STAATSMìNISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SÂCHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Kagelmann, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.:6/5110 Thema: Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bei Staatsbetrieben Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: ln welchem Umfang wurden jeweils in den Jahren 2014 und 2015 von a. Staatsbetrieb Sachsenforst, b. Staatsbetrieb Sächsisches lmmobilien- und Baumanagement (SlB), c. Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gemeinnützige GmbH d. weiteren staatlichen Stellen Pflanzenschutzmittel (bitte nach Wirkungsbereich - bspw. Herbizid, lnsektizid usw. - getrennt angeben) auf Kulturbzw . Nichtkulturland (vgl.S 12 ll PflSchG) eingesetzt? (bitte angeben: behandelte Flächengröße und Mittel) Der Umfang der Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln in den Jahren 2014 und 2015 ist den im Anhang befindlichen Tabellen zu entnehmen. Daraus ist auch ersichtlich, ob die Anwendungen auf Nichtkulturland gemäß $ 12 Absalz 2 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) oder auf landwirtschaftlich , forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen erfolgte. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul. sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 11 Mai 2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t19t5185 Dresden, 00,06.1o/ú Tag der I I DcutschcnE¡ñheitll;l TTi Illl FreistaatSachsen :.' ¡ or.-0r,10,2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Ff.¡r Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer Fúr alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. 'Kein Zugang für elektronisch signiêrte sow¡e für verschlüsselte elektronische Dokumente -- Sete 1von4 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Frage 2: Inwiefern und aus welcher Eruvägung heraus wurde dabei in welchen Fällen die öffentlichkeit auf welchem Wege informiert (bspw. lnsektizideinsatz bei Eichenprozessionsspinner)? ln den meisten Fällen erfolgte keine gesonderte lnformation der Öffentlichkeit. Nach dem PflSchG besteht hierfür keine gesetzliche Verpflichtung, es sei denn, dass in Genehmigungsbescheiden der zuständigen Stelle hinsichtlich der lnformation der Öffentlichkeit spezielle Festlegungen getroffen worden sind. Deshalb war der Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) entsprechend des Genehmigungsbescheides des Sächsischen Landesamtes ftrr Umwelt, Landwiftschaft und Geologie (LfULG) im April 2015 verpflichtet, die Öffentlichkeit rechtzeitig und in geeigneter Weise über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen zu informieren. lm konkreten Fall wurde eine Medieninformation an die Gemeinde Spreetal übersandt. Die Veröffentlichung erfolgte in der Lausitzer Rundschau und dem betreffendem Amtsblatt . Außerdem erfolgte eine lnformation der angrenzenden Privatwaldbesitzer. Die untere Forstbehörde (Landratsamt Bautzen) wurde rechtzeitig informiert, dass aufgrund eines Pflanzenschutzmitteleinsatzes zur Bekämpfung der Nonne, die Waldflächen vor Maßnahmebeginn nach $ 13 Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG) gesperrt werden. Dafür wurden mit Trassierband die betroffenen Waldzufahrten abgesperrt und durch Hinweisschilder der Grund der Sperrung angegeben. Wenn nicht, wie im dargestellten Fall, eine lnformation der Offentlichkeit aufgrund einer speziellen Auflage aus einem pflanzenschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid erforderlich ist, wird diese über Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln im SBS im Zuge der Ötfentlichkeitsarbeit der Forstbezirke informiert. Frage 3: lnwiefern und aus welcher Erwägung heraus wird durch den Staatsbetrieb Sachsenforst auf welchem Wege über die Kalkung in Privatund Körperschaftswäldern informiert? Die Planung der Bodenschutzkalkung erfolgt durch den SBS anhand des Leitfadens Bodenschutzkalkung eigentumsübergreifend für kalkungsbedürftige und hierfür geeignete Waldflächen des Landes, der Kommunen sowie für kirchliche und private Waldbesitzer . Der SBS informiert die Öffentlichkeit und die Eigentümer von Privat- und Körperschaftswäldern um Verständnis für die ökologischen Ziele der Kalkung und die damit verbundenen kuzzeitigen Absperrungen und Lärmbelästigungen zu wecken, darüber aufzuklären, dass von dem Natur.stoff ,,dolomitischer Kalk" (gemahlener magnesiumhaltiger Kalkstein) keine gesundheitlichen Gefahren ausgehen, die sich auf den Genuss von Pilzen oder Waldfrüchten auswirken, die Möglichkeit zu eröffnen, touristische Aktivitäten oder Freizeitbetätigungen im Wald so zu planen, dass diese durch mit den Kalkungen verbundene Sperrungen und Lärmeinwirkungen nicht beeinträchtigt werden. a a a Seite 2 von 4 STAATSMINISTERìUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Folgendermaßen wird informiert lm Jahr vor der Kalkungsmaßnahme werden die Waldbesitzer zu den geplanten Kalkungen ihrer Waldflächen über ortsübliche öffentliche Bekanntmachungen beteiligt. ln Einzelfällen werden Waldbesitzer auch direkt angeschrieben, wenn es sich um sehr wenige private oder körperschaftliche Waldeigentümer innerhalb der Planungskulisse oder Besitzer großer Waldflächen handelt. Damit wird Waldbesitzern, die eine Einbeziehung der in ihrem Eigentum stehenden Waldflächen nicht wünschen, die Möglichkeit eingeräumt, sich diesbezüglich innerhalb einer angemessenen Frist gegenüber dem Forstbezirk zu erklären. ln diesem Fall wird der betroffene Wald aus der Planungskulisse ausgeschlossen. lm Jahr der Kalkungsmaßnahme erfolgt durch die Forstbezirke eine intensive Öffentlichkeitsarbeit zur Bodenschutzkalkung (Ziele siehe oben). Zu diesem Zweck informieren die Forstbezirke vor und während der Kalkung über vor Ort verbreitete Medien und lnformationskanäle. So gibt es unter anderem lnformationsveranstaltungen für Privatwaldbesitzer zur Bodenschutzkalkung, Mitteilungen zur Kalkung in Presse und Amtsblättern sowie permanente lnformationen von Gemeindevenrualtungen und Tourismuseinrichtungen . Außerdem hat der SBS ein Faltblatt mit dem Titel ,,Bodenschutzkalkung im Wald - Hinweise für Waldbesucher" herausgegeben. Das Faltblatt sowie weitergehende lnformationen zut Bodenschutzkalkung sind auch im lnternet abrufbar() Frage 4: lnwiefern und aus welcher Erwägung heraus wird durch den Staatsbetrieb Sachsenforst auf welchem Wege über Holzeinschlagsmaßnahmen im Landeswald oder staatlich beförsterten Privat- und Kommunalwald informiert? Die lnformation über Holzeinschlagsmaßnahmen im Landeswald und im staatlich beförsterten Privat- und Körperschaftswald erfolgt dezentral durch die Forstbezirke und Schutzgebietsvenryaltungen des SBS. Dazu werden insbesondere die lokalen Printmedien (Gemeinde-, Amtsblätter, Tages- und Wochenzeitungen) und gegebenenfalls auch Radio- und Fernsehbeiträge genutzt. Ziel ist es, die Öffentlichkeit einerseits über die Notwendigkeit der Holzeinschlagsmaßnahmen zu informieren und andererseits auf Einschränkungen hinzuweisen, die mit den Maßnahmen zum Beispiel bei der Nutzung der Waldwege für die Waldbesucher verbunden sind. ln stark frequentierten Naherholungsgebieten wird in Einzelfällen zusätzlich vor Ort über die Holzeinschlagsmaßnahme informiert, und es werden gegebenenfalls Ausweichrouten empfohlen. Bei der Abwägung, ob und wann eine entsprechende lnformation erfolgt, werden insbesondere die Dauer und räumliche Ausdehnung der Holzeinschlagsmaßnahmen sowie die Frequentierung durch Waldbesucher einbezogen. Freistaat SACHSEN Seite 3 von 4 STAATSMìNISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Frage 5: lnwiefern ist der Einsatz von - auch ausgewählten - Pflanzenschutzmitteln a. in und an Schutzgebieten nach Naturschutzrecht, b. in einem Abstand von bis zu 3 km rund um Standorte von Bienenhaltungen c. in und an Kinderspielplätzen, Kindergärten, Schulen und Wohngebieten d. an oberirdischen Gewässern bzw. sind e. besondere Wartezeiten oder lnformationspflichten in den vorgenannten Fällen für potenziell Betroffene (bspw. lmker, Anwohner *innen, Waldbesucher*innen) bei sächsischen Staatsbetrieben und dgl. sowie nach Kenntnis der Staatsregierung Kommunen besonders geregelt, bzw. gibt es für Staatsbetriebe und dgl. und/ oder Kommunen über die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben und Anwendungsbestimmungen hinaus- bzw. weitergehende Anforderungen ? Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Staatsbetrieben oder weiteren staatlichen Stellen erfolgt nach den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben und Anwendungsbestimmungen . Anwendungen auf Nichtkulturland oder mittels Luftfahzeugen bedürfen der Einzelfallgenehmigung durch das LfULG. Dabei werden die konkreten Anforderungen an die Anwendung geprüft und edorderlichenfalls weitergehende Auflagen festgelegt. ln dem Zusammenhang wird auf die Beantwortung der Frage 2 der Drucksache 6/51 09 venruiesen. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schm Anlage: 1 Seite 4 von 4 Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 6/51,10 Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bei Staatsbetrieben und weiteren staatlichen Stellen 2014 Anlage Anwendung von Pflanzenschutzmitteln - behandelte Fläche Herbizide (in ha) Fungizide (in ha) lnsektizide I Rodentizide I (in ha) I t¡n nrl I Molluskizide(in ha) Repellents(in ha) Sonstiges(in ha) o,2o 2l 34834 2\ Wachstumsregler, Wundverschlussmittel g7g,00 2) !,40 2l o,8o 2) 1g,g1 2) 116,50 2l 3g,go 2) g2,oo 2) o,o1 2) Herdbekämpfung 2) 165,31 2) 2t,oo 2l Herdbekämpfung 2) 366,5g 2) 33,7g 2l !L,77 tl Herdbekämpfung 1) L5,76 Ll 626,67 2l Einrichtung a) Staatsbetrieb Sachsenforst b) Staatsbetrieb Sächsisches lmmobilien- und Baumanagement c) Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH d) weitere staatliche Stellen L) Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturland gemäß 5 12 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) 2) Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärnterisch genutzten Flächen bzw. Versuchsflächen im Sinne der Nutzung Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bei Staatsbetr¡eben und weiteren staatlichen Stellen 2015 Seite L von 2 Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 6/5tt1 Anlage Anwendung von Pflanzenschutzmitteln - behandelte Fläche Herbizide (in ha) Fungizide (in ha) lnsektizide I (in ha) I Rodentizide I rvlolluskiz¡de I(in ha) | 1in r'r¡ | Repellents (in ha) Sonstiges (in ha) 1gg,36 2) Wachstumsregler, Wundverschlussmittel L.O6o,4o 2l 2,40 2l o,go 2) 15,06 2) 352,L0 2) 3g,go 2) L56,70 2) o,o1 2) Herdbekämpfung 2) 155,55 2) 3430 2l Herdbekämpfung 2) 381,25 2l 5435 2l 12,95 1) Herdbekämpfung 1) !7,96 Ll 639,46 2l Einrichtung a) Staatsbetrieb Sachsenforst b) Staatsbetrieb Sächsisches lmmobilien- und Baumanagement c) Staatliche Schlösser, Burgen und Gãrten Sachsen gGmbH d) weitere staatliche Stellen 1) Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturland gemäß I 12 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) 2) Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärnterisch genutzten Flächen bzw. Versuchsflächen im Sinne der Nutzung Seite 2 von 2 2016-06-07T08:13:04+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes