STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51/7363 Dresden, ?5 . Oktober 2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/51 Thema: Abschiebehaft Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 2. Sachsen Frage 1: Wie viele Personen sind aktuell aufgrund welcher in sächsischer Zuständigkeit ergangenen Anordnung wo in Abschiebehaft? (Bitte aufschlüsseln nach dem Ort der Vollstreckung, der Rechtsgrundlage und dem Zweck der Inhaftierung [Überstellung, Zurückschiebung, Abschiebung, Vorbereitung der Ausweisung bzw. zur Sicherung dieser Maßnahmen], Lebensalter, Geschlecht, minderjährige Unbegleitete, Herkunft und dem Zielland der Abschiebung.) Keine. Frage 2: Wie wird für die inhaftierten eine qualifizierte Rechtsberatung sichergestellt? Jeder Abschiebungsgefangene hat Anspruch auf eine kostenfreie Erstberatung durch einen Rechtsanwalt auf Kosten der Hafteinrichtung. Hierfür kann aus einer Liste von Rechtsanwälten ausgewählt werden. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.saehsen.de Frage 3: Für welche Sprachen können die Inhaftierten auf Dolmetscher und Dolmetscherinnen zurückgreifen? Die Abschiebehafteinrichtung greift im Bedarfsfälle auf Dolmetscher- und Sprachdienste für alle Sprachen zurück (u. a. Albanisch, Arabisch, Dari/Paschtu, Englisch, Farsi/Persisch, Französisch, Kroatisch, Russisch, Serbisch, Somali, Tigrinya und Vietnamesisch). Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN UJ..I Freistaat HP SACHSEIN Frage 4: Welche Möglichkeiten haben die Inhaftierten mit der Außenwelt, insbesondere dem Zielland der Abschiebung aus der Haft heraus zu kommunizieren? Abschiebungsgefangene können Mobiltelefone ohne Fotofunktion verwenden. Darüber hinaus wiradie Nutzung eigener internetfähiger Notebooks oder Tablet-PCs zugelassen, in begründeten Ausnahmefällen wird die Nutzung des behördeneigenen Dienstte-leforls gestattet. MiVftfeurjdlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2