STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 101097 Dresden Präsident des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/5089 Thema: "Integrationspaket" Kabinettsbeschluss vom 4. März 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 4. März hat das sächsische Kabinett in einer Sondersitzung das sog. „Integrationspaket" beschlossen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Auf die Antwort zur Kleinen Anfrage zur Drs.-Nr.: 6/5069 Thema: Integrationspaket der Staatsregierung wird verwiesen. Frage 1: Welche Maßnahmen und Programme sind Bestandteil des sog. „Integrationspaketes "? (Bitte unter Angabe des fachlich zuständigen Ministeriums sowie des für die jeweiligen Maßnahmen vorgesehenen Fördervolumens .) Mit dem 34,4 Mio. Euro untersetzten Integrationspaket und den darin beschlossenen Maßnahmen stärkt der Freistaat Sachsen vorhandene Strukturen und hilft, neue Instrumente zu schaffen: A) Grundlegende Kenntnisse und Spracherwerb - „Wegweiserkurse": 3 Millionen Euro in 2016 - Kurs „DEUTSCH SOFORT": 6 Millionen Euro im Jahr 2016 - „DEUTSCH QUALIFIZIERT"/ 400 Stunden: 3 Millionen Euro im Jahr 2016 - Förderung von „Sprach- und Integrationsmittler": 1 Million Euro im Jahr2016 Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) INT-0141.51-16/428 Dresden, 6. Juni2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner Straße 19a 01099 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat B) Förderung von „RL Soziale Betreuung Flüchtlinge" vom 8. Juli 2015 und „RL Integrative Maßnahmen" vom 13. August 2015 - Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration zur Förderung der sozialen Betreuung von Flüchtlingen in kommunalen Unterbringungseinrichtungen (RL Soziale Betreuung Flüchtlinge) vom 8. Juli 2015 Über die Richtlinie Soziale Betreuung Flüchtlinge erhalten die Kommunen mehr Mittel. Die bisher veranschlagten 4,6 Millionen Euro werden um 5 Millionen Euro aufgestockt. - Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz Geschäftsbereich Gleichstellung und lntegrationzur Förderung der sozialen Integration und Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (RL Integrative Maßnahmen ) vom 13. August 2015 Ziel der Richtlinie ist die gesellschaftliche Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und Koordination der Integrationsarbeit in den Landkreisen. Die bisherigen Mittel von 2 Millionen für Teil 1 I Verbände und Vereine 2,5 Millionen für Teil 2 I Kreisfreie Städte und Landkreise werden zusammen um 8 Millionen Euro aufgestockt. C) Kommunale lntegrationskoordinatoren/-innen Zur Unterstützung der Amts- und Verantwortungsträger in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sollen den Kommunen bei den Landkreisen kommunale Integrationskoordinatoren an die Seite gestellt werden. Dafür sind 4,5 Millionen Euro in 2016 vorgesehen . D) Stärkung von Frauen mit Migrationshintergrund Für dieses Vorhaben sind 400.000 Euro in 2016 vorgesehen. E) Gewaltschutz Unter den Flüchtlingen befinden sich viele Frauen und Mädchen mit traumatischer Gewalterfahrung, die eines besonderen Schutzes bedürfen. Hierfür stehen 2,9 Millionen Euro zu Verfügung. F) Ehrenamt qualifizieren Zur Stärkung des Ehrenamtes sind Fortbildungskurse vorgesehen. Hierfür stehen wiederum 500.000 Euro im Jahre 2016 zur Verfügung. G) Broschüre „Orientierungshilfe für Asylsuchende" Zur Orientierung der Asylsuchenden soll die Broschüre für 0, 1 Millionen Euro neu aufgelegt werden. Seite 2 von 3 SACHSEN Frage 2: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Welche der unter 1. genannten Maßnahmen und Programme werden bereits umgesetzt ? (Bitte einzeln auflisten mit Starttermin.) Die in Bezug auf die bisherigen Fördergegenstände aufgestockten Förderrichtlinien werden fortlaufend umgesetzt. Frage 3: Ab und bis wann sollen die übrigen unter 1. genannten Maßnahmen und Programme begonnen bzw. beendet werden? (Bitte einzeln auflisten.) Die unter A) und C) aufgeführten „Spracherwerbskurse", „Sprach- und Integrationsmittler " sowie „Kommunaler Integrationskoordinator" sollen Eingang in die „Richtlinie Integrative Maßnahmen" finden. Für die unter A) und F) aufgeführten „Wegweiserkurse" und „Fortbildungskurse zur Stärkung des Ehrenamts" erfolgen die Vorbereitungen von Ausschreibungen . Die unter D) aufgeführte Maßnahme „Stärkung von Frauen mit Migrationshintergrund " findet durch Aufstockung der „Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit " vom 9. März 2016 Berücksichtigung. Durch die Aufstockung der Mittel für Frauenhäuser können die geplanten Maßnahmen unter E) „Gewaltschutz" durchgeführt werden. Frage 4: Welche der unter 1. genannten Maßnahmen und Programme sollen in den Haushaltsjahren 2017/2018 fortgeführt werden und welche nicht? (Bitte begründen warum nicht. Der Themenkomplex Integration spielt auch bei den Verhandlungen zum Staatshaushalt der Jahre 2017/2018 eine gewichtige Rolle. Ein Beschluss zum Doppelhaushalt 201712018 durch den Sächsischen Landtag steht noch aus. Mit freundlichen Grüßen Seite3 von 3 2016-06-07T12:16:09+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes