2014/42199 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACH SEM Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Heinz, CDU-Fraktion Drs.-Nr.: 6/516 Thema: Kleiner Bienenstockkäfer in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse besitzt die Staatsregierung bezüglich des Vorkommens des Kleinen Bienenstockkäfers im Freistaat Sachsen? Der Kleine Bienenstockkäfer kommt im Freistaat Sachsen nicht vor. Frage 2: Wie viele Schadensfälle wurden bisher in Sachsen registriert? Es wurden bisher keine Schadensfälle registriert. Frage 3: Welche Maßnahmen sollten ergriffen werden, um den Befall mit dem Kleinen Bienenstockkäfer im Freistaat Sachsen zu erforschen und ggf. Strategien zu entwickeln, die Bienen vor einem Befall schützen? Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 Poststelle® smul.sachsen.de* Ihr Zeichen PD 2-2012 Pa/Ho Ihre Nachricht vom 16. Dezember 2014 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141.50/19/4769 Dresden, - r. ' ■ . '■ Jetzt ’; schalten »T-'M ■ -v/'V'- ~ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden Die Maßnahmen regeln sich nach den veterinärrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union. Hinsichtlich der aktuellen Bekämpfungsstrategien und Schutzmaßnahmen wird auf den Durchführungsbeschluss der Kommission C(2014) 9415 vom 12. Dezember 2014 betreffend bestimmter Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem bestätigten Auftreten des Kleinen Bienenstockkäfers in Italien verwiesen. Seite 1 von 2 www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente D2014/42199 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Frage 4: Welche Mittel dürfen in Deutschland bzw. in Sachsen zur Bekämpfung des Kleinen Bienenstockkäfers eingesetzt werden? Die derzeit für Bienen zugelassenen Mittel dienen ausschließlich zur Bekämpfung der Varroamilbe. Gegen den Kleinen Bienenstockkäfer oder andere Parasiten müssten im Therapienotstand andere Präparate umgewidmet werden. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 2 von 2