STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Pfau, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5081 Thema: Frühe Hilfen bilden lokale und regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangeboten in denen die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig verbessert werden sollen. Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Familienhebammen sind in Sachsen im Einsatz? (Bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten) Zur Anzahl der in den Landkreisen und kreisfreien Städten im Einsatz befindlichen Familienhebammen wird auf den Bericht der Staatsregierung zum Antrag Drs.-Nr.: 6/2657 verwiesen . Frage 2: Wie hoch waren die finanziellen Mittel, welche zur Förderung der Ehrenamtsstrukturen Verwendung fanden. (Bitte aufgeschlüsselt in den Jahren 2012 - 2015 nach Landkreisen und kreisfreien Städten) Die finanziellen Mittel aus der Bundesinitiative Frühe Hilfen gemäß § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) zur Förderung der Ehrenamtsstrukturen sind in der Anlage 1 aufgeführt. Frage 3: Wie ist die personelle Ausstattung in den Schwangerschaftsberatungsstellen in Sachsen? (Bitte aufgegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten) ~~ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 41-0141.51-16/425 Dresden, ~Juni 2016 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium fllr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Die personelle Ausstattung in den Schwangerschaftsberatungsstellen ist an Hand der mit Landesmitteln geförderten Vollzeitäquivalente in der Anlage 2 dargestellt. Der Staatsregierung liegen darüber hinaus keine gesicherten Erkenntnisse vor, in welchem Umfang weitere Personalkapazitäten im Rahmen von kommunalen Planungen vorhanden sind. Frage 4: ln welcher Höhe kam es zu Kürzungen der finanziellen Mittel für Aufgaben der Frühen Hilfe? (Bitte aufgegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten) Die Mittel sowohl im Rahmen der Landesförderung (Koordinatoren der regionalen Netzwerke für Kinderschutz und Frühe Hilfen, aufsuchende präventive Arbeit der Jugendämter ) als auch im Rahmen der Bundesförderung (Bundesinitiative Frühe Hilfen) wurden nicht gekürzt. Im Bereich der Landesförderung sind die bewilligten Mittel von 1.455.134,80 € im Jahr 2015 auf 1.615.904,37 im Jahr 2016 gestiegen. Die Höhe der für die einzelnen Landkreise bewilligten Mittel entspricht in beiden Jahren in etwa der Höhe der Antragstellung durch die Gebietskörperschaft. Zwei Landkreise haben im Jahr 2016 eine geringere Landesförderung als im Jahr 2015 beantragt (vgl. Drs.-Nr.: 6/5016). Auch die Mittel, die für die Umsetzung der Bundesinitiative Frühe Hilfen in den Kommunen zur Verfügung standen, wurden nicht gekürzt. Es wurden in den Jahren 2015 und 2016 lediglich Verschiebungen zwischen dem Antragsbudget für den kommunalen Bereich zugunsten des Budgets für landeszentral durchgeführte Qualifizierungsmaßnahmen für Familienhebammen/Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Netzwerkkoordinatoren in Höhe von insgesamt rund 105 T€ im Jahr 2015 und 80T€ im Jahr 2016 vorgenommen. Da die Landkreise und kreisfreien Städte aufgrund der zentral geplanten und finanzierten Qualifizierungsmaßnahmen im Gegenzug dafür keine Mittel in ihrer kommunalen Planung berücksichtigen müssen, handelt es sich um keine Kürzungen. Frühe Hilfen umfassen ein breites Spektrum von Unterstützungsmaßnahmen, die im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung auf der Grundlage eigenverantwortlicher örtlicher Planungen umgesetzt werden. Der Staatsregierung liegen keine gesicherten Informationen vor, ob es hierbei zu Kürzungen in einzelnen Gebietskörperschaften gekommen ist. Mit freundlichen Grüßen Anlagen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN auf der Grundlage der Bundesinitiative Frühe Hilfen ausgereichte Mittel Anlage 1 zur Drs.-Nr.: 6/5081 zur Förderung von Ehrenamtsstrukturen im Bereich der Frühen Hilfen (2012-2015) Landkreis/ Haushaltsjahr 2015*! kreisfreie Stadt Haushaltsjahr 2012 Haushaltsjahr 2013 Haushaltsjahr 2014 Chemnitz 0,00{ 0,00{ 17.880,03 { 19.567,50 { 1 Erzgebirgskreis 0,00{ 4.962,20 { 17.452,54 { 27.200,00 { Mittelsachsen 0,00{ 12.249,70 { 25.709,29 { 27.678,00 { Vogtlandkreis 0,00{ 0,00{ 0,00{ 0,00€1 LK Zwickau 0,00{ 19.417,10 { 32.589,54 { 24.317,51 { Dresden 10.941,58 { 89.131,26 { 87.984,90 { 97.672,59 { LK Görlitz 0,00{ 0,00{ 0,00{ 0,00{ LK Bautzen 0,00{ 0,00{ 0,00{ 0,00{ LK Meißen 0,00{ 3.324,33 { 1.770,20 { 7.100,00 { Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 0,00{ 0,00{ 0,00{ 0,00{ Leipzig 0,00{ 0,00{ 2.317,30 { 9.000,00{ Nordsachsen 968,66 { 5.880,45 { 16.318,31 { 26.130,65 { LK Leipzig 0,00{ 3.933,71 { 4.519,18 { 0,00{ Gesamt 11.910,24€ 138.898,75 € 206.541,29 € 238.666,25 € Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen, eigene Berechnungen * bewilligte Mittel (Verwendungsnachweisprüfung ist noch nicht abgeschlossen.) aus dem Haushalt des Freistaates Sachsen Anlage 2 zur Drs.-Nr.: 6/5081 geförderte Vollzeitäquivalente (VzÄ) in Schwangerschaftsberatungsstellen Landkreis/ im Haushaltsjahr 2016 aus Landesmitteln kreisfreie Stadt geförderte Vollzeitäquivalente Chemnitz 7,750 Erzgebirgskreis 10,475 Mittelsachsen 8,050 Vogtland kreis 5,500 LK Zwickau 9,200 Dresden 14,000 LK Görlitz 8,500 LK Bautzen 8,900 LK Meißen 6,650 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 6,025 Leipzig 13,900 Nordsachsen 4,200 LK Leipzig 5,750 Gesamt 108,900 Quelle: Landesdirektion Sachsen, Stand 12.05.2016 2016-06-07T12:17:32+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes