STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 0107ôDresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern h ard-von-Li nden a u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Kagelmann, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.:6/5109 Thema: Genehmigung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstw¡rtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden Sehr geehder Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist laut $ 12 Pflanzenschutzgesetz nur auf landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen erlaubt. Auf anderen Flächen (=Nichtkulturland) ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig. Diese darf aber nur erteilt werden, wenn der angestrebte Zweck vordringlich ist und mit zumutbarem Aufwand nicht auf andere Weise erzielt werden kann und überwiegend öffentliche lnteressen, insbesondere des Schutzes von Tier- und Pflanzenarten, nicht entgegenstehen ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Wortlaut hat der Bericht lt. S f 2 ll Satz 4 PflSchG an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit über die erteilten Ausnahmegenehmigungen zu den Jahren 2013 ff. und wo ist dieser öffentlich einsehbar? (es ist bekannt, dass der alle Bundesländer zusammenfassende Bericht über die lnternetpräsenz des BVL einsehbar ist - die Fragestellerin interessieren die sachsenspezifischen Daten) Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul. sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 1 1. Mai 2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t19t5184 Dresden, Ø1.o6, lo'l( Tag der ¡ Dcutschen Einhc¡t a ¡þ¡¡fi¡¡! III Fie¡staãtil ¡ ot._o3. Sachsenro,zor6 o (f)o o) (o oN- - Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www smul sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Skaßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befìnden sich gekennzeichnete Parkplätze am K0nigsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang fûr elektronisch signierte sow¡e für verschlüsselte elektronische DokumenteSeite 1 von 6 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Die Berichte nach $ 12 Abs. 2Satz4Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für die Jahre 2013 bis 2015 wurden vom Freistaat Sachsen nicht veröffentlicht. Dazu besteht nach dem PflSchG keine gesetzliche Verpflichtung. Die Bundesländer melden dem BVL jährlich die gemäß $ 12 Absatz 2 Satz 4 PflSchG erteilten Ausnahmegenehmigungen. Die Meldungen der erteilten Ausnahmegenehmigungen gemäß S 12 Absatz 2 Satz4 PflSchG fürdie Jahre 2013 bis 2015 des Freistaates Sachsen sind den nachfolgenden Übersichten zu entnehmen. Meldung gemäß $ 12 Absatz2 Satz 4 PflSchG für das Jahr 2013: *für Streckenabschnitte von Gleisanlagen, die sich innerhalb dieser Objekte befinden Flächenkategorie AnzahlerteilterGenehmiqunqen genehmigte Wirkstoffe Gültigkeit der Genehmiqunqen Verkehrsflächen, Wege und Plätze (Maßnahmen zur Verkehrssicherung) 156 Glyphosat, Glufosinat,Pelargonsäure bis 31.12.2015 Bahnhöfe, Gleisanlagen, sonstige I nfrastruktu robjekte schienengebundenen Verkehrs 20 Glyphosat, Flazasulfuron , Flumioxazin Umspannwerke, Strommasten oder -leitungen 10 Glyphosat, Flumioxazin *, F lazasu lf u ron* lndustrie- und Gewerbeflächen 91 Glyphosat, Glufosinat Pelargonsäure, Flumil oxazin*, Flazasulfuron* Naturschutzgebiete, Landschaftssch utzgebiete ( Bekämpfung invasiver Arten) keine Rebböschungen (Bekämpfung von ven¡vilderten Reben) keine sonstige Flächen, gegebenenfalls Erläuterung (Deponiegelände) 1 Glyphosat, Triclopyr, Clopyralid bis 31.12.2015 Seite 2 von 6 STAATSMìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Meldung gemäß $ 12 Absatz2 Satz 4 PflSchG für das Jahr 2014: * zt)r Bekämpfung von Riesen-Bärenklau in Landschaftsschutzgebieten beziehungsweise in Nachbarschaft solcher Gebiete ** zt)r Feldmausbekämpfung aufgrund einer Zulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1 107/2009 vom 01.09.2014 bis 29.12.2014 Flächenkategorie AnzahlerteilterGenehmiounqen Genehmigte Wirkstoffe Gültigkeit der Genehmiounoen Verkehrsflächen, Wege und Plätze (Maßnahmen zur Verkehrssicherung) 174 Glyphosat Pelargonsäure Glufosinat Flumioxazin bis zum Zulassungsende des jeweiligen Mittels , Iängstens jedoch bis 31.12.2016 Bahnhöfe, Gleisanlagen, sonstige I nfrastru kturobjekte schienengebundenen Verkehrs 13 Glyphosat Flumioxazin Flazasulfuron Umspannwerke, Strommasten oder -leitungen I Glyphosat Flumioxazin lndustrie- und Gewerbeflächen 110 Glyphosat 2,4D Pelargonsäure Glufosinat Flumioxazin Naturschutzgebiete, Landschaftssch uEgebiete ( Bekämpfung invasiver Arten) 3 Triclopyr * während der Vegetationszeit 2014 Rebböschungen (Bekämpfung von verwilderten Reben) 0 längstens bis 29.12.2014 sonstige Flächen, gegebenenfalls Erläuterung 1 Zinkphosphid .. Seite 3 von 6 STAÀTSI\4INìSTERìUM FÜR UN4WELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Meldung gemäß $ 12 Absatz2 Satz 4 PflSchG für das Jahr 2015 * für Bereiche des industriellen Schienenverkehrs ** Bekämpfung Riesenbärenklau """ Ratron Giftlinsen zur Feldmausbekämpfung nach $ $ 29 PflSchG und Art. 53 VO (EG) Nr. 110712009 12 (2) PflSchutzG in Verbindung mit Frage2: Welche ven¡valtungs¡ntern vorhandenen Handlungsanleitungen und Richtlinien mit welchem Wortlaut gibt es, d¡e dazu geeignet sind, im Rahmen der Ausnahmegenehmigung festzustellen, ob der Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier oder des Naturhaushaltes, nicht entgegensteht und inwiefern und wann wurden diese Handlungsanleitungen seit 2013 bis heute verändert? (bitte insbesondere darauf eingehen , bei welchen Eintragungen das durch das LfULG ausgegebene Formular (,,Antrag auf Genehmigung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden gemäß S 12 Absafz 2 [...] PflSchG [...]") abschlägig beschieden wird - m.a.W. welche Objekte gelten els ,,besonders zu schützen" und ab welchem Abstand oder unter welchen Umständen (bspw. Wartezeit) ist eine Ausnahmegenehmigung zu versagen oder zu erteilen?, vgl. S. 2 de¡ Anlage I zum o.g. Antrag Seite 4 von 6 Flächenkategorie AnzahlerteilterGenehmiqunqen Genehmigte Wirkstoffe Gültigkeit der Genehmiounoen Verkehrsflächen, Wege und Plätze (Maßnahmen zur Verkehrssicherung) 139 Glyphosat Glufosinat Pelaronsäure Maleinsäurehydrazid Flumioxazin in Abhängigkeit des Zulassungsendes des genehmigten Pflanzenschutzmittel einschließlich gesetzlicher Aufbrauchfrist , längstens jedoch bis 31.12.2017 Bahnhöfe, Gleisanlagen, sonstige I nfrastrukturobjekte schienengebundenen Verkehrs 6 Glyphosat Flazasulfuron Flumioxazin Umspannwerke, Strommasten oder -leitungen 4 Glyphosat Glufosinat Pelarqonsäure lndustrie- und Gewerbeflächen 56 Glyphosat 2,4-D Glufosinat Pelargonsäure Maleinsäurehydrazid Flumioxazion Flazasulfuron " Bekämpfung invasiver Arten 2 Glyphosat Triclopyr "" Fluroxypyr ** Rebböschungen (Bekämpfung von verwilderten Reben) 0 Sonstige Flächen, gegebenenfalls Erläuterung I Zinkphosphid *** STAATST¡ìNISTERIUIM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Mit der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels werden umfangreiche Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier und des Naturhaushaltes festgesetzt. Für Oberflächengewässer existiert im Freistaat Sachsen durch die Festlegung des Mindestabstandes von fünf Metern, auf dem keine Pflanzenschutzmittel angewendet werden dürfen, bereits ein höheres Schutzniveau als in anderen Bundesländern. Aus diesen Gründen war es nicht erforderlich, eine zusätzliche venryaltungsinterne Handlungsanleitung oder Richtlinie zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier oder des Naturhaushaltes im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu erlassen. Die bestehenden Regelungen werden im Bescheid berücksichtigt beziehungsweise es wird auf diese Bestimmungen venruiesen. Als besonders zu schützende Objekte gelten zum Beispiel Gewässer oder Kindereinrichtungen . Genehmigungen werden grundsätzlich in folgenden Fällen versagt: wenn eine Gefahr des Eintrages von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe, Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht; wenn entgegen den Regelungen des Sächsischen Wassergesetzes eine Anwendu ng i m Fünf-Meter-Bereich des Gewässerrandstreifens beantragt wurde ; wenn das beantragte Pflanzenschutzmittel nicht zugelassen ist; wenn die beantragte Anwendung nicht einer zugelassenen Anwendung entspricht; wenn der Anwender keine Sachkunde im Pflanzenschutz nachweisen kann; wenn eine Anwendung auf Spielplätzen oder in Kindergärten beantragt wurde. Frage 3: ln wie vielen Fällen ging jeweils in den Jahren 2013 bis 2015 einer Bescheiderteilung eine Ortsbesichtigung voraus? Vor einer Bescheiderteilung wurde eine Ortsbesichtigung durchgeführt wie folgt: - 2013 in 158 Fällen, - 2014 in 147 Fällen, - 2015 in 111 Fällen. Frage 4: ln wie vielen Fällen (absolut und relativ)jeweils in den Jahren 2013 bis 2015 fanden behördliche Kontrollen mit welchem Ergebnis jeweils auf Flächen statt, für die eine Ausnahmegenehmigung nach S 12 ll PflSchG beantragt worden ist und inwiefern wurde dabei durch welche Stelle im Falle einer Ablehnung überprüft, ob die Anwendung tatsächlich unterblieben ist, bzw. ob im Falle einer Genehmigung das eingesetzte Mittel und die behandelte Fläche der Genehmigung entsprechen und die ggf. erteilten Anwendungsbestimmungen und Auflagen eingehalten wurden? Die Kontrollergebnisse der Jahre 2013 bis 2015 aul Flächen, für die nach $ 12 Absatz 2 PflSchG eine Ausnahmegenehmigung beantragt wurde, sind nachfolgend aufgeführt. Vom Antrag abweichende oder ablehnende Entscheidungen werden im Rahmen der systematischen Kontrollen durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) überprüft. Seite 5 von 6 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 lm Jahr 2013 führte das LfULG 19 systematische Kontrollen auf Flächen durch, für die eine Ausnahmegenehmigung nach $ 12 Absatz 2 PflSchG beantragt wurde. ln Relation zur Gesamtzahl der beantragten Ausnahmegenehmigungen beträgt die Anzahl der systematischen Kontrollen sieben Prozent. lm Jahr 2014 führte das LfULG 24 systematische Kontrollen auf Flächen durch, für die eine Ausnahmegenehmigung nach $ 12 Absatz 2 PflSchG beantragt wurde. ln Relation zur Gesamtzahl der beantragten Ausnahmegenehmigungen beträgt die Anzahl der systematischen Kontrollen acht Prozent. lm Jahr 2015 führte das LfULG 24 systematische Kontrollen auf Flächen durch, für die eine Ausnahmegenehmigung nach $ 12 Absatz 2 PflSchG beantragt wurde. ln Relation zur Gesamtzahl der beantragten Ausnahmegenehmigungen des Jahres 2015 beträgt die Anzahl der systematischen Kontrollen elf Prozent. Frage 5: ln wie vielen Fällen jeweils in den Jahren 2013 bis 2015 fanden behördliche Kontrollen auf Flächen statt, für die eine Ausnahmegenehmigung nach S f 2 ll PflSchG hätte beantragt werden müssen, weilgegen S f2 ll Sätze I und 2 PflSchG verstoßen wurde und keine Ausnahmegenehmigung vorlag und wie oft wurde dabei aufgrund von Anzeigen anlassbezogen kontrolliert? ln der nachfolgenden Tabelle sind die in den Jahren 2013 bis 2015 durchgeführten Kontrollen auf genehmigungsbedürftigen Flächen aufgeführt, für die keine Genehmigung vorlag. Mit freundlichen Grüßen Jahr Anzahl kontrollierter Flächen ohne Genehmigung mit Verstoß gegen $ 12 Absatz 2 Satz I und 2 PflSchG Anzahl Kontrollen (anlassbezogen) aufgrund von Anzeigen auf kontrollierten Flächen ohne Genehmigung mit Verstoß gegen $ 12 Absatz 2 Satzl und2PflSchG 2013 15 15 2014 33 3l 2015 14 14 Seite 6 von 6 2016-06-08T10:59:31+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes