STAATSM11M1ST15R1LM DES INNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.50/9893 Dresden 2 Juni 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5075 Thema: Ausbildung Einsatzfahrer Polizei und Rettungsdienste in Sachsen, Nachfrage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange Drs. 6/4750 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Ausbildungsstunden sind jeweils für die einzelnen in der zusammenfassenden Antwort auf die Frage 1 und 2 der Kleinen Anfrage zu Drs. 6/4750 benannten Ausbildungs- bzw. Lerninhalte für die Fachrichtung Polizei vorgeschrieben bzw. vorgesehen sowie mit der FwDV2 durch den Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschütz und zivile Verteidigung (AFKzV) des AK V der Innenminister- Konferenz sowie durch den Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) für die Fachrichtung Rettungsdienst und Feuerwehr vorgegeben bzw. vorgeschrieben? (Bitte aufschlüsseln für die Fachrichtung Polizei nach der in der Antwort enthaltenen Auflistung unter Berücksichtigung auch der Weiterbildung; für die Fachrichtung Rettungsdienst und Feuerwehr Ausbildungsinhalt zu §§ 35 und 38 StVO und Fahrsicherheitstraining !) Frage 2: Welche Ausbildungs- bzw. Lerninhalte nach jeweiliger Vorschrift (siehe Frage 1) mit wie vielen Ausbildungsstunden in Theorie und Praxis umfasst das Sicherheits- und Gefahrentraining der sächsischen Polizei und das Fahrsicherheitstraining für die Freiwilligen Feuerwehren? (Bitte aufschlüsseln nach Ausbildung und Weiterbildung!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1U1VI DES INNERN Freistaat SÄCtiSETN Fachrichtuna Polizei: Zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 wird auf die Anlage verwiesen. Fachrichtung Rettungsdienst und Feuerwehr: Die Anzahl der Ausbildungsstunden für die Lerninhalte zu den §§ 35 und 38 StVO sind FwDV 2 nicht vorgegeben. Die Ausbildungs- und Lerninhalte der Fahrsicherheitstrainings orientieren sich an den Vorgaben des DVR. Das Fahrsicherheitstraining umfasst einen Trainingstag im Umfang von acht Zeitstunden, der sich aus praktischen Übungen und moderierten Gesprächen zusammensetzt. Frage 3: An welchen Standorten und unter Nutzung welcher technischer Anlagen, Trainingsfahrzeuge bzw. Fahrsimulatoren an Einrichtungen Dritter und Nutzung entsprechender Simulatorprogramme haben bis einschließlich 2015 Einsatzfahrzeugführer der sächsischen Polizei sogenannte "Blaulichtfahrten", also Sondersignaleinsatzfahren sowie Verfolgungsfahrten u. ä. trainiert? Es werden Elemente sogenannter "Blaulichtfahrten" im Rahmen des Sicherheits- und Gefahrentrainings geübt. Das Sicherheits- und Gefahrentraining findet beim Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co. KG in Oberlungwitz unter Einsatz von Fahrtrainer und Dienstfahrzeugen der Polizei statt. Dabei steht der Trainingskurs mit folgenden Einrichtungen zur Verfügung: Wassersäule mit zwei Wasserhindernissen, 120 Meter Strecke mit 10 Prozent Gefalle und zwei Hindernissen, Strecke mit unterschiedlichen Fahrbahnbelägen und einem Hindernis, Rüttelplatte mit zwei Wasserhindernissen, große und kleine Kreisbahn als dynamische Fläche mit Gleitbelag und Wasser, große dynamische Fläche mit Gleitbelag und komplett bewässert. Im Rahmen der Spezialkurse für Fahrer von Fahrzeugen mit höheren Geschwindigkeiten bzw. für Spezialkräfte finden Fahrten mit nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen auf dem Rundkurs statt. Frage 4: Steht der Sondersignal-Fahrsimulator der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen (LFS) auch für das Sicherheits- und Gefahrentraining, Fahrsicherheitstraining sowie zum Training von Sondersignaleinsatzfahrten und Verfolgungsfahrten der Einsatzfahrzeugführer der sächsischen Polizei zur Verfügung bzw. ist dies vorgesehen oder geplant bzw. vereinbart? Der erst seit Dezember 2015 an der LFS eingesetzte Sonder-Signal-Fahrsimulator steht bislang ausschließlich zur Ausbildung der Einsatzkräfte der Feuerwehr zur Verfügung . Eine die beiden Fachrichtungen übergreifende Nutzung des Sonder-Signal- Fahrsimulators der LFS wird geprüft. Seite 2 von 3 STAATS1V11N1STFR1UM DES INNERN Freistaat SACTHSE1N Frage 5: Sind der LFS gemäß § 10 Abs. 3 SächsBRKG weitere Aufgaben insbesondere zur Aus- und Weiterbildung im Rettungsdienst übertragen worden, wenn ja, welche und umfasst dies auch das Training von Sondersignaleinsatzfahrten bzw. Fahrsicherheitstrainings für den Rettungsdienst? Der L/FS sind keine weiteren Ausbildungsaufgaben, insbesondere zur Aus- und Fortbilduncf /im Rettungsdienst, gemäß § 10 Abs. 3 des Sächsischen Gesetzes über den Bran^äsctyutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz übertragen worden. Mit freuyidlichen Grüßen M^kus Ulbi Anlage Seite 3 von 3 Anlage Drs.-Nr.: 6/5075 Lehr- und Lerninhalte der Ausbildung zum Einsatzfahrer LVS1 in der LG 1.2 Pol2 LVS in der LG 2.1 Pol3 Grundsätze der polizeilichen Fahrzeugnutzung mit Belehrung gemäß der VwV PolKfz Theorie: 3 Typeneinweisung in Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe und Halbgruppenfahrzeuge Praxis: 6 Erwerb der Berechtigung zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen Führen von Dienstfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr sowie Erfüllen der polizeilichen Anforderungen während der Fahrt Praxis: 12 Theorie: 4 Praxis: 16 (1) Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten gemäß den §§ 35 und 38 StVO davon Fahren im geschlossenen Verband (2) davon Sicherheits- und Gefahrentraining Vermittlung von Kenntnissen der Fahrphysik Vertiefung von Kenntnissen über Sonder- und Wegerechte Anwendung technischer Einrichtungen am Kfz (z. B. ABS/ESP) Erleben und Üben von Gefahrensituationen Bewältigung von Notsituationen Sicheres Beherrschen von Kraftfahrzeugen im täglichen Dienst (1) Theorie: 1, Praxis: 7 (2) Theorie: 4, Praxis: 8 siehe Weiterbildung ^ Eine Lehrveranstaltungsstunde (LVS) beträgt 45 Minuten. 2 Laufbahngruppe 1, zweite Einstiegsebene der Fachrichtung Polizei. Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene der Fachrichtung Polizei. Seite von 2 Anlage Drs.-Nr.: 6/5075 Lehr- und Lerninhalte der Weiterbildung zum Sicherheits- und Gefahrentraining4 LVS Zielgruppen für den (1) Grundkurs für Polizeibeamte. (2) Aufbaukurs für Polizeibeamte (3) Spezialkurs für Einsatzfahrer von Fahrzeugen mit höheren Geschwindigkeiten (4) Spezialkurs für Beamte des Mobilen Einsatzkommandos, des Spezialeinsatzkommandos bzw. des Personenschutzes mit folgenden grundsätzlichen Inhalten: Vermittlung und Vertiefung von Kenntnissen der Fahrphysik Vertiefung von Kenntnissen über Sonder- und Wegerechte Anwendung technischer Einrichtungen am Kfz (z. B. ABS/ ESP) Erleben und Üben von Gefahrensituationen Bewältigung von Notsituationen Untersteuern/Übersteuern Sicheres Beherrschen von Kraftfahrzeugen im täglichen Dienst (1) Theorie: 3; Praxis: 11 (2) Theorie: 2, Praxis: 1 1 (3) Theorie: 1, Praxis: 8 (4) Theorie: 2, Praxis: 16 4 Gemäß Konzeption Sicherheits- und Gefahrentraining Seite 2 von 2 2016-06-03T09:13:49+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes