STAATSM1N1STER1U1V1 DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/9918 Dresden, /fc Juni 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Verena Maiwald, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5145 Thema: Vorkommnisse beim Fußballspiel am 23.04.2016 BSG Stahl Riesa vs. BSG Chemie Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Beim oben genannten Spiel soll es nach Zeugenaussagen zu verschiedenen Vorkommnissen wie Hitlergrüßen und Schmährufe gekommen sein. Im Internet veröffentlichte Bilder zeigen, dass vermeintliche Fans der BSG Stahl Riesa T-Shirts mit dem Logo ,JDN CHM' (Juden Chemie) trugen. Es existiert ebenfalls ein Video, in dem ein Träger dieses Shirts Feiergesänge bei der Siegesfeier im Vereinsheim im Beisein einiger Spieler anstimmte und somit eindeutig dem Riesaer Verein zuzuordnen ist." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über oben genanntes Spiel vor? Frage 2: Wie viele Einsatzkräfte waren bei diesem Spiel vor Ort und inwieweit wurden diese tätig? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Bei dem genannten Spiel handelte es sich um eine Begegnung der Wernesgrüner Sachsenliga der Saison 2015/2016. Nachdem im Rahmen der Anreise im Zuständigkeitsbereich der Polizei Sachsen keine Störungen festgestellt wurden, kam es mit Spielbeginn zum Abbrennen von Pyrotechnik im Gästefanblock. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN In der ersten Spielhälfte trat eine Gruppierung von ca. 40 Personen im Heimfanblock durch Sprechchöre "Chemie, Chemie - Juden Chemie" und das Tragen von T-Shirts mit der Aufschrift "JDN CHM" provozierend gegenüber den Gästefans auf. Die Gruppierung wurde, im Ergebnis einer Kontaktaufnahme des Polizeiführers mit dem Veranstalter , durch die Ordnungskräfte und den Stadionsprecher aufgefordert, die Sprechchöre zu unterlassen. Des Weiteren erging die Aufforderung, die Jacken geschlossen über den T-Shirts zu tragen. Den Anweisungen wurde vorerst Folge geleistet. Unmittelbar nach Spielabpfiff kam es zu erneuten Provokationen seitens der o. g. Gruppierung gegenüber den Gästefans. Diese begab sich in Richtung der Leipziger Fans und skandierte dabei lautstark die o. g. Rufe. Es gelang den Ordnungskräften und den Einsatzkräften der Polizei, weitere Provokationen durch die Gruppierung zu unterbinden. Beim Abgang der Riesaer Fans wurden von 15 Personen, bei denen es sich vermutlich um Mitglieder der o. g. Gruppierung handelte, die Personalien festgestellt. Bei der polizeilichen Begleitung der Gästefans spalteten sich zwölf Personen ab, die der Kategorie C (gewalttätig) zugerechnet wurden. Auch von diesen Personen wurde die Identität festgestellt, daraufhin wurde eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte aufgenommen . Aufgrund der andauernden polizeilichen Maßnahmen verblieben Gästefans auf dem Bahnhof. Im Verlauf des weiteren Aufenthaltes wurde eine Anzeige gemäß § 86a Strafgesetzbuch wegen des Zeigens des Hitlergrußes erstattet und die Identität des Tatverdächtigen aus dem Umfeld des Heimvereins festgestellt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen reisten die letzten bahnreisenden Gästefans um 20:05 Uhr nach Leipzig ab. Im Verlauf der Einsatzmaßnahmen wurden vier Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die aus Anlass der Begegnung eingesetzten 190 Polizeibediensteten wurden mit unterschiedlichen Aufgaben in den Einsatzabschnitten Einsatzführung, Aufklärung, Stadion /Raumschutz, Gäste, kriminalpolizeiliche Maßnahmen und Nachaufsicht verwendet. Frage 3: Hat die Staatsregierung Kenntnis von den oben genannten Shirts? Über die Feststellung der Shirts wurden im Rahmen des polizeilichen Informationsaustausches berichtet. Frage 4: Hat das Tragen dieser Shirts strafrechtliche Relevanz und wenn ja, welche? Die zuständige Staatsanwaltschaft hat das Bestehen eines strafrechtlichen Anfangsverdachts nach § 152 Abs. 2 StPO insoweit aus Rechtsgründen verneint. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5 Sind diese oder ähnliche T-Shirts bereits bei anderen Fußballspielen in Sachsen aufgefallen? Wenn ja, bei welchen? Nein. l! Mit freundlichen Grüßen MaYkus Ulbig Seite 3 von 3 2016-06-13T07:56:50+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes