STAATSM1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SAC1-ISE1N DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/9894 Dresden.2 Juni 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5073 Thema: Umschließung von Demonstrierenden (Kessel) im Rahmen der NoLegida-Proteste am 2. Mai 2016 in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Im Verlauf des Demonstrationsgeschehens am 2. Mai 2016 bildete sich gegen 19 Uhr im Bereich des Martin-Luther-Rings eine spontane Versammlung. Diese wurde im Folgenden als Versammlung angezeigt. Es erfolgte eine Beauflagung durch das Ordnungsamt, nur eine Fahrbahnseite des Ringes zu nutzen, damit ein von Legida angemeldeter Aufzug passieren könne. Nichts desto trotz verließen eine'Reihe von Personen den nicht als Versammlungsraum zugelassenen Ringbereich nicht. Es folgten Räumungsaufforderungen. Trotzdem die'Legida- Aufmarschroute verlegt wurde, hielt die Polizei an der Räumung" der auf der einen Ringseite Demonstrierenden fest. Es folgte eine bis 23:45 Uhr anhaltende Umschließung der Demonstrierenden samt 163 Identitätsfeststellungs- bzw. erkennungsdienstlichen Maßnahmen. Dabei wurden zum Ende der Maßnahme hin umschlossene Personen durch Polizeibeamtlnnen gefilmt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der konkrete Ablauf der Ereignisse im Bereich Martin- Luther-Rmg zwischen 19:00 und 24:00 Uhr aus Sicht der Staatsregierung dar? (bitte den detaillierten Verlauf, Versammlungsanmeldungen, Beauflagungen, polizeiliche Räumungsaufforderungen, ID- und ~ED- Maßnahmen etc. einbeziehen) Für den 2 Mai 2016 war in der Zeit von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr der Aufzug "Solidarität für soziale Gerechtigkeit" angezeigt und nach dem Kooperationsgespräch einvernehmlich auf folgender Route verfügt: Augustusplatz/Gewandhausseite (Sammlung & Auftakt), Augustusplatz (Innenring ), Roßplatz (Innenring), Martin-Luther-Ring (Innenring), Dittrichring Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN (Innenring), Thomaskirchhof (Zwischenkundgebung im Kreuzungsbereich Thomaskirchhof /oberer Dittrichring unter Anschluss der Versammlung "Luftballonkette - Leipzig bleibt bunt" vor dem Mendelssohnportal), oberer Dittrichring, Große Fleischergasse, südöstlicher Richard-Wagner-Platz (Abschluss & Beendigung). Der Beschränkungsbescheid bestimmte, dass die festgelegte Aufzugsroute einzuhalten sei und Änderungen nur mit vorheriger Zustimmung des zuständigen Einsatzleiters der Polizei sowie vor Ort befindlichen Vertretern der Versammlungsbehörde erfolgen könnten . Die Bereiche des Martin-Luther-Rings und des Dittrichrings hätten absprachegemaß spätestens 19:30 Uhr für den nachfolgenden Aufzug frei zu sein. Um 18:20 Uhr begann der Versammlungsleiter die Kundgebung, indem er die Beschränkungen des erlassenen Bescheides verlas und hierbei ausdrücklich auf die Unzulässigkeit eines absichtlichen Blockierens der Aufzugsstrecke einer anderen Ver- Sammlung hinwies. Der Aufzug begann um 18:46 Uhr vom Gewandhaus in Richtung Roßplatz. Gegen 19:10 Uhr befand sich der Aufzug auf dem Martin-Luther-Ring. Etwa 100 Teilnehmer verließen den Aufzug in Richtung des Außenrings und bildeten dort eine Sitzblockade . Dadurch teilte sich der Aufzug. Aus dem hinteren Teil der Versammlung lösten sich 200 bis 250 Personen und bildeten ebenfalls eine Sitzblockade auf dem Innenring . Die Fahrbahnen des Martin-Luther-Rings waren damit für beide Richtungen besetzt . Kurz darauf traf der Versammlungsleiter bei der Sitzblockade ein. Er wurde vom Vertreter der Versammlungsbehörde vor Ort gegen 19:20 Uhr gebeten, seinen Aufzug entsprechend dem Beschränkungsbescheid fortzusetzen. Daraufhin teilte der Versammlungsleiter den Teilnehmern, die nicht an der Sitzblockade teilnahmen, über den Lautsprecherwagen mit, dass der Aufzug wie angemeldet fortzusetzen sei. Unmittelbar danach setzte sich dieser Aufzug um 19:21 Uhr mit ca. 200 Personen, darunter nun auch Teilnehmer der Ballonkette vom Thomaskirchhof, wieder in Bewegung. Nach einer Zwischenkundgebung an der Kreuzung oberer Dittrichring/Thomaskirchhof wurde der Aufzug 19:44 Uhr Richtung Richard-Wagner-Platz fortgesetzt. Zuvor, gegen 19:20 Uhr, zeigten zwei Personen eine Eilversammlung unter dem Motto "Für Demokratie, Freiheit & Menschenrechte" auf dem Innenstadtring einschließlich aller Fahrbahnen zwischen Lotterstraße und Ratsfreischulstraße zunächst bis 21:00 Uhr (im Folgenden: Anmelder Eilversammlung 1) bei der Versammlungsbehörde der Stadt Leipzig an. Als Kundgebungsmittel wurden Fahnen, Transparente und ein Megaphon angemeldet. Im Gespräch zwischen den Anmeldern der Eilversammlung 1 und der Versammlungsbehörde wurde hinsichtlich der praktischen Möglichkeiten seitens der Versammlungsbehörde mitgeteilt, dass wahlweise eine zeitliche oder eine örtliche Beschränkung in Betracht komme. Bevorzugt werde eine örtliche Beschränkung des Versammlungsortes auf den Innenring. Die Anmelder der Eilversammlung 1 konnten eine kooperative Lösung nicht in Aussicht stellen. Die Teilnehmer an der Sitzblockade wünschten, diese in der Form beizubehalten. Sie waren nicht bereit, einen Teil des Rings freizugeben. Stattdessen wurde gefordert, die Aufzugsroute von LEGIDA einzukürzen. Seite 2 von 4 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Gegen 20:00 Uhr wurde gegenüber den Anmeldern der Eilversammlung 1 durch die Versammlungsbehörde verfügt, dass die Versammlung auf den Versammlungsort Innenring zwischen Ratsfreischulstraße und Lotterstraße beschränkt werde. Dieser An- Ordnung kamen mehrere Personen nicht nach. In der Zeit von 20:10 Uhr bis etwa 20:30 Uhr erfolgten Durchsagen des Polizeivollzugsdienstes mit der Aufforderung, den Außenring freizugeben sowie die Androhung unmittelbaren Zwangs bei Nichtbefolgen. Im Anschluss wurden die Personalien der Personen, die den mehrfachen Aufforderungen durch den Polizeivollzugscfienst nicht nachkamen und weiterhin blockierten, zum Zweck der Strafverfolgung festgestellt. Gegen 20:35 Uhr wurde derAufzug des LEGIDA e. V. aufgrund der bestehenden Blockade von der ursprünglich beschiedenen Strecke über die Ratsfreischulstraße zum (oberen) Martin-Luther-Ring, vorbei an der Markgrafenstraße und bis zur Lotterstraße umgeleitet. Dort wendete der Aufzug und nahm dieselbe Strecke zurück. Gegen 21:35 Uhr erreichte ein durch den Anmelder der ursprünglichen Versammlung "Solidarität für soziale Gerechtigkeit" nunmehr als Eilversammlung angemeldeter Aufzug vom Richard-Wagner-Platz zur Thomaskirche die Örtlichkeit auf dem Martin- Luther-Ring. Die Versammlung thematisierte die durch den Polizeivollzugsdienst im Zusammenhang mit der Sitzblockade durchgeführten Identitätsfeststellungen. Dem Aufzug wurde eine Zuwegung zur Eilversammlung 1 sowie die Positionierung des Lautsprecherwagens ermöglicht. Gegen 22:35 Uhr und 22:55 Uhr erging die Aufforderung , die Lautstärke der Versammlung im Hinblick auf den Nachtzeitraum zu reduzieren . Dem wurde nachgekommen. Die genannten Identitätsfeststellungen der Teilnehmer an der Sitzblockade dauerten bis etwa 23:00 Uhr an. Die Eilversammlung wurde gegen 23:16 Uhr beendet. Frage 2: Aus welchen wesentlichen Gründen fanden die ID- und ED-Maßnahmen statt und welche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten konnten den umschlossenen Personen zugeordnet werden? (Bitte nach Tatvorwurf, Tatort, Deliktsgruppe, politischer Einordnung aufschlüsseln.) Die polizeilichen Maßnahmen wurden zum Zweck der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durchgeführt. Es liegen folgende Straf- und Ordnungswidrigkeitsanzeigen im Sinne der Fragestellung vor- Seite 3 von 4 STAATSM11N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N Deliktsbezeichnung/Tatvorwurf Tatort Strafanzeigen Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz Leipzig, Otto-Schill-Straße/Dittrichring Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Leipzig, Martin-Luther-Ring/Markgrafenstraße Ordnungswidrigkeiten Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz Leipzig, Martin-Luther-Ring Stand: 17. Mai 2016 Die politische Motivation der Tatverdächtigen ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen . Frage 3: Zu wie vielen Festnahmen und Ingewahrsamnahmen ist es im Bereich Martin- Luther-Ring am Abend des 2. Mai 2016 gekommen? (bitte einzeln auflisten nach Zeit, Ort, Anzahl und Rechtsgrundlage) Der Polizeivollzugsdienst führte keine Maßnahmen im Sinne der Fragestellung durch. Frage 4: Auf welcher Rechtsgrundlage wurden die umschlossenen Personen durch Polizeibeamtlnnen gefilmt und was geschieht mit den Aufnahmen? Der Polizeivollzugsdienst fertigte Bildaufnahmen auf der Grundlage der §§ 12, 20 des Sächsjschen Versammlungsgesetzes sowie nach § 81 b der Strafprozessordnung an. Die aufnahmen, die für die Zwecke der Strafverfolgung und die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten weiterhin benötigt werden, wurden gespeichert. Diese werden im Rahmen/äer gegenwärtig andauernden Ermittlungen entsprechend ausgewertet. Mit freuhdlichen Grüßen Markus Ulbig^ Seite 4 von 4 2016-06-03T09:10:53+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes