STAATSMINISTERIIJM des mmm Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8457 Dresden, 1. Januar 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/509 Thema: Erkenntnisse aus der Forschungsstudie „Rechts motivierte Mehrfach- und Intensivtäter in Sachsen“ des HAU zur verbotenen Fortführung der Neonazigruppierung „Sturm 34“ in der Region Mittweida Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Forschungsstudie .Rechts motivierte Mehrfach- und Intensivtäter in Sachsen1 des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung der TU Dresden (HAIT) finden sich im Kapitel 2.6. ,Sturm 34‘ auf Seite 143 folgende Aussagen über den ehemaligen Anführer und weitere Gruppenmitglieder der am 23. April 2007 durch das Sächsische Staatsministerium des Innern SMI verbotenen Gruppierung W.: .Nach seiner Haft beteiligte sich W. im Zeitraum 2009 bis 2012 erneut an mindestens fünf PMK-Gewalttaten. Erkenntnissen des LfV zufolge bewegte sich der Ex-S-34-Anführer W. in jüngerer Vergangenheit in verschiedenen Spektren der Szene. Von den 18 IT tauchte neben W. im Zeitraum 2007 bis 2011 nur noch ein Teil bei Gewalttaten auf, darunter die IT-I. Ronny F., Dagobert H., Rene L., Günther N. und Rico T. sowie die IT Emil G. und Rene S. Die nachfolgend tabellierte, sich aus dem LKA-Datensatz speisende Aufstellung mit 23 Gewaltdelikten mit S-34-Gruppenbezug leidet möglicherweise an Untererfassung, da aus einem anderen polizeilichen Bestand Hinweise auf mindestens 14 weitere Gewaltdelikte mit Beteiligung von S-34-IT vorliegen, deren Kurzsachverhalte einen PMK-Bezug nahelegen.111 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. Frage 1: Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, dass Mitglieder der Neonazi-Gruppierung „Sturm 34“ nach dem Gruppenverbot am 23. April 2007 die Gruppierung fortgeführt haben? STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Wenn ja, warum wurde gegen die Täter nicht analog des Verfahrens der Fortführung „Skinhead Sächsische Schweiz“ (SSS) ermittelt bzw. Anklage erhoben? Frage 3: Wenn nein, wie lassen sich die oben zitierten Aussagen anders interpretieren als eine Fortsetzung der Gruppenaktivitäten und Zusammenhänge trotz Verbotes? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Im Zuge der Durchsetzung des Vereinsverbots vom 23. April 2007 gegen die Kameradschaft „Sturm 34“ lagen den Sicherheitsbehörden Anhaltspunkte vor, dass ehemalige Mitglieder die verbotene Gruppierung fortführen. Die Strafverfolgungsbehörden ermittelten hierzu in 24 Fällen wegen des Verdachts von Verstößen gegen das verfügte Vereinsverbot gemäß § 20 Vereinsgesetz bzw. § 85 StGB. In einem Fall wurde Anklage gegen zehn Personen erhoben. Im Übrigen ergaben die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Anklage. Inwieweit wird überprüft, ob der zitierte LKA-Datensatz mit der Aufstellung von 23 Gewaltdelikten mit S-34-Gruppenbezug unter Untererfassung leidet und welche Konsequenzen hat eine solche Überprüfung hinsichtlich des Tatverdachtes einer Gruppenfortführung? Nach dem Ergebnis einer Prüfung durch das Operative Abwehrzentrum (OAZ) der sächsischen Polizei ist der zitierte LKA-Datensatz nicht zu beanstanden. Ein hinreichender Tatverdacht, dass die in Rede stehenden Gewalttaten mit dem Ziel vorge-nomtpen wurden, den organisatorischen Zusammenhalt der verbotenen Vereinigung i en, konnte ebenfalls nicht festgestellt werden. Frage 4: Grüßen Seite 2 von 2 U03