STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/5158 Thema: FSJ Förderung Ausland Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Nach Ziffer 1.5 Buchstaben b) und c) der Richtlinie des SMS zur Förderung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen wird das FSJ in Sachsen mit bis zu 150 € und das FSJ im Ausland mit bis zu 200 € gefördert ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Ausländer (wie viele davon EU-Ausländer) gab es in den Jahren 2011 bis 2015, die aufgrund eines dem FSJ ähnlichen Sozialdienstes ihren Dienst in Sachsen ableisteten? Eine Kategorie "Ausländer" wird in der Statistik nicht erfasst. Die Erfassung sieht folgende Kategorien vor: Freiwillige mit Migrationshintergrund, Freiwillige ohne Migrationshintergrund, lncomer sowie keine Angaben zur Frage des Migrationshintergrundes. (lncomer sind Personen, die speziell zur Ableistung eines Freiwilligendienstes eingereist sind und danach wieder ausreisen wollen .) Die Formulierung "ein dem FSJ ähnlicher Sozialdienst" ist unbestimmt. Die Frage wird auf die Freiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) und Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG) bezogen, für die eine Zuständigkeit des Landes besteht. Die Angaben beziehen sich jeweils auf den Stichtag 31.12. (FSJ und FdaG) sowie 01.12. (FÖJ). Der Aspekt des Migrationshintergrundes wurde für den Bereich FSJ ab dem Jahr 2014 und für den Bereich FdaG ab dem Jahr 2015 erfasst. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 41 -0141 .51-16/455 Dresden, ~9tun i 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de FSJ 2015 Freiwillige mit Migrationshintergrund 50 Freiwillige ohne Migrationshintergrund 1085 lncomer 34 keine Angaben 1003 FÖJ 2015 Freiwillige mit Migrationshintergrund 8 Freiwillige ohne Migrationshintergrund 216 lncomer 10 keine Angaben 99 FdaG 2015 Freiwillige mit Migrationshintergrund 8 Freiwillige ohne Migrationshintergrund 95 lncomer 0 keine Angaben 155 Frage 2: STAATSMlNlSTERIUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ 2014 2013 2012 42 1054 24 1039 2014 2013 2012 8 12 13 235 302 303 8 2 1 83 0 2 2014 2013 2012 2011 2011 19 274 1 0 2011 Wie viele Personen mit Wohnsitz in Sachsen haben in den Jahren 2011 bis 2015 ihr FSJ im Ausland abgeleistet? Sächsische Träger haben in den genannten Jahren keine Freiwilligen mehr im Rahmen eines FSJ im Ausland ins Ausland entsandt. Daneben gibt es weitere Formate, wonach junge Menschen einen Dienst im Ausland leisten können. Dafür besteht jedoch keine Zuständigkeit des Landes bzw. keine öffentliche Zuständigkeit. Frage 3: ln welcher Höhe wurde jeweils das FSJ in Sachsen und das FSJ im Ausland in den Jahren 2011 bis 2015 vom Freistaat Sachsen gefördert? Das FSJ im Ausland wurde in den Jahrgängen 2011/12 bis 2014/15 nicht aus Landesmitteln gefördert. Das FSJ im Inland wurde aus Landesmitteln wie folgt gefördert: Jahrgang Landesförderung in € 2011/12 1.152.600,00 2012/13 1.132.800,00 2013/14 1.156.000,00 2014/15 1.677.650,00 Frage 4: Weshalb wurde das FSJ Ausland mit bis zu 200 € monatlich gefördert, während das FSJ in Sachsen nur mit bis zu 150 € monatlich gefördert wird? Die Richtlinie zur Förderung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen (RL-FwD) vom 1. Juli 2014 ermöglicht eine für das FSJ im Ausland höhere Förderung, weil ein FSJ im Ausland höhere Kosten verursachen kann, z.B . durch Fahrtkosten oder die Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Kosten der pädagogischen Begleitung vor Ort. Bei der Gestaltung des Taschengeldes wird das Preisniveau des jeweiligen Landes berücksichtigt. Frage 5: Mit welchen Durchschnittsbeträgen pro Monat wurde das FSJ Sachsen und das FSJ Ausland in den Jahren 2011 bis 2015 jeweils gefördert? ln den Jahrgängen 2011/12 bis 2014/15 wurde das FSJ im Ausland nicht mehr aus Landesmitteln gefördert, da seit dem die Förderung nach der Richtlinie zur Umsetzung des Internationalen Jugendfreiwilligendiensts des Bundesministeriums für Familie, Senioren , Frauen und Jugend vom 20. Dezember 2010 als ausreichend eingeschätzt werden konnte. Das reguläre FSJ im Inland wurde nach dem in der Richtlinie zur Förderung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen genannten Betrag von 150 Euro pro Platz und Monat gefördert. Das FSJ für junge Menschen mit besonderem Bildungs- oder Betreuungsbedarf (im Inland) wurde nach der Richtlinie mit bis zu 400 Euro pro Platz und Monat gefördert. Die Ermittlung eines Durchschnittswertes daraus würde keinen Aussagewert erbringen. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2016-06-15T12:31:11+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes