STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACtiSETsJ Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/9890 Dresden, ?// Mai 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5071 Thema: Gewalttätige Eskalationen beim Aufmarsch von "Der Dritte Weg" am 1. Mai 2016 in Flauen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Am 1. Mai 2016 kam es in Flauen zu gewalttätigen Eskalationen aus der Versammlung der neonazistischen Partei ,Der III. Weg' heraus. Versammlungsteilnehmerlnnen versuchten aus dem Zug auszubrechen , griffen Unbeteiligte und Polizeibeamtlnnen an." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkrete Gefahrenprognose gab es in Bezug auf die Versammlung "III. Weg" am 1. Mai in Flauen und wie wurde dieser Gefahren- Prognose durch welche Beauflagungen und Polizeieinsatzstrategie Rechnung getragen? In Bezug auf die benannte Versammlung erstellte der Polizeivollzugsdienst folgende Gefahrenprognose: Es wurde mit Teilnehmerzahlen von 700 bis 1.000 Personen gerechnet. Die Teilnahme von gewaltbereiten Personen wurde einkalkuliert. Insbesondere wurden gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Personen mit politisch bzw. gesellschaftlich gegensätzlichen Ansichten sowie die Begehung weiterer szenetypischer Straftaten und Blockaden des Versammlungsortes und der Aufzugsstrecke in die Gefahrenprognose einbezogen. Hinsichtlich der Anreise wurde überwiegend die Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs, insbesondere der Bahn, erwartet. Dabei wurden Konflikte bei der Anreise von Personen mit politisch bzw. gesellschaftlich gegensätzlichen Ansichten sowie Straftaten an Bahnstrecken einkalkuliert. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSE1N Mögliche Ersatzveranstaltungen an anderen Orten/Städten bei blockierten Anreisewegen wurden einkalkuliert. Der Polizeivollzugsdienst erstellte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ein Einsatzkonzept in das die Gefahrenprognosen einbezogen wurden. Dieses Konzept verfolgte den Schutz aller nicht verbotenen Versammlungen. Mit der Umsetzung eines Streckenschutzkonzeptes wurde einem Protest in Sicht- und Hörweite Rechnung getragen. Das Einsatzkonzept sah insbesondere folgende Leitlinien vor: Gegenüber friedlichen Versammlungsteilnehmern ist vertrauensbildender Kontakt zu suchen, Kooperation und Gesprächsbereitschaft zu zeigen. Bei allen gewaltfreien Protestformen gilt eine hohe Einschreitschwelle. Gegen Gewalt ist eigenverantwortlich, schnell und offensiv mit niedriger Einschreitschwelle im Rahmen des Einsatzkonzeptes vorzugehen. Soweit zu befürchten ist, dass unmittelbare Strafverfolgungsmaßnahmen eine Lageeskalation mit Gefahr für höherwertige Rechtsgüter nach sich ziehen werden, sind diese aus Verhältnismäßigkeitsgründen zunächst zurückzustellen. Die Pflicht zur Verfolgung jeder Straftat bleibt davon unberührt. Insofern ist im Ergebnis einer solchen Rechtsgüterabwägung auch über Umfang, Ablauf und Zeitpunkt anderer Strafverfolgungsmaßnahmen zu entscheiden. Hierbei kommen der Videografie sowie der späteren Identitätsfeststellung besondere Bedeutung zu. Hinsichtlich der erlassenen Beschränkungen wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/5042 verwiesen. Frage 2: Wie wurde die Anreise von Versammlungsteilnehmerlnnen des "III. Weges" organisiert , lagen Versammlungsanmeldungen für Anreisewege vor und wenn nein, warum unterband die Polizei einzelne als Aufzug gestaltete Anreisen (mit Transparenten , Trommeln, in Reihen laufend...) nicht? Es lagen keine Versammlungsanzeigen für Anreisewege vor. Im Rahmen des Kooperationsgespräches wurde bekannt, dass neben zwei Reisebussen hauptsächlich Anreisen mit dem Zug geplant waren. Tatsächlich reisten etwa 800 Teilnehmer der Ver- Sammlung mit dem Zug an. Grundsätzlich existiert für den Polizeivollzugsdienst keine gesetzliche Befugnis oder gar Verpflichtung, die geschlossene Anreise mehrerer Teilnehmer einer Versammlung zu unterbinden. Hinsichtlich der bei der Anreise der Versammlungsteilnehmer festgestellten strafrechtlich relevanten Sachverhalte wird auf die Anlage der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/5041 verwiesen . Seite 2 von 3 STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSE1N Frage 3: Wie viele Polizeibeamtlnnen waren für die Begleitung/Sicherung/Raumschute etc. des Aufzuges der Partei "III. Weg" eingesetzt? (Bitte nach Einheiten und Dienststellen aufschlüsseln sowie auch Anzahl der eingesetzten zivilen Beamtlnnen angeben.) Im Einsatzabschnitt Versammlung "III. Weg" war eine Einsatzeinheit des Bereitschaftspolizeipräsidiums Sachsen mit ca. 100 Polizeibediensteten eingesetzt. Die Benennung der Anzahl der Einsatzkräfte und deren Zuordnung zu den jeweils konkreten Orten, an denen sie im Einsatzraum tatsächlich handelten - teilweise auch nur kurzzeitig - ist aufgrund des sehr dynamischen und komplexen Einsatzgeschehens nicht möglich. Dies trifft auch auf die eingesetzten zivilen Einsatzkräfte zu. Frage 4: Wie stellte sich konkret die Auflösung der Versammlung "III. Weg" dar? (Bitte unter Angabe des Anlasses, Zeit, Ort und Kommunikation durch die Versammlungsleitung darstellen.) Frage 5: Welche etwaigen polizeilichen Konzepte kamen nach der Auflösung der Ver- Sammlung "III. Weg" zum Zug und wie wurde in diesem Zusammenhang die Sicherheit unbeteiligter Dritter und von Medienvertreterlnnen geschützt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Die benannte Versammlung wurde weder durch die Versammlungsbehörde noch durch den Polizeivollzugsdienst aufgelöst. Der Versammlungsleiter beendete die Versammlung 13.47 Uhr auf der Jößnitzer Straße. Die Beendigung wurde den Teilnehmern über einen Lautsprecherwagen bekannt gegeben. Das pplizeiliche Einsatzkonzept berücksichtigte auch die Möglichkeit, dass Versammlung ^h vorzeitig beendet werden. Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/5039 wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Mit idlichen Grüßen Seite 3 von 3 2016-05-31T14:04:59+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes