STAATSM1N1STERIUM DES1NNER1N Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/9901 Dresden.s . Juni 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Pfau, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5085 Thema: Demonstrationsgeschehen 1. Mai 2016 Flauen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: F rage 1: Wie viele Polizistinnen und Polizisten sowie Demonstrantinnen und Demonstranten nahmen bei den Demonstrationen am 1. Mai in Flauen teil? (aufgeteilt nach den angemeldeten Demonstrationen) Über die Teilnahme von Polizistinnen und Polizisten bei Versammlungen am 1. Mai 2016 in Flauen liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Sofern die Fragestellung auf die im Rahmen des Polizeieinsatzes anlässlich des Versammlungsgeschehens eingesetzten Polizeibediensteten abzielt, wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/5037 sowie auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/5040 verwiesen. Hinsichtlich der Anzahl an Teilnehmern bei den durchgeführten Versammlungen wird auf die Anlage der zusammenfassenden Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 bis 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/5040 verwiesen . Frage 2: Warum wurde bei einer Kundgebung auf dem oberen Teil der Bahnhofstraße mehreren Abgeordneten von der Polizei der Durchlass verwehrt ? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Warum war bei der Kundgebung "Straße der Musik" zeitweise kein Kontaktbeamter für die Veranstalter erreichbar? Die zuständige Versammlungsbehörde setzte während des Versammlungsgeschehens drei Mitarbeiter ein. Die telefonische Erreichbarkeit einer der Mitarbeiter war grundsätzlich durchgängig sichergestellt. Versammlungen und Veranstaltungen, in deren Zusammenhang nicht unmittelbar Störungen prognostiziert wurden, sind durch den Polizeivollzugsdienst im Rahmen eines dezentralen Raumschutzkonzeptes beachtet worden. Darüber hinaus befanden sich Kommunikationsteams der sächsischen Polizei im Einsatz. Konkret zugewiesene "Kontaktbeamte " zur genannten Kundgebung sah das Einsatzkonzept des Polizeivollzugsdienstes nicht vor. Frage 4: Warum wurde von der Polizei nicht auf Bitten der Veranstalter der "Straße der Musik" reagiert, Neonazis vom Veranstaltungsgelände zu entfernen? Der Polizeivollzugsdienst erhielt im Rahmen der Einsatzmaßnahmen die Information, dass e^s Störungen, verursacht von Personen der rechten Klientel, geben würde. Daraufhih ' wurden unverzüglich Einsatzkräfte mit der Überprüfung dieser Meldung beauftragt . ,'Vor/Ort wurden durch die Polizeibediensteten keine entsprechenden Feststellungen c^trpffen. Mit fr^ufndlichen Grüßen Seite 2 von 2 2016-06-06T10:40:25+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes