STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/5155 Thema: Medizinische Versorgungszentren (MVZ) in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Nach einem Artikel des Deutschen Ärzteblattes vom 29.04.16 haben die Kommunen die Möglichkeit, die ihnen das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz gegeben hat, ein MVZ zu Gründen kaum genutzt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele MVZ sind seit dem 01.12.2014 in Sachsen gegründet worden und welche Trägerschaft haben diese? Die Anzahl der seit dem 01 .12.2014 neu gegründeten MVZ (aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Trägerschaft) sind aus nachfolgenden Übersichten ersichtlich. Nicht berücksichtigt wurden "Gründungen" von MVZ, die am gleichen Ort und mit (überwiegend) den gleichen Ärzten schon bestanden haben , aber aufgrund von weggefallenen Gründungsvoraussetzungen beendet und neu gegründet wurden. Anzahl neu gegründeter MVZ seit dem 01.12.2014 nach Landkreisen: Landkreis Anzahl MVZ Chemnitz, Stadt 1 Dresden, Stadt 2 Erzgebirgskreis 1 Leipzig, Stadt 1 Meißen 1 Mittelsachsen 1 Nordsachsen 1 Vogtlandkreis 1 Zwickau 3 Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31.0141.51-16/460 Dresden, f.l, Juni 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Anzahl neu gegründeter MVZ seit dem 01.12.2014 nach Trägerschaft: Trägerschaft Anzahl MVZ Hilfsmittelerbringer 1 (§ 126 SGB V) Krankenhausträger 9 (§ 108 SGB V) Vertragsarzt 2 Frage 2: Gibt es Förderprogramme auf Landesebene, die die Gründung eines MVZ fördern? Falls ja, Iisten Sie bitte diese Förderprogramme mit veranschlagten Haushaltsmitteln für die Jahre 2015 und 2016 auf. Frage 3: An welchen Einrichtungen sind Zahlungen aus den unter Frage 2 genannten Programmen in den Jahren 2015 und 2016 ausbezahlt worden und wie hoch waren die jeweiligen Mittel? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 - 3: Es gibt auf Landesebene keine speziellen Förderprogramme für die Gründung von MVZ. Frage 4: Inwieweit ist die Gründung eines MVZ durch Kommunen an eine Bedarfsplanung gebunden? Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde in § 95 Abs. 1 a Fünftes Buch Soziaigesetzbuch (SGB V) die Möglichkeit geschaffen, dass auch Kommunen ein MVZ gründen können. Da die bis dahin per Gesetz möglichen Rechtsformen zur Gründung von MVZ (Personengesellschaft, eingetragene Genossenschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung) den Kommunen in der Praxis Schwierigkeiten bereiten, wurde in diesem Zusammenhang auch die öffentlich-rechtliche Rechtsform des Eigenbetriebs und des Regiebetriebs ermöglicht. Im Übrigen gelten alle für die Gründung von MVZ rechtlichen Vorschriften uneingeschränkt auch für die Gründung durch Kommunen. Insofern ist die Gründung eines MVZ durch eine Kommune z.B. nur nach Maßgabe der jeweiligen Bedarfsplanung gemäß Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses möglich. Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-06-10T08:57:56+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes