STAATSMINlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Horst Wehner, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5143 Thema: Situation von hörgeschädigten Menschen im Freistaat Sachsen /Cochlea Implantat (Cl) Nutzer Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Wenn der Hörverlust so gravierend ist, dass auch mit starken Hörgeräten nur ein geringes Sprachverstehen erlangt werden kann, ist in der Regel eine Versorgung mit einem Cl möglich. Nach anfangs sehr kontroversen Diskussionen zur bilateralen Cl-Versorgung sind mittlerweile die Vorteile und die erzielbaren Verbesserungen, und damit auch die Grundlagen für die bilaterale Cl-Versorgung, wissenschaftlich anerkannt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kliniken oder sonstige Versorgungseinrichtungen für hörgeschädigte Menschen bieten im Freistaat Sachsen Cl-Versorgung an? Die stationäre Versorgung von Cochlea-Implantaten erfolgt derzeit in den Universitätskliniken in Dresden und Leipzig. Die Cl-Versorgung ist bei medizinischer Indikation auch als ambulante vertragsärztliche Leistung durch einen Vertragsarzt grundsätzlich ohne vorherige Genehmigung erbring- und abrechenbar. Der Vertragsarzt hat ebenfalls bei der Indikationsstellung die Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Hals- Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie zu beachten. Nach Kenntnis der Sächsischen Staatsregierung führt das Kopfzentrum in Leipzig ambulante Implantationen durch. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141 .51-16/440 } resden, Juni2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Frage 2: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Wie gestaltet sich die Rehabilitation nach der Implantation, welche Voraussetzungen muss ein diesbezügliches Reha-Zentrum erfüllen, wie viele Cl-Reha- Zentren gibt es in Sachsen? Siehe dazu auch Antwort zur Drs.: 6/5142 Im Freistaat Sachsen gibt es derzeit zwei Cl-Reha-Zentren (Uni-Klinik Dresden und Uni-Klinik Leipzig). Bei der postoperativen Basis- und Folgetherapie handelt es sich nicht mehr um ambulante Krankenbehandlung, sondern um medizinische Rehabilitationsleistung, die in Rehabilitationseinrichtungen mit einem entsprechenden Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen zu erbringen ist. Nach der o.g . Leitlinie gelten insbesondere eine nicht sichergestellte postoperative Rehabilitation und/oder fehlende Rehabilitationsfähigkeit als absolute Kontraindikationen. Die postoperative Basis- und Folgetherapie hat für den Rehabilitationserfolg einen hohen Stellenwert. Diese ist integraler Bestandteil der Cl-Versorgung. Die Folgetherapie muss im Rahmen einer kontinuierlichen Versorgung angeboten werden, solange das Implantat genutzt wird. Deshalb kommen für Cochlea-Implantationen nur Zentren in Frage, die die klinische Basistherapie selbst durchführen können oder denen entsprechende Cl-Zentren und Reha-Kiiniken zur Verfügung stehen, die die Folgetherapie in enger Zusammenarbeit unter ständiger Aufsicht und Verantwortung der ärztlichen Leitung der Klinik interdisziplinär an einem Standort übernehmen können. Das Angebot muss ganzjährig und bei Bedarf stationär zur Verfügung stehen. Frage 3: Gibt es nach erfolgter Cl-Versorgung die Möglichkeit einer ambulanten Rehabilitation ? Die Basis- und Folgetherapie wird in den beiden Cl-Zentren sowohl ambulant als auch stationär - entsprechend der medizinischen Notwendigkeit - erbracht. Frage 4: Wie wird die Versorgung der CI-Nutzer nach Ablauf der 2-jährigen Erstanpassungsphase sichergestellt? ln der Regel beginnt die Basis- und Folgetherapie ab fünf Wochen poststationär und wird in Form einer Intervall- oder auch Blockbehandlung durchgeführt. Das Versorgungsangebot steht ganzjährig und bei Bedarf auch stationär zur Verfügung. Hierbei ist die Vorhaltung eines interdisziplinären Versorgungsangebotes an einem Standort unter entsprechender fachärztlicher und therapeutisch-technischer Kompetenz zwingend erforderlich. Für Erwachsene sind bis zu 40 Tage innerhalb von zwei Jahren und für Kinder bis zu 60 Tage in drei Jahren für die Basis- und Folgetherapie erforderlich. Im Anschluss an die Basis- und Folgetherapie verbleiben die Cl-Träger in einer lebenslangen Nachsorge , die mindestens einmal jährlich durchgeführt wird . Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSCHUTZ Die Nachsorge ist erforderlich zur Erfassung der Langzeiteffekte, der Komplikationen, zur Anpassung an den Stand der Technik und Hilfe beim Einsatz von zusätzlichen Kommunikationsmitteln und Zubehör. Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2016-06-10T08:56:54+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes