STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STMTSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01097 DÍ€sd€n Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Garsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/5095 Thema: Arbeitsanteil bestimmter Kleinkriminalität in Staatsanwaltschaften Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkuno: Die Beantwortung der Fragen erfolgt auf der Grundlage des Systems Pebb$y, das der Personalbedarfsberechnung bei den sächsischen Staatsanwaltschaften zugrunde gelegt wird. Für die tatbestandsbezogene Berechnung der Arbeitsanteile an der Gesamtarbeitszeit der sächsischen Staatsanwälte wurden die Pebb$y-Basiszahlen herangezogen, welche die durchschnittliche Bearbeitungszeit pro Verfahren für Staatsanwälte geknüpft an den Sachgebietsschli.issel, der mehrere Straftatbestände umfassen kann, ausweisen. lm Rahmen der durchgeführten Datenbankauswertung konnte im Hinblick auf die erfragten Straftatbestände lediglich die Anzahl der bei den sächsischen Staatsanwaltschaften gegen einzelne Beschuldigte geführten Ermittlungsverfahren, d.h. die Anzahl der Beschuldigten, ermittelt werden, da nur auf diese Weise der Tatvorwurf gesondert ausgewiesen werden kann. Da sich ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren auch gegen mehrere Beschuldigte richten kann, ist die Anzahl der Erm ittl ungsverfahren regelmäßig geringer. w Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen. de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E-KLR-151 1/'16 Dresden, ,. Juni 2016 Ël r Hl[tË WANDEL HINTER GITTERN 300 Jshre Gefängnis Waldhcin 30O Jahre såch:ixhe Vollzuqsqeschìchtc Hausanschrlft: Sächslsches Staatsmlnlsterlum de¡ Justlz Hosp¡talstraße 7 01097 Dresden Br¡efpost i¡ber Deutsche Post 01 095 Dresden www.justiz,sachsen.de/smj Verkehrsverblndung Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hosp¡talstraße 7 Zugang fur ôlektron¡sch sign¡erts sowie für verschli¡sselto elektronischê Dokument € nur über das Elgktron¡scho Gerichts- und VeNaltungspostfach; nåharê lnformat¡onên unteÍ w.egvp.do Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Der Berechnung wurden die Jahre 2014 und 2015 zugrunde gelegt Dies vorangestellt werden die Fragen wie folgt beantwortet: Frage 1: Welchen prozentualen Anteil an der gesamten Arbeit der Sächsischen Staatsanwaltschaften nimmt die Bearbeitung von Fällen der Erschleichung von Leistungen nach $ 265a des Strafgesetzbuches (SIGB) ein? lm Jahr 2014 wurden durch die sächsischen Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren nach $ 265 a StGB gegen 16.578 Beschuldigte und im Jahr 2015 gegen 15.990 Beschuldigte geführt. Diese Verfahren werden im Wesentlichen unter dem Sachgebietsschlüssel ,,26 Betrug und Untreue" erfasst. Unter Zugrundelegung der für dieses Sachgebiet vorgesehenen durchschnittlichen Bearbeitungszeit (vgl. die Ausführungen in der Vorbemerkung ) ergibt sich hinsichtlich dieser Verfahren ein Arbeitszeitanteil der Staatsanwälte in den Jahren 2014 und 2015 von jeweils ca. 5o/o der Gesamtminutenzahl. Bei diesem Ergebnis ist jedoch darauf hinzuweisen, dass Verfahren nach $ 265a SIGB gegenüber den sonstigen in diesem Sachgebiet erfassten Verfahren wegen Betruges und Untreue regelmäßig eine geringere Bearbeitungszeit aufweisen und daher tatsächlich von einem geringeren prozentualen Anteil ausgegangen werden muss. Frage 2: Welchen prozentualen Anteil an der gesamten Arbeit der Sächsischen Staatsanwaltschaften nimmt die Bearbeitung von Fällen des Diebstahls und der Unterschlagung geringwertiger Sachen nach SS 242, 246 StGB i. V. m. g 248a StGB ein? Die Frage wird aus Gründen der Zumutbarkeit nicht beantwortet. Eine isolierte Darstellung des Arbeitszeitanteils von Diebstählen und Unterschlagungen geringwertiger Sachen ($ 248a StGB) ist nicht möglich, da nach dem Straftatbestand des $ 248a SIGB in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften nicht recherchiert werden kann. Ob und inwieweit es sich bei der Diebstahls- bzw. Unterschlagungsbeute um eine geringwertige Sache handelt, wird in den Datenbanken auch nicht anderweitig erfasst, so dass zur Ermittlung entsprechender Fälle die Papierakten zu sämtlichen wegen Diebstahls bzw. Seite 2 von 3 STAATSMìNISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENlw Unterschlagung eingeleiteten Ermittlungsverfahren händisch durchgesehen und daraufhin ausgewertet werden müssten. Eine Datenbankrecherche ergab, dass im Jahr 2014 Verfahren wegen Diebstahls und Unterschlagung gegen insgesamt 35.097 Beschuldigte und im Jahr 2015 gegen insgesamt32.102 Beschuldigte eingeleitet worden sind. Zur vollständigen Beantwortung der Frage wären somit umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbestånden der sächsischen Staatsanwaltschaften und Gerichte erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufrrand zur Beiziehung versendeter Akten, z. B. von Verteidigern, Gerichten, Sachverständigen und Polizei, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Die Staatsregierung kam daher bei der vozunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis , dass eine vollständige Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Strafrechtspflege nicht zu leisten ist. Frage 3: Welchen prozentualen Anteil an der gesamten Arbeit der Sächsischen Staatsanwaltschaften nimmt die Bearbeitung von Fällen der (,,einfachen") vorsätzlichen Körperverletzung nach S 223 StGB und der fahrlässigen Körperverletzung nach S 229 StGB ein? Der Arbeitszeitanteil der Staatsanwälte für das Bearbeiten der wegen Körperverletzung gemäß S 223 StGB und fahrlässiger Körperverletzung gemäß S 229 StGB eingeleiteter Ermittlungsverfahren beträgt für das Jahr 2014 und das Jahr 2015 jeweils ca. 60/o der Gesamtminutenzahl . Mit freundlichen Grüßen F Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2016-06-07T12:16:52+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes