1 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat S ACH SEIM Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Pfau, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5080 Thema: Versicherung gegen Elementarschäden Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 44-1053/16/9 Dresden, ^ ^ J(j^j 20Iß Frage 1: Welche Maßnahmen wurden eingeleitet um eine bessere Auf¬ klärung über die Notwendigkeit einer Elementarschadenver¬ sicherung bei der damit betroffenen Bevölkerung zu erreichen? 2012 wurde von der Sächsischen Staatskanzlei in Zusammenarbeit mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) und weiteren Partnern die Website www.naturqefahren.sachsen.de erstellt. Die Seite dient u. a. dazu, aufzuklären, über Vorsorgemaßnahmen zu informie¬ ren und die Bevölkerung für eine Elementarschaden-Versicherung zu sensi¬ bilisieren. Zertifikat seit 2006 audit bcrufundfamillc Parallel dazu wurde das Faltblatt „Das Wetter spielt verrückt. Sachsen sor¬ gen vor. - Wie Sie sich vor Naturgefahren schützen!" erstellt, das als Ergän¬ zung zur Website erarbeitet und u. a. in vielen Behörden und den Filialen der Verbraucherzentrale Sachsen ausgelegt wurde. Das Faltblatt ist zudem in der Publikationsdatenbank des Freistaates Sachsen verfügbar, (siehe Link; https://publikationen.Sachsen.de/bdb/artikel/13181) Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Website und Faltblatt sind Teil der Informationskampagne zur Versicherung bei Elementarschäden, die am 15. März 2012 von Ministerpräsident Stanis¬ law Tillich gestartet wurde. (Medieninformation zum Auftakt der Informati¬ onskampagne siehe Link: http://www.medienservice.sachsen.de/medien- /news/168273) Als erstes Bundesland können seit Ende April 2012 sächsische Mieter, Hausbesitzer und Unternehmer sich über die Internetplattform „ZÜRS public", schnell und einfach ihr individuelles Risiko für Hochwasser, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Erdbeben anzeigen lassen, www.zuers-public.de. Seite 1 von 3 Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung; Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7. 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEIN Frage 2: Liegen bereits Resultate aus der Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden vor? Wenn ja, welche? Die Arbeitsgruppe „Pflichtversicherung für Elementarschäden" hat im Frühjahr 2015 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Auf der Grundlage dieses Berichtes hat die Früh¬ jahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 17. und 18. Juni 2015 folgenden Beschluss gefasst: 1. Die Justizministerinnen und Justizminister nehmen den Bericht der Arbeitsgrup¬ pe „Pflichtversicherung für Elementarschäden" zur Kenntnis. Danach bestehen weiterhin erhebliche rechtliche und tatsächliche Bedenken gegen die Einfüh¬ rung einer Pflichtversicherung. Auch alternative gesetzliche Lösungsansätze können die Versicherungsdichte von Elementarschadensversicherungen gegen Naturgefahren nicht signifikant erhöhen oder begegnen rechtlichen Bedenken. Alle Lösungsansätze erfordern nicht zuletzt zur Vermeidung von sozialen Här¬ ten eine finanzielle Beteiligung des Staates. 2. Die Justizministerinnen und Justizminister nehmen die jüngste Entwicklung am Versicherungsmarkt, zum Schutz vor Existenzgefährdung jeder Bürgerin und jedem Bürger eine Wohngebäudeversicherung gegen Elementarschäden auch für die Hochrisikozonen zu bezahlbaren Prämien unter Berücksichtigung von prämiensenkenden Aspekten anzubieten, zur Kenntnis. Sie erwarten, dass sich diese Entwicklung verstetigt, so dass derzeit keine gesetzgeberischen Schritte empfohlen werden. 3. Die Justizministerinnen und Justizminister begrüßen nachdrücklich die durch die 83. Umweltministerkonferenz beschlossenen Vorschläge zur größeren Ver¬ breitung von Elementarschadensversicherungen durch Elementarschadens¬ kampagnen und ein Naturgefahrenportal. Ferner sollten die von Bund und Ländern eingeleiteten Schritte zur Schadensvermeidung durch Hochwasser¬ schutz und angepassten Bauplanung nachhaltig und konsequent weitergeführt werden. 4. Die Justizministerinnen und Justizminister sind sich einig, dass ein Schutz vor Elementarschadensereignissen auch durch individuelle Prävention sowie Risi¬ koabsicherung erzielt werden muss. Zukünftige staatliche Hilfen sollten daher auch berücksichtigen, ob die Betroffenen eine Versicherung zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen hätten abschließen können. 5. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten das Vorsitzland der Justizmi¬ nisterkonferenz, die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsi¬ denten, die Finanzministerkonferenz sowie die Umweltministerkonferenz über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zu unterrichten. Die Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hat - nach Information über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe - auf ihrer Jahreskonferenz vom 7. bis 9. Oktober 2015 in Bremen folgenden Beschluss gefasst: 1. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nehmen den Bericht des Vorsitzlandes der Justizministerkonferenz vom 29. Juni 2015 über die Er¬ gebnisse der Arbeitsgruppe „Pflichtversicherung für Elementarschäden" zustim¬ mend zur Kenntnis. Sie danken der Arbeitsgruppe für die geleistete Arbeit. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR 2. Die Arbeitsgruppe wird gebeten, auf der Basis des vorgelegten Berichts die ge¬ setzgeberischen Wege zu prüfen, ob und wie die Einführung einer Pflichtversi¬ cherung möglich gemacht werden kann. 3. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die für die Ver¬ sicherungsaufsicht zuständige Wirtschaftsministerkonferenz bis zur Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Oktober 2016 über die Entwicklung des Marktes für Versicherungen gegen Elementarschäden unter Berücksichtigung von Nachfrage, tatsächlichem Abschluss von Versiche¬ rungsverträgen je Risikozahl, Prämienhöhe, Anzahl der abgelehnten Vertragsab¬ schlüsse sowie einer Darlegung der Gründe für die Ablehnung zu berichten. Damit wird die Arbeitsgruppe zwar ihre Tätigkeit fortsetzen. Nachdem im Abschlussbe¬ richt allerdings neben europarechtlichen auch erhebliche verfassungsrechtliche Be¬ denken gegen die Einführung einer Pflichtversicherung in Deutschland geäußert wurden und als erhebliches Problem der verfassungsrechtlichen Würdigung es die Arbeitsgruppe angesehen hat, dass sie keine gesicherten empirischen Befunde hätte, in welchem Maß Eigentümer derzeit von der Möglichkeit eines wirtschaftlich tragbaren Versicherungsschutzes ausgeschlossen sind, soll zur Verbesserung dieser Tatsachen¬ grundlage der Bericht der Wirtschaftsministerkonferenz abgewartet werden. Die Vor¬ sitzländer werden sich deshalb über das weitere Vorgehen verständigen, sobald der Bericht der Wirtschaftsministerkonferenz vorliegt. Frage 3: Welche Versicherer bieten in Sachsen eine bezahlbare Elementarscha¬ densversicherung für die sogenannten Risikogebiete mit den Gefähr¬ dungsklassen 3 und 4 an? Eine Übersicht im Sinne der aufgeführten Fragestellung liegt nicht vor. Der bedeu¬ tendste Teil der Schadens- und Unfallversicherungsunternehmen steht unter der Auf¬ sicht des Bundes (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin). Flierüber liegen den Ländern keine Daten vor. Unter Aufsicht des Landes Sachsen stehen keine Schadens- und Unfallversicherungsunternehmen. In gefährdeten Gebieten erfolgt mit¬ unter eine individuelle Risikobegutachtung bzw. werden getroffene Präventivmaßnah¬ men, Selbstbehalte oder Vorschäden in der Kalkulation der Versicherungsprämie berücksichtigt. Auch gestaltet sich für jeden (potentiellen) Versicherungsnehmer die Wertung einer bezahlbaren Elementarschadensversicherung individuell. Frage 5: Wie hoch ist die derzeitige Anzahl von Hauseigentümern ohne Elemen¬ tarschadenversicherung in den Risikogebieten? Der Staatsregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2016-06-06T15:01:59+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes