STAATSTVnTMISTE^UM DBS11NNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs24-0141.51/8268 Dresden.mMai 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/5113 Thema: Selbständige Ausreise von Januar/Februar 2016 - April 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele abgelehnte Asylbewerber und wie viele anderweitige Asylbewerber sind zwischen dem 1. Februar 2016 und dem 30. April 2016 aus dem Freistaat Sachsen im Rahmen des Rückkehrprogrammes REAG/GARP freiwillig in ihre Heimat zurückgekehrt? (Bitte nach Staatsangehörigkeit einzeln aufschlüsseln) Gemäß der statistischen Erhebung des Projektträgers (Internationale Organisation für Migration) wurde im Zeitraum vom 1. Februar bis 30. April 2016 für insgesamt 704 Personen die Förderung der freiwilligen Ausreise nach dem REAG/GARP-Programm aus dem Freistaat Sachsen bewilligt. Diese Personen hatten folgende Staatsangehörigkeit: albanisch (229 Personen); kosovarisch (103 Personen); irakisch (76 Personen); serbisch (70 Personeu ); afghanisch (60 Personen); mazedonisch (35 Personen); iranisch (32 Personen); russisch (31 Personen); indisch (16 Personen); georgisch (15 Personen); libanesisch und tunesisch üeweils 7 Personen); marokkanisch (6 Personen); montenegrinisch (4 Personen); jordanisch, palästinensisch und vietnamesisch (jeweils 3 Personen); türkisch (2 Personen); indonesisch und weißrussisch (jeweils eine Person). Der aufenthaltsrechtliche Status dieser Personen wird für die einzelnen Bundesländer nicht erfasst. Das Programm REAG/GARP gilt für Asylbewerber , abgelehnte Asylbewerber, anerkannte Flüchtlinge, Bürgerkriegsflüchtlinge , Illegale, Opfer von Zwangsprostitution oder Menschenhandel sowie für andere Ausländer, die nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes leistungsberechtigt sind. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Sfraßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1^1STER1UM DES INNERN Freistaat SACT-ISETN Frage 2: Wie viele abgelehnte Asylbewerber und wie viele anderweitige Asylbewerber sind zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 30. April 2016 aus dem Freistaat Sachsen im Rahmen des Rückkehrprogramms URA 2 freiwillig in ihre Heimat zurückgekehrt ? (Bitte nach Staatsangehörigkeit einzeln aufschlüsseln.) Das Rückführungsprojekt "LIRA 2" richtet sich ausschließlich an Rückkehrer in den Kosovo und beinhaltet die finanzielle und praktische Unterstützung nach der Rückkehr und b^ der Reintegration. Gemäß der statistischen Erhebung des Projektträgers (Bunfür /Migration und Flüchtlinge) erhielten im Zeitraum 1. Januar bis 29. Februar insgesamt 66 Rückkehrer aus Sachsen eine entsprechende Unterstützung. Für )na;fe März und April liegen der Staatsregierung noch keine Angaben vor jdlichen Grüßen Mafcfcus Ulbig Seite 2 von 2 2016-05-31T12:26:46+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes