STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9912 Dresden, . Juni 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/5116 Thema: Europaweite Polizeiaktion gegen Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung "Etutu" vom 28. April 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Beamte der sächsischen Polizei waren im Rahmen dieser europaweiten Kontrollaktion an wie vielen Einsatzorten eingesetzt? Im Rahmen des EMPACT-Projektes (European Multidisciplinary Platform against Criminal Threats) "ETUTU" führten acht Polizeibeamte an 12 Einsatzorten polizeiliche Maßnahmen durch. Frage 2: Inwieweit ist der Freistaat Sachsen Betätigungsgebiet von internationalen Kreisen der organisierten Kriminalität (OK), die Menschen zum Zweck der sexuellen Ausbeutung "versklaven"? In den Jahren von 2004 bis 2015 wurden durch die sächsische Polizei insgesamt sieben der Organisierten Kriminalität zuzurechnende Ermittlung s komplexe geführt, in welchen den betroffenen Gruppierungen Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung vorgeworfen wurde. Inwieweit diese Ermittlungskomplexe ein "Betätigungsgebiet von internationalen Kreisen" betreffen , kann nicht beantwortet werden, da die vom Fragesteller benutzte Begrifflichkeit polizeilich nicht näher definiert ist. Im Weiteren wird auf die Antwarten zu Frage 3, erster Absatz, und 4 verwiesen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1N1STCT1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Welche sächsischen Städte und Gemeinden sind dauerhaft von OK im Sinne der Frage 2 betroffen; gibt es Schwerpunktbereiche? Die der Organisierten Kriminalität zuzurechnenden Gruppierungen agieren meist überregional oder international und begehen häufig eine Vielzahl von Straftaten an unterschiedlichen Tatorten. Das heißt, die Organisierte Kriminalität trifft nicht nur einzelne Städte und Gemeinden, sondern ganz Sachsen und darüber hinaus das Bundesgebiet und tritt auch über dessen Grenzen hinweg auf. Zu den in der Antwort auf die Frage 2 angeführten sieben Ermittlungskomplexen können auch aus ermittlungstaktischen Gründen keine Angaben zu regionalen Schwerpunkten gemacht werden. Dies sind Verfahrenskomplexe, in denen eine Vielzahl von Straftaten enthalten sind. Im Weiteren wird von einer Beantwortung abgesehen. Die Frage ist inhaltlich nicht bestimmt. Es erschließt sich auch bei verständiger Würdigung der Formulierung nicht, welchen Inhalt die Frage hat. Denn was genau eine "dauerhafte Betroffenheit von OK im Sinne der Frage 2 darstellt", ist polizeilich nicht näher definiert. Für eine Beantwortung müsste zuerst der Begriff "dauerhafte Betroffenheit" gedeutet werden. Dies ist aus Sicht der Staatsregierung im Sinne der Fragestellung nicht möglich. Frage 4: Aus welchen Staaten stammen schwerpunktmäßig Täter und Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung/Straftaten gegen die persönliche Freiheit im Sinne der Frage 27 Staatsangehörigkeiten der ermittelten Tatverdächtigen Deutschland Afghanistan Bulgarien Dominikanische Republik Rumanien Tschechische Republik Ungarn Thailand 2015 12 Staatsangehörigkeiten der Opfer Deutschland Bulgarien Rumänien Slowakei Tschechische Republik Ungarn Kenia ohne Angabe/ungeklärt 2015 13 Seite 2 von 3 STAATS1VI11M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Im Weiteren wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Ziffern A. 1.3 und A. 1.5 der Großen Anfrage Drs.-Nr. 6/1120 verwiesen. Frage 5: Welche Erkenntnisse hat die Sächsische Staatsregierung von der Entwicklung dieser OK-Bereiches im Zuge der unkontrollierten Masseneinwanderung des Jahre^2015? Der ^ ächsfschen Staatsregierung ist im Freistaat Sachsen im Jahr 2015 keine "unkonträllerte l^lasseneinwanderung" bekanntgeworden. Mit freuiMichen Grüßen Markus Ulbig l Seite 3 von 3 2016-06-08T07:58:23+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes