STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/5140 Thema: Mindeststandards für familienfreundliche Besuchsbereiche in den sächsischen Justizvollzugsanstalten (Nachfrage zur Drs. 6t48231 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt ,,Aus den Antworten der Kleinen Anfrage hinsichtlich der Ergebnisse der Landesarbeitsgruppe (LAG),,Familienorientierte Vollzugsgestaltung" (Drs. 6/4823) ist zu entnehmen, dass seitens der LAG ,,Mindeststandards für familienfreundliche Besuchsbereiche in den sächsischen Justizvollzugsanstalten " entwickelt wurden (Antwort auf Frage 3). ln der Antwort auf Frage 5 wird ausgeführt, dass alle Besuchsbereiche mit Fotobüchern, die kindgerecht den Haftalltag schildern sollen, ausgestattet werden sol- W Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.j ustiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) I 040E-KLR-1561/16 Dresden, t/J. Juni2016 Ëil WANDEL HINTER GITTERN 300 Jâhrc GÊfånEnis Wrldhcim 3m JãhR sächsischc Vollzugsgrschichtr Hausanschrlft: Sächslsches Staatsmlnlrterlum der Justlz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01 095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Vorkehrsverblndung: Zu erreichen mit *zugang für el€ktron¡sch sign¡srl6 sow¡6 fiir vsrschlüssôlts elsktron¡scha Dokumenta nur 0ber das El€ktron¡sch€ Ger¡chts- und V€maltungspostfach; nåhêro lnformationên unt€r w.€gvp.de H]l rË len und es s¡ch bei diesem Vorhaben um e¡nen Bestandteil der Mindest- ;:'å,ï1",,T"''"" StandardS handelt." parken und behindertengerechter Zugang tlber Einfahrt Hospitalstraße 7 Seite 1 von 7 STAATSI\4INISTËRIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENlw Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche einzelnen Kriterien und Qualitätsmerkmale sind in den lUlindeststandards für den familienfreundlichen Besuchsbereich in den sächsischen Justizvollzugsanstalten definiert? Frage 2: Welche Vorhaben sind im Zusammenhang mit der UmseEung der Mindeststandards bereits umgesetzt worden, welche weiteren Vorhaben sind in Planung? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2 Die Mindeststandards für den familienfreundlichen Besuchsbereich unterteilen sich in Mindeststandards für den Regelbesuch sowie Mindeststandards für den Ehe- und Familienfreundlichen Besuch (EFB). Zu beiden Aspekten wurden einzelne Qualitätsmerkmale und Kriterien festgelegt, welche noch nicht in allen sächsischen Justizvollzugsanstalten vollumfänglich umgesetzt sind, Hierbei ist zu beachten, dass die Mindeststandards für den familienfreundlichen Besuch im Verlauf des Jahres 2016 in die verbindlichen Standards für den Justizvollzug aufgenommen werden sollen, Eine Umsetzung dieser Standards seitens der Justizvollzugsanstalten in Sachsen ist im Anschluss verbindlich. Bei der Entwicklung von Standards wird nicht ein |ST-Zustand abgebildet , sondern ein verbindliches Ziel formuliert, lm Einzelfall, beispielsweise falls bauliche Veränderungen für eine Zielerreichung notwendig sind, kann ein Ziel erst mittel - bis langfristig erreicht werden. Für den Regelbesuch wurden im Rahmen des Entwurfs der Mindeststandards für familienfreundliche Besuchsbereiche nachstehende Qualitätsmerkmale und Kriterien definiert , welche in den sächsischen Justizvollzugsanstalten dezeit folgenden Stand der Umsetzung aufweisen: Seite 2 von 7 STAATST\4]NISTERIUM DER JUST'IZ Freistaat SACHSEN tilI \S¡iI ÊÞ:rdlw Qualitätsmerkmale und Kriterien nach t¡ndeststandards ftir familienfreundliche Bereiche derzeitiger U msetzu ngsstand Der Besuchsbereich soll generell eine ansprechende Wandgestaltung (helle Wandfarben, Bilder etc.) sowie Grünpflanzen haben . Dieser Standard wird grundsätzlich in allen sächsischen Justizvol lzugsanstalten umgesetzt. Der Besucherwarteraum soll eine Kleinkind- Spielecke mit Spielzeug, Buntstiften, Papier, Kinderbüchern , Kindermöbeln sowie einen Wickeltisch vorhalten. Vier Justizvollzugsanstalten in Sachsen setzen diesen Standard derzeit grundsätzlich um. Große Gemeinschaftsbesucherräume sollen eine schallgedämpfte Akustik haben. Bei diesem Standard liegt der Umsetzungsstand derzeit bei 50%. Die weitere Umsetzung wird sukzessive in allen Justizvollzugsanstalten in Sachsen erfolgen. Der Besuchsdienst soll Anschauungsmaterial der verschiedenen Haftbereiche für Kinder, wie z.B. Fotobücher, Fotomappen etc., zur Ausleihe vorhalten . Dieses Angebot wird dezeit in drei Anstalten vorgehalten. Es sollen ein bis zwei Babystühle zut Verfügung stehen. Sieben Justizvollzugsanstalten in Sachsen setzen diesen Standard bereits um. a) Räumlichkeiten/ Ausstattung Es soll eine Abstellmöglichkeit für Kinderwagen existieren. Dieser Standard wird bereits in allen sächsischen Justizvollzugsanstalten umgesetzt. Seite 3 von 7 srAArsMrNrsrrRrulÏ I w Freistaat SACHSEN lm Besuchsbereich sollen Getränke und Snacks bzw. ein kleiner lmbiss zum käuflichen Erwerb und Vezehr für die Angehörigen und Gefangenen angeboten werden. Eine Mitnahme nicht vezehrter Lebensmittel in den Haftbereich ist nicht gestattet. Neun Justizvollzugsanstalten setzen diesen Standard dezeit um. Es soll die Möglichkeit eröffnet werden, Besuch in einem abgegrenzten Außenbereich mit Außenspielzeug durchzuführen. ln zwei Justizvollzugsanstalten und in der Jugendstrafuollzugsanstalt stehen bereits Außenbereiche zur Verfügung. ln weiteren Anstalten können solche Bereiche nur sukzessive erfolgen , in der Regel in Verbindung mit anderen Baumaßnahmen. Es soll einen gesonderten Familienbesuchsraum geben, Acht Justizvollzugsanstalten in Sachsen setzen diesen Standard bereits um. ln Familienbesuchsräumen soll es bequeme, mit einer leicht zu reinigenden Polsterung versehene Stühle sowie Grünpflanzen geben. Zudem soll der Besuchsdienst für die Familienbesuche Gesellschaftsspiele (2.8. "Mensch-ärgere-dichnicht ") zur Ausleihe bereithalten . Vier sächsische Justizvollzugsanstalten erfüllen diesen Standard bereits. Seite 4 von 7 srAArsMrNìsrr'.J¿lll I w Freistaat SACHSEN Sofern im Einzelfall keine Postkontrolle angeordnet ist, sollen bei den Familienbesuchen unverschlossene Unterlagen, z.B. Schulzeugnisse oder Fotos, nach Genehmigung der Anstaltsleitung und Kontrolle durch den Besuchsdienst zur Einsichtnahme für den Gefangenen mitgenommen werden können. Eine Übergabe soll nicht stattfinden dürfen . Die Umsetzung dieses Standards erfolgt bereits in acht Justizvollzugsanstalten in Sachsen. b) Personal Dem Besuchsbereich soll Personal fest zugeordnet sein. Alle sächsischen Justizvollzugsanstalten setzen diesen Standard um. Von Montag bis Freitag soll es zwei Besuchstage, an denen Besuche bis 18:00 Uhr stattfinden können , geben. ln der Mehzahl der sächsischen Justizvollzugsanstalten wird dezeit ein Besuchstag angeboten , der diese Kriterien erfüllt. An vier Wochenendtagenim Monat sollen Besuchsmöglichkeiten angeboten werden. Dieser Standard wird von allen Justizvollzugsanstalten in Sachsen umgesetzt. c) Besuchszeiten Bei vorhandenen räumlichen und zeitlichen Kapazitäten sollen Besuche von Kindern und nahen Angehörigen über das gesetzlich vorgegebene Kontin-gent hinaus monatlich ermöglicht werden. Eine zeitliche Ausdehnung des konkreten Besuches soll auf Nachfrage und bei vorhandenen räumlichen Kapazitäten ermöglicht werden. Dieser Standard wird von allen Justizvollzugsanstalten in Sachsen umgesetzt. Seite 5 von 7 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw a Ein Ehe- und Familienfreundlicher Besuch (EFB) wird dezeit in zwei sächsischen Justizvollzugsanstalten angeboten. Für den EFB wurden nachfolgende Standards entwickelt , die ebenfalls noch im Jahr 2016 verbindlich werden sollen: a) Rahmenbedingungen Die Besuchslänge ist abhängig von der Auslastung des Besuchsraums, sie soll aber mindestens drei Stunden betragen und soll wochentags mindestens an zwei Tagen nachmittags angeboten werden sowie an mindestens vier Wochenendtagen im Monat. Bei vorhandenen Kapazitäten soll der EFB auch durch denselben Gefangenen mehr als einmal monatlich genutzt werden können. Neben Angehörigen sollen auch Kinder betreuende Personen (Jugendamt, Pflegeeltern , Umgangspfleger, Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe) zugelassen werden . Windeln, weibliche Hygieneartikel sowie Feuchttächer und Kondome sollen von der Justizvollzugsanstalt im EFB kostenlos vorgehalten werden. Nahrungs- und Genussmittel sowie benötigte Babynahrung für den Vezehr während des Aufenthaltes im EFB sollen durch die Gefangenen über den Anstaltseinkauf vorbestellt, eingekauft und im Vorfeld dem Besuchsbediensteten zugeleitet werden. Eine Mitnahme nicht vezehrter Lebensmittel in den Haftbereich ist nicht gestattet. Mit den Angehörigen soll vor und nach Nutzung des EFB ein kurzes Gespräch geführt und dokumentiert werden. b) Räuml ich keiten/Ausstattu ng Wohn- und Essbereich Dieser Standard umfasst die Ausgestaltung des Wohn- und Essbereiches u.a. mit Fenster mit Sichtschutz, Gouch mit Couchtisch, Tisch mit vier Stühlen sowie Babystuhl, Fernseh-/CD-Gerät, Pflanzen und Wandbildern, Reise-Kinderbett, kleiner Leuchte, Uhr sowie Garderobe. Weiterhin sollte eine Küchenzeile mit Herd, Mikrowelle, Geschirr und Seite 6 von 7 o a o o a STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Besteck (auch für Kinder), Kochutensilien, Kaffeemaschine und Wasserkocher vorhanden sein. ln der Kinderecke sollen ein Teppich, Bausteine, Spielesammlung, Kinderbücher, Kinder-CDs, Puzzle, Papier, Stifte etc. vorgehalten werden. Bad mit Toilette und Duschmöglichkeiten Die sanitären Anlagen sollten Kindertopf, Toilettenaufsatz für Kinder sowie Handtücher, Cremeseife, Duscheinlage und Reinigungsutensilien enthalten. ln den beiden betreffenden Justizvollzugsanstalten in Sachsen werden diese Standards bereits grundsätzlich erfü llt. Mit freundlichen Grüßen A?ã;rt"- Sebastian Gemkow Seite 7 von 7 2016-06-13T12:18:55+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes