STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlAl.ES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Anja Klotzbücher, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5065 Thema: Stärkung der Sozialen Dimension der Europäischen Union unter Zuhilfenahme der Studie "Soziale Gerechtigkeit in der EU"2015, der Bertelsmannstiftung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Vor dem Hintergrund der anhaltenden krisenhaften Entwicklungen in der Europäischen Union und den Folgen der Austeritätspolitik hat sich die übergreifende Überzeugung herausgebildet, dass die europäische Integration nicht auf wirtschaftlichem Gebiet allein gelingen kann. Die soziale Gerechtigkeit hat in der Europäischen Union abgenommen. Zudem ist innerhalb der EU das Ausmaß der sozialen Gerechtigkeit in höchst unterschiedlichem Maße verwirklicht. Diese Anfrage soll dazu dienen die Maßnahmen zur Stärkung der sozialen Gerechtigkeit der Staatsregierung zu erfragen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Im Rahmen der Armutsvermeidung und deren Vorbeugung befindet sich Deutschland lediglich auf Platz 10. Welche Maßnahmen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, gedenkt die Staatsregierung einzuleiten (bitte nach Einzelmaßnahmen aufschlüsseln und tabellarisch darlegen), um die Vermeidung und Vorbeugung von Armut spürbar zu machen. Frage 2: Das Risiko in Deutschland unter die Armutsgrenze zu fallen oder sozial Ausgeschlossen zu werden liegt, nach der o.g. Studie, bei 20,3 % (in Sachsen bei 12,7 Prozent im Jahr 2011 ). Welche Maßnahmen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, gedenkt die Staatsregierung einzuleiten (bitte Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 43-0141.51-16/416 ~Juni 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ nach Einzelmaßnahmen aufschlüsseln und tabellarisch darlegen), um den Anteil sozial Ausgegrenzter signifikant zu verringern? Frage 3: Die Anzahl der Haushalte, in welchen sich fast ausschließlich arbeitslose Menschen befinden, liegt bei 9,9 % (in Sachsen, nach sozialer Stellung des Haupteinkommensbeziehers , im Jahre 2013 bei ca. 38 %). Welche Maßnahmen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, gedenkt die Staatsregierung einzuleiten (bitte nach Einzelmaßnahmen aufschlüsseln und tabellarisch darlegen), um diese familiäre Konzentration von Armut und den damit verbundenen Langzeitwirkungen insbesondere für Kinder und Heranwachsende zu vermeiden? Frage 4: Im Rahmen des Zugangs zur Bildung, damit bildungsgerecht zu agieren, befindet sich Deutschland lediglich auf Platz 13 (Bildungszugang allgemein wird in Sachsen nicht erfasst). Welche Maßnahmen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, gedenkt die Staatsregierung einzuleiten (bitte nach Einzelmaßnahmen aufschlüsseln und tabellarisch darlegen), um Bildungschancen zu verbessern? Frage 5: Innerhalb der Studie wird bekräftigt, dass es für Deutschland ein Problem bei der Absicherung von Sozialsicherungsmechanismen geben wird, da es einen rasanten Anstieg von atypischen Beschäftigungsverhältnissen (ca. 21 % in Sachsen) gibt. Das generelle Einkommen wird nicht mehr ausreichen, um diese Mechanismen betreiben zu können. Welche Maßnahmen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, gedenkt die Staatsregierung einzuleiten (bitte nach Einzelmaßnahmen aufschlüsseln und tabellarisch darlegen), um zu verhindern, dass Sozialsicherungsmechanismen versagen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Von einer Beantwortung wird seitens der Staatsregierung abgesehen. Begründung: Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung schließt einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung ein. Hierzu gehören sämtliche internen Abstimmungs- und Willensbildungsprozesse sowie Planungen innerhalb der Staatsregierung, die der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen dienen (SächsVerfGH Urteil vom 23. April 2008, Vf. 87-1- 06). Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Die Fragen berühren den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weil die Fragestellungen auf mögliche geplante oder zu ergreifende Maßnahmen abzielen. ("Welche Maßnahmen( ... ) gedenkt die Staatsregierung einzuleiten, um ... ".). Überlegungen zu möglichen künftigen Maßnahmen zu Themen wie z. 8. Vermeidung von Armut sind interne Willensbildungsprozesse innerhalb der Staatsregierung. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2016-06-07T08:10:56+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes