SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 1 o 1097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/5141 STAATSMlNlSTERIUM DER JUSTIZ Thema: Stellen mit kw-Vermerk 2016 im Justizressort Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Im Bereich des Justizressorts sind gemäß dem vom Gesetzgeber beschlossenen Stellenplan im Jahr 2016 104 Stellen abzubauen. Mit Kabinettsbeschluss vom 4. März 2016 hat die Staatsregierung angekündigt , auf den bis 2020 geplanten Stellenabbau im Bereich Justiz und Justizvollzug zu verzichten." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Bereichen sind die im Stellenplan mit kw-Vermerken versehenen 104 Stellen bis Ende des Jahres 2016 abzubauen? (Bitte aufschlüsseln nach Fachbereichen [Staatsanwaltschaft, Richterschaft, Seite 1 von 3 Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E-KLR-1539/16 Dresden, 3 . Juni 2016 ~I 1111~ WANDEL HINTER GITTERN 300 Jahre Gcfllngnis Waldheim 300 Jahre säch.•isch• Vollzugsgtschichtc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6, 7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 'Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter wwwegvp.de STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ Vollzugsbedienstete, Gerichtsvollzieher u.ä.], Besoldungsgruppe und Haushaltskapitel .) Die im Jahr 2016 abzubauenden 104 Stellen können - aufgeschlüsselt nach Kapitel, Amtsbezeichnung und Wertigkeit - dem vom Sächsischen Landtag für das Jahr 2016 beschlossenen Haushaltsplan für den Einzelplan 06 entnommen werden. Frage 2: Inwieweit ist zur Kompensation dieses Wegfalls wann die Schaffung welcher neuer Stellen vorgesehen? (Bitte aufschlüsseln nach Fachbereichen [Staatsanwaltschaft, Richterschaft, Vollzugsbedienstete, Gerichtsvollzieher u.ä.], Besoldungsgruppe und Haushaltskapitel.) Es gibt Planungen, zur Kompensation des im Jahr 2016 zu erbringenden Stellenabbaus zum 1. Januar 2017 104 neue Stellen im Einzelplan 06 auszubringen. Von einer Mitteilung der Einzelheiten zu den geplanten neuen Stellen (Fachbereich, Besoldungsgruppe und Kapitel des Einzelplans 06) wird gemäß Art. 51 Abs. 2 Sächs- Verf abgesehen. Der Regierungsentwurf für den Haushaltsplan 2017/2018 wurde bisher noch nicht von der Sächsischen Staatsregierung verabschiedet und in den Sächsischen Landtag eingebracht. Planungen für ein Ausbringen neuer Stellen als Kompensation für einen Teil des zu erbringenden Stellenabbaus sind daher noch immer Gegenstand der internen Willensbildung der Staatsregierung. Die Frage zielt daher unmittelbar auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des verfassungsrechtlich gewährleisteten parlamentarischen Fragerechts ist bis zu einer Beschlussfassung des Kabinetts über die detaillierte Verteilung der neu zu schaffenden Stellen dem Schutz des Abstimmungs- und Willensbildungsprozesses innerhalb der Staatsregierung Vorrang einzuräumen. Frage 3: Für den Fall, dass die neu zu schaffenden Stellen die wegfallenden Stellen nicht ersetzen: Aus welchen Gründen werden die Stellen in welchem anderen Bereich geschaffen? Seite 2 von 3 Auf die Antwort auf die Frage 2 wird verwiesen . Frage 4: STAATSMlN1STER1UM DER JUSTIZ Inwieweit werden die wegfallenden Stellen aus welchen Gründen bereits vor Ende 2016 wieder besetzt? Der im Jahr 2016 zu leistende Stellenabbau wird durch den Vollzug der kw-Vermerke zum 31. Dezember 2016 erbracht. Bis zu diesem Zeitpunkt können die im Haushaltsplan des Einzelplans 06 mit einem kw-Vermerk 2016 versehenen Stellen gemäß Nr. 3 und 4 der VwV zu § 21 SäHO, § 47 Abs. 1 SäHO sowie Nr. 4 der VwV zu § 47 SäHO im Rahmen der Stellenbewirtschaftung genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2016-06-09T08:00:41+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes