STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anja Klotzbücher, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5068 Thema: Kleine Anfrage zu den Ergebnissen der Wirtschaftsminister¬ konferenz am 09./10. Dezember 2015 in Mainz Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) BR/EU-1053/64/1 Dresden, 2 3. MAI 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Auf der Sitzung der Wirtschaftsministerkonferenz wurde unter TOP 3.1 das TTIP-Handelsabkommen thematisiert. Vertreter des Bundesminis¬ teriums für Wirtschaft und Energie waren zu Gast und lieferten einen Einblick in den Stand der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP)." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zertifikat seit 2006 audit bcrufundfamillc Frage 1: Welche genauen Inhalte und Teilinhalte wurden unter TOP 3.1: TTIP-Handelsabkommen besprochen? (Benen¬ nung der einzelnen Themen und Unterthemen in tabellari¬ scher Auflistung) Thema des TOP 3.1 der Wirtschaftsministerkonferenz am 9./10. Dezember 2015 war ein Bericht des Bundesministeriums für Wirt¬ schaft und Energie (BMWi) zum Stand der Verhandlungen zum Freihandels¬ abkommen zwischen der EU und den USA (TTIP). Das BMWi stellte in komprimierter Form die Inhalte der 10. Verhandlungsrunde (13. bis 17. Juli 2015 in Brüssel) und der 11. Verhandlungsrunde (19. bis 23. Oktober 2015 in Miami, USA) dar. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf das Themenportal Außenwirtschaft (Rubrik Freihandelsabkommen, TTIP) auf der Homepage des BMWi und auf das Informationsangebot der Gene¬ raldirektion Handel der Europäischen Kommission (http://ec.europa .eu/trade/policy/in-focus/ttip/ index de.htm) verwiesen. Das BMWi stellte außerdem die Vorschläge der Europäischen Kommission für die Einrichtung von Leseräumen in den Mitgliedstaaten vor. Hier hat es nach der Konferenz substantielle Veränderungen gegeben. Seite 1 von 2 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Seit dem 1. Februar 2016 können alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages die sog. konsolidierten Verhandlungstexte, die aus EU- und US-Textvorschlägen bestehen, in einem Leseraum des BMWi selbst einsehen; für Mitglieder des Bundesrates gilt dies seit dem 7. März 2016. Frage 2: Welche Positionen vertrat oder vertritt Martin Dulig, im Namen des Freistaates Sachsen? (Benennung und Darlegung der Positionen, unter Gegenüberstellung der einzeln besprochenen Themen und Unterthemen in tabellarischer Auflistung) Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) wurde auf der Wirtschaftsministerkonferenz am 9./10. Dezember 2015 durch Herrn Staatssek¬ retär Dr. Mangold vertreten. Die Position der Sächsischen Staatsregierung zu TTIP ist in zeitlicher Nähe zur Wirt¬ schaftsministerkonferenz mit Bericht des SMWA vom 4. September 2015 (LT-Drs. 6/2604) dargestellt und auf der Konferenz auch so vertreten worden. Frage 3: Welche Positionen zum TTIP-Handelsabkommen vertraten die Ver¬ treter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie? Der Vertreter des BMWi, Herr Staatssekretär Baake, bekräftigte die Position der Bun¬ desregierung, dass unter anderem in den Bereichen Daseinsvorsorge, Bildung, Ge¬ sundheit und Kultur die Gestaltungsspielräume des nationalen Gesetzgebers nicht beschränkt werden dürfen und es im Rahmen regulatorischer Zusammenarbeit zu kei¬ ner Absenkung von Schutzstandards kommt. Frage 4: Welche Ergebnisse wurden unter TOP 3.1 (TTIP-Handels¬ abkommen) erzielt? Die Wirtschaftsministerkonferenz hat den Bericht des Bundesministeriums für Wirt¬ schaft und Energie zur Kenntnis genommen (vgl. Anlage 1; verfügbar auch unter www.Wirtschaftsministerkonferenz, Rubrik Termine und Beschlüsse, zurückliegende Konferenzen). Von einer erneuten Beschlussfassung wurde - nachdem die Konferenz im Frühjahr 2015 einen umfangreichen Beschluss gefasst hatte (vgl. Anlage 2) - abge¬ sehen. Frage 5: Welche Position vertrat und/oder vertritt die Wirtschaftsminister¬ konferenz bei TOP 3.1 (TTIP-Handelsabkommen)? (Benennung und Darlegung der Positionen, in tabellarischer Auflistung) Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Die Position der Wirtschaftsministerkon¬ ferenz spiegelt sich in dem Beschluss zur Frühjahrskonferenz 2015 wider. Mit freundljohen Grüßen | Martin Dulig Seite 2 von 2 Anlage 1 -19 - Niederschrift, WMK, 9./10. Dezember 2015 TOP 3.1: Stand der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA [TTIP] Die Wirtschaftsministerkonferenz fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss: Die Wirtschaftsministerkonferenz nimmt den Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Kenntnis. (Ende TOP) Anlage 2 - 19 - Niederschrift, WMK, 17./18. Juni 2015 TOP 3.1: Freihandel - Stand der Verhandlungen zu den Abkommen zwischen der EU sowie den USA und Kanada [TUR, CETA] Die Wirtschaftsministerkonferenz fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss: 1. Die transatlantischen Beziehungen basieren auf einem gemeinsamen Werte¬ fundament und zeichnen sich durch besonders enge Bindungen in politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Hinsicht aus. Die Wirtschaftsministerkonferenz misst der Partnerschaft zwischen Europa, den USA und Kanada eine hohe strategische Bedeutung bei. Es bleibt vorrangiges Ziel nationaler und europäischer Politik, die Partnerschaft dauerhaft zu erhalten und auszubauen. 2. Globale und regionale politische Umbrüche, wachsende sicherheits¬ politische Risiken verbunden mit wirtschaftlichen Unsicherheiten machen eine noch engere Zusammenarbeit rechtstaatlicher Demokratien mit marktwirtschaftlichen Ordnungen unabdingbar. Nordamerika und Europa müssen weiter bemüht sein, gemeinsame Antworten auf die vielfaltigen globalen Herausforderungen zu finden. 3. Freihandelsabkommen wie die Transatlantische Handels- und Investitions¬ partnerschaft (TTIP) und das Umfassende Wirtschafts- und Handels¬ abkommen EU-Kanada (CETA) sind wichtige Bausteine transatlantischer Partnerschaft. Insbesondere TTIP vermag als Basis noch engerer wirtschaftlicher Zusammenarbeit zu dienen. In diesem Kontext betrachtet die Wirtschaftsministerkonferenz TTIP als Ausgangspunkt eines sich permanent fortentwickelnden Prozesses, der - vergleichbar mit der Niederschrift, WMK, 17718. Juni 2015 - 20 - Errichtung des Europäischen Binnenmarktes - Mechanismen der Weiter¬ entwicklung und Modifikation vorsehen muss. 4. TTEP wird voraussichtlich die größte Freihandelszone der Welt schaffen und den transatlantischen Handel mit Waren und Dienstleistungen substantiell intensivieren. Der Abbau von Handelshemmnissen liegt im Interesse der exportorientierten deutschen und europäischen Wirtschaft, für die die USA bereits heute einer der wichtigsten Handelspartner ist. 5. Neben dem Abbau von tarifären Hemmnissen ist vor allem eine bessere Abstimmung auf regulatorischer, technischer Ebene von großer Bedeutung - insbesondere für den deutschen Mittelstand. 6. In der Vereinbarung gemeinsamer Standards liegt großes Potential. Die Wirtschaftsministerkonferenz wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass hohe europäische Standards gewahrt bleiben. Schutzniveaus, z. B. für Verbraucher, Umwelt, Gesundheit und öffentliche Daseinsvorsorge, dürfen dabei nicht zur Disposition stehen. Die Wirtschaftsministerkonferenz zeigt sich offen, wenn höhere amerikanische Schutzstandards Gegenstand der Vereinbarung werden. Zugleich begrüßt die Wirtschaftsministerkonferenz die Chance, durch TTIP nicht nur im bilateralen Verhältnis jeweils höhere Standards vereinbaren zu können, sondern auch global Maßstäbe zu setzen, die den Weg weisen für einen fairen globalen Wettbewerb. Dazu gehören auch jene Standards, die im Rahmen internationaler Organisationen, wie z. B. der Internationalen Arbeitsorganisation, vereinbart wurden. 7. Die Wirtschaftsministerkonferenz hält spezielle Investitionsschutz¬ vorschriften und Streitbeilegungsmechanismen im Verhältnis Investor und Staat zwischen der EU und den USA für verzichtbar. Sie begrüßt den Vorschlag des Bundeswirtschaftsministers sowie von weiteren fünf europäischen Handelsministem, an Stelle eines Schiedsgerichtes einen ständigen europäisch-amerikanischen Handelsgerichtshof zu schaffen, der - 21 - Niederschrift, WMK, 17./18. Juni 2015 sich aus unabhängigen Richtern zusammensetzt, öffentlich tagt und eine Berufungsmöglichkeit zulässt. 8. Die Wirtschaftsministerkonferenz begrüßt, dass die Europäische Kommission eine bessere Transparenz herstellt und zusätzliche Infomiationen über die Verhandlungen zur Verfügung stellt. Die Wirtschaftsministerkonferenz tritt auch weiterhin für eine intensivere Einbeziehung und Mitwirkung der Öffentlichkeit ein. Damit werden nicht nur demokratische Beteiligungsrechte verteidigt, sondern durch Aufklärung und Sachkenntnis eine höhere Akzeptanz in der Bevölkerung herbeigeführt. 9. Die Wirtschaftsministerkonferenz wird ihren Beitrag zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit leisten und im Sinne der in den Ziffern 1 bis 8 beschriebenen Positionen über TTIP und CETA informieren. (Ende TOP) 2016-05-24T09:07:34+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes