STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Tischendorf, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5102 Thema: GRW-Mittelinanspruchnahme in Sachsen Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0421/41/5 Dresden, OB. * Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In jüngster Zeit wurde von der Sächsischen Aufbaubank mehrfach über den Rückgang bei Bewilligungen zur einzelbetrieblichen Investiti¬ onsförderung von 2014 auf 2015 in Sachsen berichtet. Außerdem wird die vollständige Mittelbindung für das Jahr 2016 als kritisch einge¬ schätzt. Gleichzeitig hat der Bund seinen kofinanzierten Anteil an die¬ sem GRW-Wirtschaftsförderungsprogramm für Struktur-schwache Regionen mit Blick auf die nächsten Jahre - auch für Sachsen - in nennenswerter Höhe verstetigt (Regionalpolitischer Bericht der Bund- Länder-Gemeinschaftsaufgabe, Bundestagsdrucksache 18/7500). Um die Investitionsneigung generell wieder zu erhöhen, aber vor allem um den sächsischen Mittelstand für die Herausforderungen der Zukunft fit zu machen (Demograph. Wandel, Industrie 4.0, Globalisierung etc.), haben v. a. Kammern und Verbände in den letzten Monaten beim Säch¬ sischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf eine Überarbeitung der entsprechenden Richtlinie gedrängt, um die mittel¬ fristig noch zur Verfügung stehenden Fördermittel bestmöglich in der sächsischen Wirtschaft zu binden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hat sich seit dem Jahr 2000 (aufgeschlüsselt nach Jah¬ ren) die zusätzliche GRW-Mittelinanspruchnahme Sachsens von anderen Bundesländern entwickelt? In den nachfolgend aufgeführten Jahren konnten von anderen Bundeslän¬ dern und auch aus Rückzahlungen zusätzliche Barmittel und Verpflichtungs¬ ermächtigungen (Bundesmittel) in Anspruch genommen werden: Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamlllc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMIN1STERIÜM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Jahr Barmittel in € Verpflichtungsermächtigungen in € 2000 188.666,70 2001 2002 37.000.000,00 13.906.000,00 2003 35.000.000,00 2004 43.500.000,00 2005 2006 28.091.939,37 28.291.000,00 2007 3.810.515,00 12.994.000,00 2008 2009 2010 10.983.598,00 1.892.500,00 2011 2012 2013 998.478,00 2014 5.602.136,00 Frage 2: Ist es zutreffend, dass für das Jahr 2015 Rückzahlungen von GRW- Mitteln an die Bundesregierung erfolgen und falls ja, in welcher Höhe und welche Ursachen sieht die Sächsische Staatsregierung die zu dieser Entwicklung geführt haben? Im Jahr 2015 hat der Freistaat Sachsen 2,3 Mio. € (1,8 %) Barmittel vom Bund nicht abgerufen. Des Weiteren konnten 15,1 Mio. € (13,2 %) an Verpflichtungsermächtigun¬ gen für die Folgejahre nicht belegt werden. Ursächlich dafür sind die veränderten Beihilferegelungen seit 1. Juli 2014 mit erheblich reduzierten Fördersätzen und einem weitgehenden Förderausschluss für große Unter¬ nehmen. Frage 3: Rechnet die Sächsische Staatsregierung auch im Jahr 2016 und den Folgejahren damit, dass von der sächsischen Wirtschaft die zur Ver¬ fügung stehenden Mittel nicht vollständig abgerufen werden und wie begründet sie diesbezügliche ihre Auffassung? Für das Jahr 2016 ist eine Prognose, ob die zur Verfügung stehenden Mittel vollständig abgerufen werden können, noch nicht möglich. Die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Ver¬ kehr zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschafts¬ aufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" wurde Mitte 2015 novelliert. Dabei wurde diese Richtlinie an den geänderten Koordinierungsrahmen angepasst, auf die Finanzsituation der Kommunen reagiert und die Fördersätze auf bis zu 90 % er¬ höht. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIII 1V1 FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" wird derzeit an die aktuellen Herausforderungen angepasst. Geplant ist, nicht nur neu geschaffene, sondern auch gesicherte Arbeitsplätze in die Berechnung der förderfähigen Kosten einzubeziehen und damit zusätzliche Anreize für unternehmerische Investitionen zu schaffen. Das Größenwachstum bestehender Be¬ triebsstätten soll weiterhin durch Höchstfördersätze unterstützt werden. Investitionen in digitale Produktions- und/oder Arbeitsprozesse sollen zuwendungsfähig werden, wenn damit die vorhandenen Dauerarbeitsplätze gesichert werden. Unternehmen die eine überdurchschnittliche Exportquote bzw. überdurchschnittliche Aufwendungen für For¬ schung und Entwicklung nachweisen, sollen Investitionsanreize für die Sicherung von bestehenden Dauerarbeitsplätzen erhalten. Unternehmen mit Tarifbindung im Sinne des Tarifvertragsgesetzes sollen Zuwendungen für Investitionen bei der Sicherung vor¬ handener Dauerarbeitsplätze erhalten. Da der Bund bisher noch keinen Haushaltsplan für die Jahre nach 2016 beschlossen hat, ist für die Folgejahre noch nicht verbindlich bekannt, wie viele GRW-Mittel zur Ver¬ fügung stehen werden. Aufgrund der geänderten Richtlinien bleibt die weitere Entwicklung der GRW- Mittelinanspruchnahme abzuwarten. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2016-06-06T15:02:56+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes