STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9896 Dresden M^ai 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Pfau, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5084 Thema: Spam- und Phishing-Mails Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Zahl der Verbraucherbeschwerden zu Spam- und Phishing-Mails schienen 2014 und 2015 einen neuen Höhepunkt zu erreichen. Die Versender schicken Mails unter den Namen großer und bekannter Unternehmen und machen es den Verbrauchern zunehmend schwieriger, den betrügerischen Hintergrund zu erkennen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Fälle kamen 2014 und 2015 zur Anzeige? (Bitte aufgeschlüsseit nach Landkreisen und Kreisfreien Städten) Frage 2: Welche namenhaften Unternehmen wurden für derartige Spam- und Phishing-Mails am häufigsten missbraucht? Frage 3: Wie viele Schadensfälle mit Schadsoftware sind bekannt? (Bitte aufgegliedert nach Landkreisen und Kreisfreien Städten) Frage 4: Wurden mögliche Täter ermittelt, wenn ja wie viele? (Bitte aufgegliedert nach Landkreisen und Kreisfreien Städten) Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, S, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI11N1STER1UM DES INNERN PTeistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die sächsische Polizei führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellungen. Wie viele Fälle von Spam- und Phishing-Mails in den Jahren 2014 und 2015 zur Anzeige gekommen sind, welche namenhaften Unternehmen für derartige Spam- und Phishing- Mails am häufigsten missbraucht wurden, wie viele Schadensfälle mit Schadsoftware bekannt geworden und wie viele Täter dazu ermittelt worden sind, wird statistisch nicht erfasst. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müssten insofern alle in Frage kommenden Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden. In den Jahren 2014 und 2015 wurden im Freistaat Sachsen zu Betrugs- und Fälschungsdelikten sowie Erpressungen im Zusammenhang mit sogenannter Ransomware, jeweils mit dem Tatmittel "Internet", über 14.000 Fälle erfasst. Diese Fälle müssten für die Beantwortung der Anfrage einzeln danach ausgewertet werden, ob sie im Sinne der Fragestellungen mittels E-Mail (Spam- und Phishing-Mails) begangen worden sind. Der dafür erforderliche Aufwand kann nicht abgeschätzt werden. Es wäre jedoch notwendig, mehrere Sachbearbeiter über einen mehrere Wochen währenden Zeitraum mit den Recherchen und Auswertungen /zu beauftragen. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdi ^nstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Eine solche aufwendige Reche/'che/ist unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten. Mit freundlichen Grüßen MäTkus Ulbig Seite 2 von 2 2016-06-02T09:56:23+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes