STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/5103 Thema: Unterstützung der Justiz durch rechtsmedizinische Sachverständige Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Rechtsmedizi nischen Institute haben zwei Funktionen. Sie nehmen einerseits Aufga ben der Forschung und der Lehre wahr und andererseits hoheitliche Aufgaben, unter anderem die der Erstellung von rechtsmedizinischen Gutachten im Rahmen der Strafverfolgung." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Es ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtsmedizinischen Institute bei der Er stellung von rechtsmedizinischen Gutachten selbst keine hoheitlichen Aufga ben wahrnehmen bzw. keine Hoheitsträger sind. Der Staat und der Sachver ständige stehen einander in einem Vertragsverhältnis gegenüber, aus dem für die Rechtsmedizinischen Institute grundsätzlich der Entschädigungsan spruch nach den Bestimmungen des bundesrechtlichen Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (JVEG) entsteht, wenn die Institute den Auftrag erfüllen. Dementsprechend sind die Dienstvertragsbe stimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches anzuwenden. Gleichwohl wird nachfolgend auch zu den Fragen Stellung genommen, die auf die Wahrneh mung von hoheitlichen Aufgaben abstellen. Frage 1: Wie hat sich die Bearbeitungszeit für die Erstellung rechtsme dizinischer Gutachten in den Bereichen forensische Pathologie sowie Traumatologie im Rahmen eines Strafverfahrens seit 2011 bis Ende 2015 entwickelt (Bitte nach Landgerichtsbezirken aufschlüsseln)? Zur Beantwortung wird für das Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig (IRM Leipzig) auf die Anlage 1 und für das Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus Dresden (IRM Dresden) auf die Anlage 2 verwiesen. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/1/97-2016 Dresden, 0^2-. Juni 2016 Tagder I Deutschen Einheit I Freistaat Sachsen 2016 Zertifikat seit 2007 ludit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. •Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie hat sich die Mitarbeiterzahl in den beiden Rechtsmedizinischen Insti tuten sowie der Prosektur in Chemnitz seit 2011 bis Ende 2015 entwickelt (Bitte nach Instituten sowie der Prosektur aufschlüsseln)? Der Personalbestand des IRM Leipzig und dessen Prosektur Chemnitz hat sich wie folgt entwickelt: Personalbe stand1 (Anzahl2 Mitarbeiter /-innen) 2011 2012 2013 2014 2015 Institut für Rechtsmedizin Leipzig 31 33 37 35 32 Prosektur Chemnitz des Instituts für Rechtsmedizin Leipzig 14 10 8 8 7 Anmerkungen: 11nkl. drittmittelfinanzierte Beschäftigte. 2 Beschäftigte, die an den Standorten Leipzig und Chemnitz beschäftigt sind, werden in beiden Einrichtun gen jeweils als 1 Mitarbeiter/-in gezählt. Dies betrifft in 2011 einen Beschäftigten, ab 2012 zwei. Der Personalbestand des IRM Dresden hat sich wie folgt entwickelt: Personalbe stand 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl der Mit arbeiterin nen) 10 11 9 12 12 Anmerkung: Im IRM Dresden gibt es keine Drittmittelstellen im Sinne sonstiger Forschungsdrittmittel. Frage 3: Welchen prozentualen Anteil der jährlichen Budgets erwirtschaften die rechtsmedizinischen Institute sowie die Prosektur in Chemnitz seit 2011 infolge der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, die gemäß dem Justizvergütungs- und Ent schädigungsgesetz vergütet werden (Bitte nach Instituten und Prosektur sowie nach Jahren aufschlüsseln)? Zu den „hoheitlichen Aufgaben" wird auf die Vorbemerkung zur Beantwortung der Klei nen Anfrage hingewiesen. Zur Beantwortung wird für das IRM Leipzig auf die Anlage 3 und für das IRM Dresden auf die Anlage 4 Bezug genommen. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Zusammenfassend ist für beide Rechtsmedizinischen Institute Folgendes anzumerken: Die beigefügten Gewinn- und Verlustrechnungen zeigen die Ergebnisse der gesamten Rechtsmedizin in Dresden und Leipzig. In den Rechnungen beider Institute sind in den Kostenpositionen alle den Leistungen der Institute zugehörigen Kosten enthalten: direkte Personal- und Sachkosten, auch aus der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung; Personal- und Sachkosten aus der Umlage weiterer Kostenstellen wie z. B. „Allgemeiner Bereich Rechtsmedizin"; Abschreibungen auf Geräte; Gemeinkosten. Die Vergütungen bei beiden Instituten erfolgen überwiegend nach dem bundesrechtli chen Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Eine weitere Abrechnungs vorschrift ist die Gebührenordnung der Ärzte. Das IRM Leipzig hat ergänzend auf Preis vereinbarungen, die aufgrund von Ausschreibungen oder Verträgen mit Auftraggebern entstanden sind, sowie auf den einheitlichen Bewertungsmaßstab (Abrechnungsvor schrift, mit der Leistungen für ambulante Patienten mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen abgerechnet werden) hingewiesen. Die Erlöse können nicht danach separiert werden, nach welcher Abrechnungsvorschrift sie erzielt werden. Eine buchhalterische Darstellung der Kosten nach Abrechnungsvor schriften ist durch die beiden Fakultäten nicht darstellbar (siehe auch die Antwort zu den Fragen 4 und 5 bezüglich der Arbeits- und Personalsituation beim IRM Leipzig und IRM Dresden im Hinblick auf eine manuelle Einzelfallanalyse). Eine wesentliche Ursache für die Defizite in den Gewinn- und Verlustrechnungen liegt in Dienstleistungen für Justiz und Polizei, da die Gebührensätze nach dem bundesrechtli chen JVEG oftmals nicht zur Kostendeckung ausreichen. Die Staatsregierung ist damit befasst, adäquate Lösungsansätze zur Reduzierung der Defizite unter Wahrung der Auf gaben in Forschung und Lehre sowie den Erfordernissen im Dienstleistungsbereich zu erarbeiten (siehe Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/4543). Frage 4: Werden externe Dienstleister im Rahmen der hoheitlichen Aufgabenerfül lung zur Bearbeitung herangezogen? Frage 5: Sollte Frage Ziffer 4 bejaht werden: In welchen Bereichen der hoheitli chen Aufgabenerfüllung (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Zu den „hoheitlichen Aufgaben" wird auf die Vorbemerkung zur Beantwortung der Klei nen Anfrage hingewiesen. IRM Leipzig: Für die Erfüllung der Aufgaben werden nur in wenigen Fällen externe Dienstleister her angezogen. Für die Erstellung von Obduktionsgutachten sind, jeweils abhängig vom zu untersuchenden Einzelfall, mitunter Leistungen durch das Universitätsklinikum Leipzig, vor allem neuropathologische Begutachtungen, virologische Untersuchungen und labor medizinische Analysen, gelegentlich auch Leistungen der Mikrobiologie, der Radiologie Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN und der Zahnmedizin sowie einzelner weiterer Kliniken und Institute des Universitätskli nikums erforderlich. Eine Aufschlüsselung nach Jahren bezüglich der einzelnen Bereiche der Aufgabenerfül lung erfordert eine nachträgliche Analyse der schätzungsweise ca. 2250 Gutachten, die im Zeitraum von 2011 bis 2015 erstellt worden sind. Da aus den Buchhaltungsdaten und den Datenbanken des Instituts keine Ermittlungen der externen Dienstleister erfolgen können (Daten nicht vorhanden), bleibt nur die manuelle Einzelfallprüfung. Selbst wenn pro Akte lediglich ein Zeitbedarf von 10 Minuten angesetzt würde (Ermitteln des Stan dortes im Archiv, Herausholen der Akte, Sichtung des zum Teil umfangreichen Aktenin haltes, Vermerk über die eingeschalteten Dienstleister), ergäbe sich ein Zeitbedarf von 375 Stunden. Dies ist mit den begrenzten Personalressourcen des Instituts nicht zu leis ten. IRM Dresden: Für die Erfüllung der Aufgaben müssen in einzelnen Fällen externe Gutachter mit spezi eller Fachexpertise hinzugezogen werden. Beispielhaft ist auf folgende Fälle hinzuwei sen: - Zur Bearbeitung eines Sektionsfalles „plötzlicher Säuglingstod" werden in der Re gel folgende externe Fachgebiete einbezogen: Radiologie, Neuropathologie, Vi rologie, Mikrobiologie, Stoffwechselscreening sowie die Beteiligung des Instituts für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin; - körperliche Untersuchungen: Radiologie, ggf. klinische Fachbereiche (z. B. Pädi atrie, Kinderchirurgie, Neurologie, Dermatologie, HNO u. a.); - Verhandlungsfähigkeit: klinischer Fachbereich entsprechend des Einzelfalles; Gutachten zur Altersbestimmung: Kinderradiologie, Kinderzahnheilkunde; interdisziplinäre Gutachten nach Aktenlage je nach Krankheitsbild; - Identifizierung von Verstorbenen: Zahnmedizin. Eine Aufschlüsselung nach Jahren bezüglich der einzelnen Bereiche der Aufgabenerfül lung erfordert eine nachträgliche Analyse der über 3700 Gutachten, die im Zeitraum von 2011 bis 2015 erstellt worden sind. Dies ist aufgrund des großen Aufwands innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit nicht machbar. Die vorhandenen Daten der Buchhaltung und Datenbanken des IRM Dresden erfassen diese Angaben in der erforderlichen De taillierungstiefe bisher nicht. Bei einer Einzelauswertung der ca. 3700 Gutachten in den Jahren 2011 bis 2015 ist je Gutachten von einem Aufwand von mindestens 10 Minuten auszugehen, was dem Prozess der Auswahl der Akten aus dem Archiv, der Sichtung der überwiegend sehr ausführlichen Akten, der Auswertung und Zusammenstellung der ex ternen Gutachten entspricht. Damit wäre von einem Zeitaufwand in Höhe von mindes tens 616 Stunden auszugehen. Hierfür kann bei der Arbeits- und Personalsituation des IRM Dresden kein Mitarbeiter freigestellt werden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 4 von 4 Anlage 1 zur Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 6/5103 Gutachten*) IRM Leipzig") 2011 2012 2013 2014 2015"*) 1. Vorläufiges Obduktionsgutachten, in dem die Todesursache und Todesart sowie ein kurz gefasster Kausal zusammenhang hinsichtlich der Entstehung des Todeseintritts formuliert sind (Auftraggeber: Staatsanwaltschaften) i.d.R. 1-2 Tage i.d.R. 1-2 Tage i.d.R. 1-2 Tage i.d.R. 1-2 Tage i.d.R. 1-2 Tage 2. Vollständiges rechtsmedizinisches Gutachten unter Einbeziehung aller Zusatzuntersuchungen (Auftraggeber: Staatsanwaltschaften) i.d.R. 3 Monate i.d.R. 3 Monate i.d.R. 3 Monate i.d.R. 3 Monate i.d.R. 3 Monate 3. Gutachten nach Durchführung körperlicher Untersuchungen von Geschädigten (Auftraggeber: Staatsanwaltschaften und Polizei) ca. 2 Wochen ca. 2 Wochen ca. 2 Wochen ca. 2 Wochen ca. 2 Wochen 4. Andere rechtsmedizinische Gutachten der Beurteilung von Verletzungsmechanismen oder von Kausalzusammenhängen nach verschiedenen Formen der Gewalteinwirkungen oder zu möglichen ärztlichen Sorgfaltspflichtverletzungen (Auftraggeber: Staatsanwaltschaften, Polizei, Gerichte) i.d.R. 3 Monate i.d.R 3 Monate i.d.R. 3 Monate i.d.R. 3 Monate i.d.R. 3 Monate *) Nach Auskunft der Medizinischen Fakultät Leipzig erfolgt gelegentlich auch die Beauftragung des IRM Leipzig durch das Jugendamt bzw. den Allgemeinen Sozialdienst (ASD). *) Hinsichtlich der aufgeführten Bearbeitungszeiten traten keine Unterschiede in den Landgerichtsbezirken auf. ") In Einzelfällen Überschreitung der Fristen. Anlage 2 zur Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 6/5103 Gutachten*) IRM Dresden") 2011***) 2015***) 1. Vorläufiges Gutachten zu Obduktionen (mit Angaben zu Todesursache, Todesart, und Kausalzusammenhängen) erfolgen in der Regel mündlich gegenüber den anwesenden Polizeibeamten unmittelbar nach der Obduktion oder telefonsich auf Anfrage bei deren Abwesenheit Mündliche vorläufige Gutachterstattung Mündliche vorläufige Gutachterstattung 2. Vollständiges Gutachten unter Einbeziehung aller Zusatzuntersuchungen 2 Wochen: unter 1% 3-4 Wochen: 15,4% 6 Wochen: 14,9% 2 Monate: 42,9% 3 Monate: 17,8% länger: 8,2% 2 Wochen: 4,7% 3-4 Wochen: 28,6% 6 Wochen: 14,3% 2 Monate: 26,2% 3 Monate: 19,1% länger: 7,1% 3. Gutachten zu körperlichen Untersuchungen von Geschädigten und Beschuldigten sowie Personen, deren Alter bestimmt werden soll 1-3 Tage: 10,0% 2 Wochen: 45,5% 3-4 Wochen: 40,2% 2 Monate: 3,0% 3 Monate: unter 1% länger: unter 1% 1-3 Tage: 10,9% 2 Wochen: 61,6% 3-4 Wochen: 22,3% 6 Wochen: 3,9 % 2 Monate: unter 1% länger: unter 1% 4. Gutachten nach Aktenlage u. a. zu Kausalzusammenhängen, Verletzungsmechanismen, Hergangsrekonstruktionen, ärztlichen Pflichtverletzungen, Schuldfähigkeitsbeurteilungen sowie Alkohol-, Btm- oder andere Beeinflussungen 1-3 Tage: 8,1% 2 Wochen: 22,8% 3-4 Wochen: 26,2% 6 Wochen: 2,7% 2 Monate: 19,0% 3 Monate: 8,7% länger: 12,5% 1-3 Tage: 10,6% 2 Wochen: 37,3% 3-4 Wochen: 20,0% 6 Wochen: 6,7% 2 Monate: 8,7% 3 Monate: 12,0% länger: 8,7% 5. Gutachten zu Skelettfunden 4-6 Wochen 3-4 Wochen 6. Mündliche Sachverständigentätigkeit vor Land- und Amtsgerichten des Regierungsbezirkes Dresden, in wenigen Fällen auch außerhalb des Regierungsbezirkes Sofortige Erstattung des Gutachtens in der Hauptverhandlung Sofortige Erstattung des Gutachtens in der Hauptverhandlung *) Es werden Gutachten im Auftrag der Land- und Amtsgerichte sowie der Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen des Regierungsbezirkes Dresden erstellt. In geringerer Zahl auch außerhalb des Regierungsbezirkes Dresden und des Freistaates Sachsen. Weitere Auftraggeber sind die Jugendämter bzw. der Allgemeine Sozialdienst (ASD). **) Eine Differenzierung der Bearbeitungszeiten unterteilt nach Landgerichtsbezirken erfolgt nicht. . ***) Die Auszählung der einzelnen Gutachten erfolgte für 2011 und 2015 ohne IT-Unterstützung und damit extrem zeitaufwendig. Für die Ermittlung der Bearbeitungszeiten ist eine Sichtung der Gutachtenaufträge erforderlich. Dabei wurde für die Jahre 2011 und 2015 aus den Auftragseingangs und Ausgangsdaten die manuelle Analyse durchgeführt. Auch hier muss bei einer erweiterten Analyse zumindest mit einem mehrtägigen Aufwand gerechnet werden, der laut Auskunft der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus Dresden (MFD) die Aussagekraft der Antwort qualitativ nicht verbessert. Aus der Sicht der MFD ist die Darstellung für die Jahre 2011 und 2015 repräsentativ (vgl. auch die Antwort zu den Fragen 4 und 5 bezüglich der Arbeits- und Personalsituation beim IRM Dresden). Anlage 3 zur Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 6/5103 Gewinn- und Verlustrechnung Institut für Rechtsmedizin Leipzig 2011-2015 Angaben in EUR Rechtsmedizin Leipzig 2011 2012 2013 2014 2015 Erlöse 1.952.324 2.394.401 2.482.900 3.000.710 2.575.661 Kosten 2.020.491 3.241.758 3.389.149 3.289.919 3.001.099 Ergebnis -68.167 -847.356 -906.249 -289.209 -425.438 Rechtsmedizfn Chemnitz 2011 Erlöse 975.088 Kosten 1.360.473 Ergebnis -385.385 Ergebnis Leipzig + Chemnitz -453.552 -847.356 -906.249 -289.209 •425.438 Anmerkung: Es istnicht mehr möglich, ab 2012 Aussagen zu Kosten und Erlösen getrennt nach dem IRM Leipzig und der Prosektur Chemnitz zu treffen. Dies begründet sich dadurch, dass auf Institutsebene nicht zwischen den Orten der Leistungserbringung unterschieden wird, so dass auch keine belastbare Schätzung vorgenommen werden kann. Eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) für das Institut wird in Leipzig bereits seit einigen Jahren erstellt. Da diese nurgrob zusammenfasst und vielfach händisch erstellt wird, wird in Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum eine Anbindung der Rechnungserstellung am IRM an das SAP-System in die Wege geleitet. Nach Abschluss dieser Anbindung (das IRM hat zurzeit noch eine eigene IT-Betreuung und separate Hardwarestandards) werden ein deutlich verbessertes Controlling sowie zahlreiche Auswertungsmöglichkeiten bestehen. Anlage 4 zur Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 6/5103 Gewinn- und Verlustrechnung Institut für Rechtsmedizin Dresden für das Jahr 2015 Angaben in EUR Rechtsmedizin Dresden 2015 Erlöse 947.800 Kosten 1.585.500 Ergebnis - 637.700 Anmerkung: Laut Auskunft der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus Dresden (MFD) wurde eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) entsprechend den methodischen Vorbemerkungen zur Beantwortung dieser Frage nicht fürdie Jahre vor2015 entwickelt. Solche Daten sind fürdie vorangegangenen Jahre nicht vorhanden. Die MFD hat dem Institut ein leistungsgerechtes Budgetzur Verfügung gestellt und keine institutionsbezogenen GuV fürdie einzelnen Institute entwickelt. Derzeit wird laut Auskunft der MFD an einerweiteren Differenzierung der Controllingdaten für das Institut gearbeitet. Eine detaillierte Aufschlüsselung in die einzelnen Leistungsbereiche der Rechtsmedizin soll bis Ende des Jahres vorliegen. 2016-06-22T14:42:30+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes