STAATSM11N1STER1UM DES INNERN Freistaat SAC1-ISE1N DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.50/9897 Dresden, ?// Mai 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/5090 Thema: Abbau von Überstunden und Mehrarbeit in der sächsischen Polizei im April 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen gelang es den Beamten der sächsischen Polizei im Monat April nicht die Anzahl von 60 Mehrarbeitsstunden zu unterschreiten ? (Bitte aufschlüsseln nach Monat, Polizei Polizeidirektionen, Landeskriminalamt, Präsidium der Bereitschaftspolizei, Hochschule der Sächsischen Polizei, Polizeiverwaltungsamt und Polizeirevieren!) Polizeidirektion Chemnitz davon [ Polizeirevier Freiberg Polizeidirektion Dresden davon Polizeirevier Riesa Polizeidirektion Görlitz Polizeidirektion Leipzig Polizeidirektion Zwickau davon Polizeirevier Auerbach Polizeirevier Glauchau Polizeirevier Flauen Polizeirevier Werdau Polizeirevier Zwickau Landeskriminalamt Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) Präsidium der Bereitschaftspolizei Polizeiverwaltungsamt 11 13 56 11 15 65 164 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM11N1STER1UM DES 11MNERN Freistaat SACtiSETN Frage 2: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1) konnte die Mehrarbeit aus welchen Gründen nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten werden? Im April 2016 war bei 203 Beamten die Mehrarbeit älter als ein Jahr. Die Gründe, weswegen die Mehrarbeit nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten wurde, werden statistisch nicht erfasst. Frage 3: In wie vielen Fällen bezogen auf Frage 1 i. V. m. Frage 2 wurde die Mehrarbeit durch Zahlung einer Mehrarbeitsvergütung abgegolten? Im Monat April 2016 wurde keine Mehrarbeit vergütet. Frage 4: In wie vielen Fällen wurde im April 2016 eine Mehrarbeitszeit von fünf Stunden in der monatlichen Abrechnung nicht erreicht, sodass diese tatsächlich geleisteten ßflehrar&eitsstunden verfallen sind? In 340/Fällen wurde im April 2016 eine Mehrarbeitszeit von fünf Stunden in der monatlichen /Abrechnung nicht erreicht, so dass diese tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden verfallen s/nd. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 2016-06-02T09:55:38+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes