STAATSMINlSTERIUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Horst Wehner, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5142 Thema: Situation von hörgeschädigten Menschen im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele hochgradig bzw. an Taubheit grenzende Hörgeschädigte gibt es in Sachsen und wie viele sind Cochlea-Implantat (CI)- Nutzer? Hierzu liegen der Sächsischen Staatsregierung keine Angaben vor, da diese Daten statistisch nicht erfasst werden. Es liegen lediglich Angaben der abgerechneten DRG D01 B (seit 2005) und damit der stationären Fälle mit einer Cochlea-Implantation vor. Aus der Tabelle sind die durchgeführten Cochlea-Implantationen in Krankenhäusern nach Jahren zu entnehmen. Jahr Anzahl 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Cl im KH 35 37 47 59 77 85 137 141 140 163 Zudem liegen Angaben der AOK PLUS zur Anzahl der Versicherten vor, die mit einem Cl im Jahr 2015 versorgt wurden. Danach wurden insgesamt 65 AOK PLUS-Versicherte im Jahr 2015 stationär mit einem Cl versorgt . Frage 2: Welcher Stand der Versorgungsstruktur (HNO-Ärzte. Hörgeräteakustiker u. a. ) wurde im Freistaat Sachsen erreicht? Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben ) 31 -0141 .51-16/438 _!?1esden, sJuni 2016 Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden Frage 3: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Ist die vorhandene Versorgungsstruktur gleichermaßen für alle Hörgeschädigte (leicht- und mittelgradig Hörgeschädigte; hochgradig bzw. an Taubheit grenzende Hörgeschädigte) wohnortnah vorhanden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die vertragsärztliche Versorgungsstruktur für die Arztgruppe der HNO-Ärzte wird flächendeckend im Freistaat Sachsen vorgehalten. Derzeit besteht nur im Planungsbereich Weißeritzkreis die Möglichkeit für eine Neuzulassung, für alle anderen Planungsbereiche hat der Landesausschuss für Ärzte und Krankenkassen Sachsen auf Grund von Überversorgung Zulassungsbeschränkungen angeordnet. Insgesamt sind über ganz Sachsen Arzte im Umfang von 216 Vollbeschäftigteneinheiten (VBE) tätig . Ergänzt wird die Versorgung durch ermächtigte Ärzte an Krankenhäusern. Ebenfalls besteht ein dichtes Netz mit bundesweit tätigen sowie regional ausgerichteten Hörgeräteakustikern, die in Sachsen für eine flächendeckende Versorgung sorgen. Nach Angaben der AOK PLUS sind im Freistaat Sachsen derzeit 307 Hörgeräteakustiker Vertragspartner der AOK PLUS. Frage 4: Welche Therapiekonzepte gibt es mit welchem Erfolg? Die niedergelassenen HNO-Ärzte erbringen grundsätzlich die medizinisch notwendigen Behandlungen in ihrem Fachgebiet. Über die Therapie und die Behandlung entscheidet immer der Arzt. Sofern er aufgrund einer Diagnose weiterführende Behandlungen oder Untersuchungen für medizinisch indiziert hält, wird er diese durch Überweisung veranlassen . Eine Behandlungsdifferenzierung nach dem Grad der Hörschädigung findet in der Praxis so nicht statt. Bei der Versorgung mit einem Cochlea-Implantat handelt es sich insgesamt um eine multidisziplinäre Vorgehensweise, die in Zentren mit entsprechenden Fachkompetenzen durchzuführen ist. Dabei ist die Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Hals- Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie zu beachten. Diese stellt Kriterien zur Qualitätssicherung für den gesamten Prozess der Versorgung mit Cochlea-Implantaten und zentral-auditarischen Implantaten in hierfür qualifizierten Zentren auf. Frage 5: Welche Voraussetzungen muss ein REHA-Zentrum für die Cl-Versorgung erfüllen und gilt hier ebenfalls der Grundsatz ambulant vor stationär? Nach der o.g. Leitlinie gelten insbesondere eine nicht sichergestellte postoperative Reha -bilitation und/oder fehlende Rehabilitationsfähigkeit als absolute Kontraindikationen. Die postoperative Basis- und Folgetherapie hat für den Rehabilitationserfolg einen hohen Stellenwert. Diese sind integraler Bestandteil der Cl-Versorgung. Die Folgetherapie muss im Rahmen einer kontinuierlichen Versorgung angeboten werden, solange das Implantat genutzt wird. Deshalb kommen für Cochlea-Implantationen nur Zentren in Frage, die die klinische Basistherapie selbst durchführen können oder denen entsprechende Cl-Zentren und Reha-Kiiniken zur Verfügung stehen, die die Folgetherapie in Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ enger Zusammenarbeit unter ständiger Aufsicht und Verantwortung der ärztlichen Leitung der Klinik interdisziplinär an einem Standort übernehmen können. Das Angebot muss ganzjährig und bei Bedarf stationär zur Verfügung stehen. Die postoperativen Basis- und Folgetherapien können sowohl ambulant als auch stationär - je nach medizinischer Notwendigkeit - an den Cl-Zentren durchgeführt werden. Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2016-06-10T08:56:03+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes