8 Kommunaler Sozialverband 7.271 763 Insgesamt 1, 16.083 592 857 1.009 1) alle Empfänger mit sächsischem Leistungsträger, auch mit Wohnsitz außerhalb Sachsens ©Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/5064 Noch: Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII in Sachsen am 31. Dezember 2014 nach Altersgruppen und dem zuständigen Träger Kreisfreie Stadt Darunter im Alter von ... bis unter Jahren Landkreis Insgesamt Land unter 8 8- 16 16-26 Außerhalb von Einrichtungen Chemnitz, Stadt 446 41 5 Erzgebirgskreis 449 38 Mittelsachsen 279 25 34 3 Vogtlandkreis 392 27 10 Zwickau 425 44 50 5 Dresden, Stadt 961 53 88 33 Bautzen 325 36 37 6 Görlitz 357 43 34 6 Meißen 470 36 47 14 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 311 28 37 11 Leipzig, Stadt 1.090 124 56 Leipzig 241 27 Nordsachsen 203 25 32 Kommunaler Sozialverband 237 34 Insgesamt 1) 6.186 548 616 185 ln Einrichtungen Chemnitz, Stadt 191 7 Erzgebirgskreis 33 23 7 Mittelsachsen 235 4 19 9 Vogtlandkreis 141 32 6 Zwickau 39 6 21 12 Dresden, Stadt 435 Bautzen 291 7 31 7 Görlitz 313 3 23 9 Meißen 205 3 20 6 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 212 7 18 9 Leipzig, Stadt 377 10 9 Leipzig 214 13 Nordsachsen 177 6 24 Kommunaler Sozialverband 7.034 729 Insgesamt 1) 9.897 44 241 824 1) alle Empfänger mit sächsischem Leistungsträger, auch mit Wohnsitz außerhalb Sachsens © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/5064 Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII in Sachsen am 31. Dezember 2014 und 2015 nach Altersgruppen und dem zuständigen Träger Kreisfreie Stadt Davon im Alter von 18 bis unter 26 Jahren Landkreis Insgesamt außerhalb Land insgesamt von Einrichtungen in Einrichtungen 2014 Chemnitz, Stadt 1 928 88 88 Erzgebirgskreis 1 417 163 163 Mittelsachsen 1 266 112 112 Vogtlandkreis 1 052 85 85 Zwickau 1 560 144 144 Dresden, Stadt 3 308 129 129 Bautzen 1 404 147 147 Görlitz 1 560 112 112 Meißen 1 197 115 115 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 946 77 77 Leipzig, Stadt 4 037 173 173 Leipzig 1 340 124 124 Nordsachsen 956 102 102 Kommunaler Sozialverband 8 311 1 031 305 726 Insgesamt 1> 30 282 2 602 1 876 726 2015 Chemnitz, Stadt 1 959 74 74 Erzgebirgskreis 1 506 150 150 Mittelsachsen 1 271 84 84 Vogtlandkreis 1 133 73 73 Zwickau 1 678 123 123 Dresden, Stadt 3 525 103 103 Bautzen 1 403 108 108 Görlitz 1 713 116 116 Meißen 1 264 98 98 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 952 62 62 Leipzig, Stadt 4 330 190 190 Leipzig 1 393 113 113 Nordsachsen 994 72 72 Kommunaler Sozialverband 8 117 881 244 637 Insgesamt 11 31 238 2 247 1 610 637 1) alle Empfänger mit sächsischem Leistungsträger, auch mit Wohnsitz außerhalb Sachsens ©Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Copyrightregelungen ©Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Kamenz, 2016 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Zeichenerklärung für Statistische Berichte Nichts vorhanden (genau 0) 0 Weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts Angabe fällt später an I Zahlenwert nicht sicher genug Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten x Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll () Aussagewert ist eingeschränkt p vorläufige Zahl r berichtigte Zahl s geschätzte Zahl Anlage 4 zu Drs.-Nr. 6/5064 Reine Wohngeldhaushalte in Sachsen am 31. Dezember 2015 11 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Anzahl der Haushaltsmitglieder unter 18 Jahren Kreisfreie stadt Haushalte darunter mit .. . Haushaltsmitgliedem unter 18 Jahren Anzahl der Personen im Landkreis insgesamt Alter unter 18 Jahren in Land reineil Wohngeldhaushalten I 2 1 3 I 4 J 5 l 6 und mehr Chemnitz, Stadt 2 658 323 323 151 38 12 9 1 693 Erzgebirgskreis 2 793 311 406 218 86 25 22 2 379 Mittelsachsen 2 557 279 310 140 62 22 16 1 790 Vogtlandkreis 1 890 178 221 100 39 22 14 1 280 Zwickau 3 190 319 349 191 67 29 11 2 087 Dresden, Stadt 4 293 524 487 187 69 9 2 2 395 Bautzen 2 428 271 314 135 45 23 7 1 645 Görlitz 2 912 332 379 188 58 18 10 2 042 Meißen 1 934 232 264 101 45 15 11 1 395 Sächsische Schweiz- 2 120 248 310 129 52 13 8 1 581 Osterzgebirge Leipzig, Stadt 5 697 681 591 238 58 25 11 3 012 Leipzig 1 808 258 257 116 36 16 12 1 423 Nordsachsen 1 842 229 209 86 24 10 10 1 124 Sachsen 36122 4185 4420 1 980 679 239 143 23 846 1) Wohngeldempfängerzahlen im Dezember sind nicht identisch mit dem Jahresendergebnis , im Jahresendergebnis werden rückwirkende Veränderungen aus dem I. Quartal des Folgejahres berücksichtigt. 2016-05-31T14:08:50+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes